Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 32 Einstellungsverfügung

(1) Das Disziplinarverfahren wird eingestellt, wenn

1.
ein Dienstvergehen nicht erwiesen ist,
2.
ein Dienstvergehen zwar erwiesen ist, eine Disziplinarmaßnahme jedoch nicht angezeigt erscheint,
3.
nach § 14 oder § 15 eine Disziplinarmaßnahme nicht ausgesprochen werden darf oder
4.
das Disziplinarverfahren oder eine Disziplinarmaßnahme aus sonstigen Gründen unzulässig ist.

(2) Das Disziplinarverfahren wird ferner eingestellt, wenn

1.
der Beamte stirbt,
2.
das Beamtenverhältnis durch Entlassung, Verlust der Beamtenrechte oder Entfernung endet oder
3.
bei einem Ruhestandsbeamten die Folgen einer gerichtlichen Entscheidung nach § 59 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes eintreten.

(3) Die Einstellungsverfügung ist zu begründen und zuzustellen.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 16 Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte


(1) Ein Verweis darf nach zwei Jahren, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge und eine Kürzung des Ruhegehalts dürfen nach drei Jahren und eine Zurückstufung darf nach sieben Jahren bei weiteren Disziplinarmaßnahmen und bei sonstigen Personalma

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 30 Abschließende Anhörung


Nach der Beendigung der Ermittlungen ist dem Beamten Gelegenheit zu geben, sich abschließend zu äußern; § 20 Abs. 2 gilt entsprechend. Die Anhörung kann unterbleiben, wenn das Disziplinarverfahren nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 eingestellt werden soll

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 35 Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse


(1) Die Einstellungsverfügung und die Disziplinarverfügung sind dem höheren Dienstvorgesetzten unverzüglich zuzuleiten. Hält dieser seine Befugnisse nach den Absätzen 2 und 3 nicht für ausreichend, hat er die Einstellungsverfügung oder die Disziplina

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 19 Ausdehnung und Beschränkung


(1) Das Disziplinarverfahren kann bis zum Erlass einer Entscheidung nach den §§ 32 bis 34 auf neue Handlungen ausgedehnt werden, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Die Ausdehnung ist aktenkundig zu machen. (2) Das Disziplinarverfa
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung


(1) Ein Ruhestandsbeamter, 1. gegen den wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte, oder2. der wegen ei
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 14 Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren


(1) Ist gegen einen Beamten im Straf- oder Bußgeldverfahren unanfechtbar eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden oder kann eine Tat nach § 153a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach der Erfüllung von Auflag

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 15 Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs


(1) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als zwei Jahre vergangen, darf ein Verweis nicht mehr erteilt werden. (2) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als drei Jahre vergangen, darf eine Geldbuße, eine Kürzung der Dien

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2015 - 6 ZB 14.2121

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. August 2014 - M 21 K 12.3098 - wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2015 - 16b DZ 12.1868

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2015 - NotSt (Brfg) 4/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Kammergerichts vom 21. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2015 - 16 LB 1/12

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 1. Februar 2012 wird geändert. Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 10. Okt. 2014 - 20 K 18/14.BDG

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor Die Disziplinarklage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2014 - 2 B 99/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. August 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Juni 2014 - 20 K 2835/13.BDG

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Einstellungsverfügung des Vorstehers des Hauptzollamtes E.        vom 30. Januar 2013, Geschäftszeichen 0000, und der Widerspruchsbescheid der Bundesfinanzdirektion X.    vom 30. August 2008, Geschäftszeichen 0000, werden insoweit aufgehob

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. Jan. 2013 - DB 13 S 2055/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 18. September 2012 - DB 8 K 1021/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe  1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. März 2012 - 2 B 96/11

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

Gründe 1 Die auf Divergenz und einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO und § 69 BDG) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Jan. 2012 - DB 13 S 316/11

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Disziplinarkammer - vom 02. Dezember 2010 - DB 10 K 1831/10 - geändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Posthauptschaffners zurückgestuft und die weitergeh

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Sept. 2010 - 2 B 97/09

bei uns veröffentlicht am 10.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO, § 69 BDG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 20. Nov. 2008 - 3 K 579/08.TR

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 30. Mai 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Juli 2008 wird insoweit aufgehoben, als dem Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 09. Sept. 2008 - 4 K 314/08.TR

bei uns veröffentlicht am 09.09.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Zahl

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. Nov. 2004 - 16 LB 1/04

bei uns veröffentlicht am 23.11.2004

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer – vom 01. März 2004 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelass

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(1) Ist gegen einen Beamten im Straf- oder Bußgeldverfahren unanfechtbar eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden oder kann eine Tat nach § 153a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach der Erfüllung von Auflagen und...
(1) Ist gegen einen Beamten im Straf- oder Bußgeldverfahren unanfechtbar eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden oder kann eine Tat nach § 153a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach der Erfüllung von Auflagen und...
(1) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als zwei Jahre vergangen, darf ein Verweis nicht mehr erteilt werden. (2) Sind seit der Vollendung eines Dienstvergehens mehr als drei Jahre vergangen, darf eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder...
(1) Ein Ruhestandsbeamter, 1. gegen den wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte, oder2. der wegen einer nach...