Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 69 Gutachtenerstattung

Die Genehmigung, ein Gutachten zu erstatten, kann versagt werden, wenn die Erstattung den dienstlichen Interessen Nachteile bereiten würde. § 68 Abs. 3 gilt entsprechend.

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Soldatengesetz - SG | § 14 Verschwiegenheit


(1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit1.Mitteilungen im dienstl

DBAG-Zuständigkeitsverordnung - DBAGZustV | § 1 Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse zur Ausübung


Der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft werden die folgenden aufgeführten beamtenrechtlichen Entscheidungen sowie sonstige Entscheidungen und Maßnahmen zur Ausübung übertragen für diejenigen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die ihr auf Grund des §
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 68 Versagung der Aussagegenehmigung


(1) Die Genehmigung, als Zeugin oder Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschwere

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2011 - 2 B 49/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Gründe 1 Der Kläger war hauptamtlicher Bürgermeister der beklagten Stadt. Er wendet sich gegen die Verpflichtung zur Ablieferung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2010 - 4 S 471/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts ... ... ... ... ... - ... ... .../... - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 21.10.2004 in der Gestalt des Widerspruchbescheids des Landratsamts ... vom 21.04.2005 wird a

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 24. Nov. 2009 - 11 K 3998/08

bei uns veröffentlicht am 24.11.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger steht als Polizeihauptmeister im Dienst des Beklagten. Er ist als Streifen

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 10. Juni 2008 - 3 K 452/07

bei uns veröffentlicht am 10.06.2008

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben und der Kläger seine Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid der Beklagten vom 21.10.2004 in der Gestalt des Wide

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(1) Die Genehmigung, als Zeugin oder Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde...