Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 17 Persönlicher Geltungsbereich

(1) Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 16 sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten; ein Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Die §§ 1 bis 16 gelten entsprechend für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlaß ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden sind. Arbeitnehmer im Sinne von § 1a Abs. 1 sind nur Personen nach den Sätzen 1 und 2, soweit sie aufgrund der Beschäftigung oder Tätigkeit bei dem Arbeitgeber, gegen den sich der Anspruch nach § 1a richten würde, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

(2) Die §§ 7 bis 15 gelten nicht für den Bund, die Länder, die Gemeinden sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen das Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solche juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert.

(3) Gesetzliche Regelungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden unbeschadet des § 18 durch die §§ 1 bis 16 und 26 bis 30 nicht berührt.

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Gesellschaftsrecht: Verzicht auf Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt zu Lohnzufluss

28.09.2017

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf seine werthaltigen Pensionsansprüche und hat dies eine verdeckte Einlage zur Folge, fließt ihm in Höhe des Verzichts Arbeitslohn zu.

Arbeitsrecht: Rückkaufswert einer Lebensversicherung - Direktversicherung

21.07.2016

Kündigung Versicherungsvertrag - Lebensversicherung - Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung - unzulässige Abfindungsvereinbarung § 3 Abs. 1 BetrAVG -BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Private Lebensversicherung: GmbH kann Bezugsrecht des Geschäftsführers widerrufen

10.03.2016

Der Versicherungsnehmer kann die Bezugsberechtigung bei einem privaten Lebensversicherungsvertrag grundsätzlich ändern, ohne dass der Versicherer zustimmt.
Versicherungsrecht

Arbeitsrecht: Zur Einstandspflichtigkeit des Pensions-Sicherungs-Vereins

05.11.2015

Der Pensions-Sicherungs-Verein ist nur einstandspflichtig für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iSd § 1 I 1 BetrAVG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Familienrecht: Zum Versorgungsausgleich nach Ausübung des Kapitalwahlrechts

21.05.2015

Entzieht ein Ehegatte ein Anrecht durch Ausübung des Kapitalwahlrechts dem Versorgungsausgleich, kann in dem Umfang der Ausgleich der von dem anderen Ehegatten erworbenen Anrechte beschränkt werden.
Ehescheidung

Arbeitsrecht: Ausschluss des Anspruchs auf Entgeltumwandlung durch Tarifvertrag

11.10.2011

Die einschlägige tarifliche Regelung iSv. § 17 Abs. 3 Satz 2 BetrAVG ist diejenige, die gemäß § 4 Abs. 1 TVG gelten würde, wenn die Parteien des Arbeitsvertrages tarifgebunden wären - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins- Insolvenzschutz

19.05.2010

Das Betriebsrentengesetz und der dort geregelte Insolvenzschutz sind anwendbar, wenn und soweit durch eine Versorgungsregelung ein gesetzlich vorgesehener Versorgungszweck erfüllt ist - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Verdeckte Gewinnausschüttung: Zum Pensionsverzicht gegen Abfindung

28.03.2010

muss nicht zwangsläufig eine verdeckte Gewinnausschüttung sein-FG Münster vom 23.03.09-Az:9 K 319/02 K G F

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 5 Befreiungen


(1) Von der Körperschaftsteuer sind befreit1.das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen und der Erdölbevorratungsverband nach § 2 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74) in der jeweils geltende

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 236 Pensionsfonds


(1) Ein Pensionsfonds im Sinne dieses Gesetzes ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die1.im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern erbri

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 233 Regulierte Pensionskassen


(1) Pensionskassen können mit Genehmigung der Bundesanstalt reguliert werden (regulierte Pensionskassen). Den Antrag, reguliert zu werden, können stellen1.Pensionskassen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, wenna)die Satzun
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung


(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführ

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 7 Umfang des Versicherungsschutzes


(1) Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers nicht erfüllt werden, weil über das Vermögen des Arbeitgebers oder über seinen Nachlaß das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, und ihre Hinterbli

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 18 Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst


(1) Für Personen, die 1. bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, oder2. bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, die mit ei

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung


(1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersv

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 26


Die §§ 1 bis 4 und 18 gelten nicht, wenn das Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beendet worden ist.

