Die Geldbuße kann bis zur Höhe der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge des Beamten auferlegt werden. Hat der Beamte keine Dienst- oder Anwärterbezüge, darf die Geldbuße bis zu dem Betrag von 500 Euro auferlegt werden.

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Arbeitsrecht: Unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

07.11.2010

Verhältnis von Verdachtskündigung und Tatkündigung - Abmahnung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze | § 7 BDG

§ 7 BDG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 7 BDG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundesdisziplinargesetz.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 5 Arten der Disziplinarmaßnahmen


(1) Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte sind: 1. Verweis (§ 6)2. Geldbuße (§ 7)3. Kürzung der Dienstbezüge (§ 8)4. Zurückstufung (§ 9) und5. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10). (2) Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte sind: 1. Kürzu

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 7 BDG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2014 - 16b DC 12.2380

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Beschwerde ist, soweit zulässig, unbegründet. 1. Zulässig ist die Beschwerde, soweit der Antragsgegner die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Durchsuchungs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2015 - 16b DZ 15.542

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m.. § 124 Abs. 2 Nr. 1

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 16 LB 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 15. Februar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juni 2014 - 2 A 1/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Disziplinarverfügung. 2

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Juni 2014 - 20 K 2835/13.BDG

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Einstellungsverfügung des Vorstehers des Hauptzollamtes E.        vom 30. Januar 2013, Geschäftszeichen 0000, und der Widerspruchsbescheid der Bundesfinanzdirektion X.    vom 30. August 2008, Geschäftszeichen 0000, werden insoweit aufgehob

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2013 - 2 A 2/12

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tatbestand 1 Der im Jahr 1957 geborene Kläger steht als Regierungshauptsekretär (BesGr A 8 BBesO) im Dienst der Beklagten. Er war zuletzt beim Bundesnachrichtendienst (B

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Mai 2013 - 11 L 1/12

bei uns veröffentlicht am 30.05.2013

Gründe I. 1 Der 40 Jahre alte Kläger ist seit dem (...) 2002 Beamter auf Lebenszeit im Dienst der Bundeszollverwaltung. Er wurde (zuletzt) am (...) 2005 zum Zollobersekretär (BesGr. A 7 BBesO) befördert. Der Kläger ist mit einer - ebenfalls im

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 - aufgehoben.