Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 15 Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs

(1) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als zwei Jahre vergangen, darf ein Verweis nicht mehr erteilt werden.

(2) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als drei Jahre vergangen, darf eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Kürzung des Ruhegehalts nicht mehr ausgesprochen werden.

(3) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als sieben Jahre vergangen, darf auf Zurückstufung nicht mehr erkannt werden.

(4) Die Fristen der Absätze 1 bis 3 werden durch die Einleitung oder Ausdehnung des Disziplinarverfahrens, die Erhebung der Disziplinarklage, die Erhebung der Nachtragsdisziplinarklage oder die Anordnung oder Ausdehnung von Ermittlungen gegen Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf nach § 34 Abs. 3 Satz 2 und § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes unterbrochen.

(5) Die Fristen der Absätze 1 bis 3 sind für die Dauer des Widerspruchsverfahrens, des gerichtlichen Disziplinarverfahrens, für die Dauer einer Aussetzung des Disziplinarverfahrens nach § 22 oder für die Dauer der Mitwirkung des Personalrats gehemmt. Ist vor Ablauf der Frist wegen desselben Sachverhalts ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet oder eine Klage aus dem Beamtenverhältnis erhoben worden, ist die Frist für die Dauer dieses Verfahrens gehemmt.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 17 Einleitung von Amts wegen


(1) Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienstvorgesetzte die Dienstpflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der höhere Dienstvorgesetzte und die oberste Dienstbehörde

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 32 Einstellungsverfügung


(1) Das Disziplinarverfahren wird eingestellt, wenn 1. ein Dienstvergehen nicht erwiesen ist,2. ein Dienstvergehen zwar erwiesen ist, eine Disziplinarmaßnahme jedoch nicht angezeigt erscheint,3. nach § 14 oder § 15 eine Disziplinarmaßnahme nicht ausg
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe


(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 34 Erhebung der Disziplinarklage


(1) Soll gegen den Beamten auf Zurückstufung, auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden, ist gegen ihn Disziplinarklage zu erheben. (2) Die Disziplinarklage wird bei Beamten durch die oberste Dienst

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 22 Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung


(1) Ist gegen den Beamten wegen des Sachverhalts, der dem Disziplinarverfahren zugrunde liegt, im Strafverfahren die öffentliche Klage erhoben worden, wird das Disziplinarverfahren ausgesetzt. Die Aussetzung unterbleibt, wenn keine begründeten Zweife

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 37 Kostentragungspflicht


(1) Dem Beamten, gegen den eine Disziplinarmaßnahme verhängt wird, können die entstandenen Auslagen auferlegt werden. Bildet das Dienstvergehen, das dem Beamten zur Last gelegt wird, nur zum Teil die Grundlage für die Disziplinarverfügung oder sind d

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 16b D 13.707

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4. Februar 2013 wird abgeändert. Gegen den Beklagten wird die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um ein Zehntel auf die Dauer von drei Jahren erkannt. II.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Juni 2015 - AN 11 K 13.00653

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 13.00653 Im Namen des Volkes Urteil 11. Kammer vom 10. Juni 2015 Sachgebiets-Nr.: 1314 Hauptpunkte: Beamter des Bundeseisenbahnvermögens; Keine

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2017 - 2 B 71/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Gründe 1 Die zulässige, auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 69 BDG i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und auf Verfahrensfehler (§ 69 BDG i.V.m. § 132

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 11. Apr. 2017 - 6 Bf 81/15.HBG

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor Auf die Berufung des Beschuldigten wird das Urteil des Hamburgischen Berufsgerichts für die Heilberufe vom 25. März 2015 aufgehoben. Dem Beschuldigten wird eine Geldbuße von 25.500,- Euro auferlegt. Außerdem wird ihm ein Verweis erteilt. Des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Jan. 2017 - 2 B 23/16

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Gründe 1 Das Verfahren betrifft ein Rechtsschutzbegehren gegen eine auf innerkirchliches Recht gestützte Kürzung des Ruhegehalts eines Priesters der römisch-katholischen

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 10. Aug. 2016 - 11 A 1361/14

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Disziplinarverfügung des Beklagten vom 27.11.2014 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vo

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 28. Juni 2016 - 3 K 286/16.TR

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wi

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 12. August 2015 wird geändert. Die Dienstbezüge des Beklagten werden für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiese

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2016 - 14 LB 4/11

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 15. Juni 2011 - 17 A 18/09 - wird geändert. Das Ruhegehalt wird um ein Fünftel auf drei Jahre gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Verf

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2016 - 14 LB 8/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des SchleswigHolsteinischen Verwaltungsgerichts -17. Kammer - vom 8. August 2013 geändert. Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2015 - DB 13 S 1634/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. März 2013 - DB 8 K 1252/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 16 LB 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 15. Februar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2015 - NotSt (Brfg) 4/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Kammergerichts vom 21. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 13. Aug. 2014 - 3d A 1686/12.O

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 01. Juli 2014 - 8 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tatbestand 1 Der Kläger führt als Bürgermeister der Stadt A-Stadt die Disziplinarklage gegen den Ruhestandsbeamten und ehemaligen Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „...“ mit dem Ziel, ihm das Ruhegehal

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Juni 2014 - 20 K 2835/13.BDG

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Einstellungsverfügung des Vorstehers des Hauptzollamtes E.        vom 30. Januar 2013, Geschäftszeichen 0000, und der Widerspruchsbescheid der Bundesfinanzdirektion X.    vom 30. August 2008, Geschäftszeichen 0000, werden insoweit aufgehob

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - 2 C 1/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin war bis zu ihrem Ausscheiden während des Revisionsverfahrens Lehrerin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Dienst des beklagten Landes.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2013 - 2 B 44/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2013

Gründe 1 Die sinngemäß auf die Grundsatzrüge und auf Verfahrensmängel (§ 66 Abs. 1 ThürDG i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Nov. 2013 - 2 B 86/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 66 Abs. 1 ThürDG) gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Okt. 2013 - 1 D 1/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tatbestand 1 Der Beamte ist im Jahr 1956 geboren. Er wurde 1973 bei der Landespolizei H. als Polizist im mittleren Dienst eingestellt. Nach Erlangung der Fachhochschulre

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Aug. 2013 - 2 B 19/13

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

Gründe 1 Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 70 SächsDG) ist unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juli 2013 - 2 C 63/11

bei uns veröffentlicht am 25.07.2013

Tenor Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 2010 und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. Dezember 2004 werden aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Jan. 2013 - 2 B 89/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Gründe 1 Die auf die Grundsatzrüge und einen Verfahrensmangel (§ 66 Abs. 1 ThürDG i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Okt. 2012 - 2 B 33/12

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Gründe 1 Die Beschwerde der Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO, § 67 Satz 1 LDG NRW unter Aufhebung des Berufungsurteils an das

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Aug. 2012 - 2 B 21/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe gestützte Beschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO und § 66 Abs. 1 ThürDG) hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Juni 2012 - 2 B 123/11

bei uns veröffentlicht am 01.06.2012

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf einen Verfahrensmangel gestützte Beschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO und § 66 Abs. 1 ThürDG

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Mai 2012 - 2 B 3/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

Gründe 1 Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Der Beklagte hat nicht dargelegt, dass der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nach

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2012 - 2 A 11/10

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

Tatbestand 1 Der 19.. geborene Beklagte schloss im Jahr 19.. die Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. 19.. trat er als Angestellter in den Dienst des Bundesnac

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. März 2012 - 2 B 140/11

bei uns veröffentlicht am 01.03.2012

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 19. August 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. März 2012 - 2 B 120/11

bei uns veröffentlicht am 01.03.2012

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg. Der geltend gemachte Zulassungsgrund eines Verfahrensmangels im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2011 - 2 B 69/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 73 HDG, § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Juli 2011 - 2 C 16/10

bei uns veröffentlicht am 28.07.2011

Tatbestand 1 Der Beklagte war seit April 1975 zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe Leiter des Rechenzentrums der ... Universität (früher Gesamthochschule) W. Im Augus

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Aug. 2010 - 2 C 13/10

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tatbestand 1 Der 1952 geborene Beklagte wurde zum 1. Oktober 1970 als Zollanwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Mit Wirkung vom 12. August 2005 wurde e

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Mai 2010 - 2 B 5/10

bei uns veröffentlicht am 11.05.2010

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache und auf Verfahrensrügen im Sinne des § 73 HDG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde des Beklagten i

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Feb. 2010 - 2 B 62/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2010

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf einen Verfahrensmangel gestützte Beschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO und § 66 Abs. 1 ThürDG

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Feb. 2010 - 2 B 126/09

bei uns veröffentlicht am 15.02.2010

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO, § 69 BDG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 10. Feb. 2009 - 3 L 1448/08.NW

bei uns veröffentlicht am 10.02.2009

weitere Fundstellen ... Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 40.000,- € festgesetzt. Gründe 1 Die Anträge auf Wiederherstellung der..

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Apr. 2008 - 10 S 1388/06

bei uns veröffentlicht am 01.04.2008

Tenor Soweit die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2002 - 1 K 836/00

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(1) Soll gegen den Beamten auf Zurückstufung, auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden, ist gegen ihn Disziplinarklage zu erheben. (2) Die Disziplinarklage wird bei Beamten durch die oberste Dienstbehörde, bei...
(1) Dem Beamten, gegen den eine Disziplinarmaßnahme verhängt wird, können die entstandenen Auslagen auferlegt werden. Bildet das Dienstvergehen, das dem Beamten zur Last gelegt wird, nur zum Teil die Grundlage für die Disziplinarverfügung oder sind durch...
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der...
(1) Ist gegen den Beamten wegen des Sachverhalts, der dem Disziplinarverfahren zugrunde liegt, im Strafverfahren die öffentliche Klage erhoben worden, wird das Disziplinarverfahren ausgesetzt. Die Aussetzung unterbleibt, wenn keine begründeten Zweifel am...