Referenzen - Urteile |

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176 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2011 - IV ZR 68/09

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 68/09 Verkündet am: 20. Juli 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 76/09 Verkündet am: 20. Juli 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VBLS § 65;

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2011 - IV ZR 46/09

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 46/09 Verkündet am: 20. Juli 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat du

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2007 - IV ZR 74/06

bei uns veröffentlicht am 14.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 74/06 Verkündetam: 14.November2007 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VB

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2019 - II ZR 387/17

bei uns veröffentlicht am 01.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 387/17 Verkündet am: 1. Oktober 2019 Ginter Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:011019UIIZR387.17.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2019 - II ZR 386/17

bei uns veröffentlicht am 01.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 386/17 Verkündet am: 1. Oktober 2019 Stoll Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2002 - II ZR 192/00

bei uns veröffentlicht am 15.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 192/00 Verkündet am: 15. Juli 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2009 - II ZR 68/08

bei uns veröffentlicht am 16.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 68/08 Verkündet am: 16. März 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2001 - II ZR 222/99

bei uns veröffentlicht am 03.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 222/99 Verkündet am: 17. Dezember 2001 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2007 - II ZR 236/06

bei uns veröffentlicht am 15.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 236/06 vom 15. Oktober 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2; GmbHG § 64 Abs. 1; BGB § 626 a) Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kan

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2013 - II ZR 396/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 396/12 vom 24. September 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, die Richterinnen Caliebe und Dr. Reichart sowi

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2004 - II ZR 413/02

bei uns veröffentlicht am 25.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 413/02 Verkündet am: 25. Oktober 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Mai 2000 - II ZR 47/99

bei uns veröffentlicht am 29.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 47/99 Verkündet am: 29. Mai 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Th

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Mai 2000 - II ZR 380/98

bei uns veröffentlicht am 29.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 380/98 Verkündet am: 29. Mai 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2000 - II ZR 381/98

bei uns veröffentlicht am 03.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 381/98 Verkündet am: 3. Juli 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Landesarbeitsgericht München Urteil, 23. Nov. 2015 - 3 Sa 416/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 24.03.2015 - 40 Ca 6507/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die P

Landesarbeitsgericht München Urteil, 06. Aug. 2015 - 3 Sa 254/15

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 02.03.2015 - 8 Ca 9843/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Partei

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 Sa 764/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.07.2015 - 39 Ca 14846/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 Sa 761/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.07.2015 - 39 Ca 14844/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 Sa 760/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.07.2015 - 39 Ca 14843/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - 3 Sa 757/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.07.2015 - 39 Ca 14841/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2018 - IX ZB 8/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 8/17 vom 20. Dezember 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 35 Bei einer Lebensversicherung gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungs

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 505/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 402/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 24/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 289/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 407/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 29/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 502/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 43/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 504/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 44/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 503/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 41/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Juni 2016 - 6 Sa 1169/15 - im Kostenpunkt i

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - 3 AZR 252/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. April 2017 - 3 Sa 781/16 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Jan. 2018 - 3 Sa 60/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.12.2016 - 11 Ca 1982/16 - aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen. 4. Die R

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - 3 AZR 448/16

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. März 2016 - 4 Sa 955/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 18. Jan. 2018 - 7 Sa 104/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 08. August 2017 (24 Ca 213/16) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläge

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Jan. 2018 - 5 Sa 161/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18. Januar 2017, Az. 10 Ca 1195/16, wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil t

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 15. Nov. 2017 - 2 Sa 43/17

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2017 – Gz.: 1 Ca 249/16 – wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Okt. 2017 - 5 Sa 308/17

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 11. Mai 2017, Az. 8 Ca 2195/16, abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 28. Sept. 2017 - 1 Sa 20/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. Februar 2017 (17 Ca 380/16) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. August 2016 ü

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 24. Aug. 2017 - 1 Sa 17/17

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. Januar 2017 (4 Ca 192/16) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger verlangt mit der Klage eine w

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Juli 2017 - 7 Sa 44/17

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Februar 2017 (12 Ca 308/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Höhe de

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Juli 2017 - 7 Sa 41/17

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Februar 2017 (7 Ca 378/16) wird geringfügig abgeändert, soweit die Klage zurückgenommen worden ist, und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Juli 2017 - 7 Sa 43/17

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Februar 2017 (12 Ca 315/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Höhe de

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 (28 Ca 121/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Höhe d

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 20. Juli 2017 - 7 Sa 24/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2016 (9 Ca 392/16) wird geringfügig abgeändert, soweit die Klage zurückgenommen worden ist, und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläge

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 29. Juni 2017 - 7 Sa 29/17

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2016 (9 Ca 396/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Höhe de

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Mai 2017 - II ZR 6/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. Dezember 2015 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Apr. 2017 - 15 Ca 400/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1.8.2016 über den Betrag von € 1.594,89 brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats € 85,73 brutto zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 388,37 brutt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2017 - 3 AZR 540/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2015 - 7 Sa 11/15 - teilweise aufgehoben.

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 29. März 2017 - 8 Ca 195/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.483,00 € festgesetzt. Die Berufung wird gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 29. März 2017 - 8 Ca 192/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.706,12 € festgesetzt. Die Berufung wird gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien strei

Referenzen

(1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung...
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(1) Für Personen, die 1. bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, oder2. bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, die mit einer der...
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