Bundesbeamtengesetz: Inhaltsverzeichnis
Beamten-, Dienst- und Wehrrecht
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Beamtenverhältnis
Beamtenverhältnis
Abschnitt 3
Laufbahnen
Laufbahnen
Abschnitt 4
Abordnung, Versetzung und Zuweisung
Abordnung, Versetzung und Zuweisung
Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7
Beamtenvertretung
Beamtenvertretung
§ 116 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
wird zitiert von: 1 Paragraphen | 4 Urteilen.
(1) Beamtinnen und Beamte haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Sie können die für sie zuständigen Gewerkschaften oder Berufsverbände mit ihrer Vertretung beauftragen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Keine Beamtin und kein Beamter darf wegen Betätigung für eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.
§ 117 Personalvertretung
Die Personalvertretung der Beamtinnen und Beamten ist zu gewährleisten. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
§ 118 Beteiligung der Spitzenorganisationen
wird zitiert von: 1 Artikel | 3 Paragraphen | 8 Urteilen.
1 Anwalt/Anwältin, die/der Sie zu diesem Thema beraten kann.
1 Anwalt/Anwältin, die/der Sie zu diesem Thema beraten kann.
Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.
Abschnitt 8
Bundespersonalausschuss
Bundespersonalausschuss
Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Abschnitt 10
Besondere Rechtsverhältnisse
Besondere Rechtsverhältnisse
Abschnitt 11
Umbildung von Körperschaften
Umbildung von Körperschaften
Abschnitt 12
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangs- und Schlussvorschriften