(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.

(2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung einer Anwartschaft bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn dieser nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begründet und dies innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilt. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.

(3) Die Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitnehmers abzufinden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind.

(4) Der Teil der Anwartschaft, der während eines Insolvenzverfahrens erdient worden ist, kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird.

(5) Für die Berechnung des Abfindungsbetrages gilt § 4 Abs. 5 entsprechend.

(6) Die Abfindung ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

3 relevante Anwälte

3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

5 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

5 Artikel zitieren .

Steuerrecht: Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse

19.06.2017

Einmalig Kapitalabfindungen gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn die ursprüngliche Versorgungsregelung das Kapitalwahlrecht enthielt.
Steuerrecht

Arbeitsrecht: Rückkaufswert einer Lebensversicherung - Direktversicherung

21.07.2016

Kündigung Versicherungsvertrag - Lebensversicherung - Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung - unzulässige Abfindungsvereinbarung § 3 Abs. 1 BetrAVG -BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Verdeckte Gewinnausschüttung: Zum Pensionsverzicht gegen Abfindung

28.03.2010

muss nicht zwangsläufig eine verdeckte Gewinnausschüttung sein-FG Münster vom 23.03.09-Az:9 K 319/02 K G F

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 82 Begriff des Einkommens


(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Nicht zum Einkommen gehören1.Leistungen nach diesem Buch,2.die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungs

Einkommensteuergesetz - EStG | § 82 Altersvorsorgebeiträge


(1) 1Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind im Rahmen des in § 10a Absatz 1 Satz 1 genannten Höchstbetrags 1. Beiträge,2. Tilgungsleistungen,die der Zulageberechtigte (§ 79) bis zum Beginn der Auszahlungsphase zugunsten eines auf seinen Namen lautend

Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse - VersAusglKassG | § 5 Beschränkung des Anrechts


(1) Ein bei der Versorgungsausgleichskasse bestehendes Anrecht ist nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar. Es darf vorbehaltlich des Satzes 3 nicht vorzeitig verwertet werden. Die Versorgungsausgleichskasse kann ein Anrecht ohne Zus
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft


(1) Bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität oder Tod haben ein vorher ausgeschiedener Arbeitnehmer, dessen Anwartschaft nach § 1b fortbesteht, und seine Hinterbliebenen einen Anspruch mindestens in Höhe

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 18 Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst


(1) Für Personen, die 1. bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, oder2. bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, die mit ei

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 30g


(1) § 2a Absatz 2 gilt nicht für Beschäftigungszeiten vor dem 1. Januar 2018. Für Beschäftigungszeiten nach dem 31. Dezember 2017 gilt § 2a Absatz 2 nicht, wenn das Versorgungssystem vor dem 20. Mai 2014 für neue Arbeitnehmer geschlossen war. (2) §

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel


(1) Von den §§ 1a, 2, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1, §§ 27 und 28 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. (2) Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbe
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 18 Bezugsgröße


(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 4 Übertragung


(1) Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze übertragen werden. (2) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowi

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

97 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2009 - II ZR 12/09

bei uns veröffentlicht am 28.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 12/09 vom 28. September 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BetrAVG § 3 idF des AltEinkG v. 5.7.2004, gültig ab 1.1.2005 Das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG ist nicht b

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2009 - IV ZR 340/07

bei uns veröffentlicht am 25.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 340/07 vom 25. November 2009 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, Wendt und die Richterin Harsdorf-Gebhardt

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2002 - II ZR 192/00

bei uns veröffentlicht am 15.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 192/00 Verkündet am: 15. Juli 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2009 - II ZR 74/08

bei uns veröffentlicht am 16.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 74/08 Verkündet am: 16. März 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2009 - II ZR 68/08

bei uns veröffentlicht am 16.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 68/08 Verkündet am: 16. März 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Arbeitsgericht München Endurteil, 11. Mai 2016 - 20 Ca 13429/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird auf € 16.710,84 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht kraft Gesetzes stattha

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Aug. 2015 - W 3 S 15.678

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3,92 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin betr

Landesarbeitsgericht München Urteil, 23. Nov. 2015 - 3 Sa 416/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 24.03.2015 - 40 Ca 6507/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die P

Landesarbeitsgericht München Urteil, 06. Aug. 2015 - 3 Sa 254/15

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 02.03.2015 - 8 Ca 9843/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Partei

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 Sa 764/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.07.2015 - 39 Ca 14846/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 Sa 761/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.07.2015 - 39 Ca 14844/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 Sa 760/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.07.2015 - 39 Ca 14843/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 Sa 757/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.07.2015 - 39 Ca 14841/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Juni 2016 - 6 Sa 1169/15 - im Kostenpunkt i

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Apr. 2018 - 3 AZR 586/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Juli 2016 - 9 Sa 14/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2017 - 3 AZR 229/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Januar 2016 - 2 Sa 618/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. September 2015 - 4 Sa 485/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2017 - 3 AZR 227/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Januar 2016 - 2 Sa 556/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2017 - 3 AZR 540/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Mai 2016 - 2 Sa 904/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2017 - 3 AZR 537/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Mai 2016 - 2 Sa 914/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Mai 2017 - II ZR 6/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. Dezember 2015 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2017 - 3 AZR 481/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Januar 2016 - 5 Sa 897/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2017 - 3 AZR 172/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. September 2015 - 4 Sa 473/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2017 - 3 AZR 772/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2015 - 11 Sa 436/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2017 - 3 AZR 147/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. November 2015 - 3 Sa 391/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2017 - 3 AZR 771/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2015 - 11 Sa 437/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2017 - 3 AZR 809/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. August 2015 - 4 Sa 244/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. März 2017 - 3 AZR 464/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Juni 2015 - 4 Sa 205/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 3 AZR 579/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2015 - 9 Sa 301/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 3 AZR 539/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. August 2015 - 3 Sa 254/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 3 AZR 729/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Oktober 2015 - 9 Sa 293/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 3 AZR 582/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2015 - 9 Sa 286/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 3 AZR 580/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2015 - 9 Sa 295/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 3 AZR 184/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Januar 2016 - 9 Sa 788/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 3 AZR 183/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Januar 2016 - 9 Sa 786/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 3 AZR 507/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. August 2015 - 11 Sa 366/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2016 - X R 23/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2015  5 K 1792/12 aufgehoben.

Landgericht Münster Beschluss, 25. Aug. 2016 - 5 T 458/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.147,50 € festgesetzt. 1G r ü n d e 2I. 3Am 07.01.2015 wu

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juli 2016 - 3 AZR 88/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2014 - 6 Sa 31/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2014 - 6 Sa 106/14 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 08. Juli 2016 - 9 Sa 14/16

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.11.2014 – 4 Ca 981/14 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Der Kläger beg

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 490/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 490/15 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 18 Abs. 2 Zur Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten mit einem geringen Ausgleic

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 20. Juni 2016 - 15 Sa 1886/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.11.2015 – 2 Ca 1459/15 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Deputa

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2016 - IV ZR 346/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juni 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über d

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 615/13 vom 11. Mai 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 17, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5 Liegt der auszugleichenden Versorgung eine beitragsorientiert

Landgericht Aachen Urteil, 12. Feb. 2016 - 43 O 26/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Der am

Arbeitsgericht Herne Urteil, 10. Nov. 2015 - 2 Ca 1459/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 5.884,74 € festgesetzt. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten um Gewährung von Deputatkohle des aus dem aktiven Bergbau aus

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die Revision der Beklagten zu 1. wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass deren Bescheid vom 19. August 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2009 aufgehoben und fes

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. August 2014 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Juni 2015 - 12 A 2387/13

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun

Referenzen

(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
(1) Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze übertragen werden. (2) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem...