(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

(2) Zulässig sind

1.
Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
2.
Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
3.
Tankstellen,
4.
Anlagen für sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1.
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
2.
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
3.
Vergnügungsstätten.

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6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 8 BauNVO.

6 Artikel zitieren § 8 BauNVO.

Bebauungsplan: Einsichtnahmeort für Bebauungsplan muss auffindbar bezeichnet werden

09.09.2016

Es reicht nicht aus, lediglich auf den Ort, „wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann“ in der Bekanntmachung hinzuweisen, also z. B. in Stuttgart.
Bebauungsplan

Satzungsrecht: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist wirksam

03.03.2016

Der VGH hat den Antrag eines Wohnungseigentümers abgewiesen, die Satzung der Stadt über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für unwirksam zu erklären.
Verwaltungsrecht

Eisenbahn: Reiterhof ist durch Bahnübergang nicht beeinträchtigt

28.01.2016

Der Umbau eines Bahnübergangs an der Eisenbahnstrecke entlang der Lahn verletzt einen dort in der Nähe gelegenen Reiterhof nicht in seinen Rechten.
Bebauungsplan

Bauplanungsrecht: Pferdestall darf nicht um Personalwohnungen aufgestockt werden

25.03.2015

Die Aufstockung eines in einem Bebauungsplangebiet mit der Festsetzung von Sportnutzung belegenen Pferdestalls um zwei Personalwohnungen ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Bebauungsplan

Nachbarrecht: Fahne flattert weiter für den BVB

27.08.2013

Der Fahnenmast mit der BVB-Fahne stellt keine wohngebietsfremde Nutzung dar.
Nachbarrecht

Wohnung: Für Nutzung als Kindertagesstätte ist Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich

15.12.2011

Wird eine Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt, kann eine unzulässige Zweckentfremdung vorliegen - OVG Hamburg vom 03.11.11 - Az: 2 Bs 174/11 - Rechtsanwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 8 BauNVO

§ 8 BauNVO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 8 BauNVO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte


(1) In den Ländern Berlin und Hamburg entfallen die in § 6 Absatz 1, § 10 Absatz 2 und § 190 Absatz 1 vorgesehenen Genehmigungen oder Zustimmungen; das Land Bremen kann bestimmen, dass diese Genehmigungen oder Zustimmungen entfallen. (1a) Die Län

Referenzen - Urteile | § 8 BauNVO

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436 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8 BauNVO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2014 - III ZR 250/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 250/13 vom 13. Februar 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BKleingG § 9 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 173 Abs. 3 Satz 1 (F: 23. Juni 1960) a) Unter den Kündigungstatbestand de

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2000 - V ZR 430/99

bei uns veröffentlicht am 13.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 430/99 Verkündet am: 13. Oktober 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. März 2018 - Au 5 K 17.354

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. März 2018 - Au 5 K 17.355

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. Okt. 2018 - W 5 K 17.632

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. De

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Okt. 2017 - AN 9 K 16.02219

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 20. Oktober 2016 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist in Ziffer 2) vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Apr. 2016 - AN 9 K 15.00509

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Jan. 2015 - M 11 E 14.4297

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird auf Euro 2.500,- festgeset

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. März 2015 - W 5 K 13.629

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2017 - 1 ZB 16.1233

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000‚- Euro festgesetzt. Grün

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Dez. 2016 - M 8 K 15.5442

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 9. November 2015, Plannr. …, wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Mai 2015 - W 5 K 14.15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Apr. 2016 - M 9 K 15.5084

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. zu tragen. Die Beigeladene zu 2. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2016 - M 8 K 15.1354

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Klägerin ist die Grundstü

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Nov. 2017 - M 9 K 16.4678

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Mai 2015 - 15 N 13 2533

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor I. Der am 14. Dezember 2012 öffentlich bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „... Süd“ der Stadt Sch. ist unwirksam, soweit er Festsetzungen auf den Grundstücken FlNr. 102 und 104 Gemarkun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2019 - 1 NE 18.2637

bei uns veröffentlicht am 22.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rec

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. März 2019 - 15 ZB 18.690

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.200 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 28. Feb. 2019 - W 5 S 19.94

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 10.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2018 - AN 3 K 16.02050

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks Flurnummer … der Gemarkung … Es liegt im Geltungsb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2015 - 9 ZB 12.1912

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 366.000,-- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Sept. 2017 - AN 9 K 16.00981

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin, ein Unternehmen der Baubranche mit Firmensitz in …, begehrt die Erteilung einer Baugeneh

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 11 K 14.3572

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landratsamtes ... vom 14. Juli 2014 verpflichtet, der Klägerin die mit Bauantrag vom 10. Dezember 2013 beantragte Baugenehmigung zu erteilen. II. Der Beklagte ha

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Dez. 2016 - Au 4 K 16.975, Au 4 K 16.1010

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorl

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Sept. 2017 - AN 9 K 16.01816

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherhei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. März 2016 - 1 BV 15.1535

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. April 2015 wird aufgehoben. II. Der Bescheid des Landratsamts R. vom 31. Juli 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage ab- und die Berufung zurückgewiesen. I

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2016 - 15 N 15.1201

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Der am 5. Dezember 2016 (erneut) bekanntgemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet A.“ ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2018 - 9 BV 16.1694

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Dez. 2016 - M 1 SN 16.5502

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.750,-- EUR f

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Nov. 2014 - Au 5 K 14.649

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 4. April 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag auf Vorbescheid vom 24. Dezember 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Üb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2018 - 15 ZB 16.1706

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassu

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2016 - M 9 K 16.712

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckba

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2017 - 9 ZB 14.1914

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,-- Euro festgesetzt. Gründ

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2016 - M 9 K 16.711

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung i

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Apr. 2016 - Au 5 K 15.1899

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Apr. 2016 - Au 5 K 15.1897

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2014 - M 16 K 14.1951

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2017 - 9 ZB 14.1915

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,-- Euro festgesetzt. Gründ

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Feb. 2017 - AN 9 K 16.00764

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Nov. 2014 - B 2 K 14.316

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 01.04.2014 verpflichtet, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkstation zu erteilen. 2. Der Beklagte und die Beigeladene tragen d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2019 - 1 N 15.1832

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02491

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. März 2016 - Au 5 K 15.1639

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 09. Mai 2016 - Vf. 14-VII/14, Vf. 3-VIII/15 ,Vf. 4-VIII/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor 1. Art. 82 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBI S. 588, BayRS 21321), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2015 (GVBI S. 296) geändert worden ist, verstößt ge

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Nov. 2015 - M 8 K 14.943

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Ertei

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Apr. 2015 - M 8 K 13.4229

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 13.4229 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. April 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: - faktisches Gewerbegebiet; -

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2015 - M 8 K 13.2693

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3. III. Der Streitwert wird auf 38.775,- EUR festgesetzt. Gründe Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2014 - 1 N 13.2273

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Die textliche Festsetzung C) 01. b) der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Panorama Park“ ist unwirksam, soweit mit ihr „Anlagen für soziale Zwecke (z. B. Sammelunterkünfte für Asylbewerber, Aus- und

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. März 2015 - Au 4 K 13.2044

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 4 K 13.2044 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. März 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 Hauptpunkte: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erw

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Okt. 2014 - 9 K 14.00830

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor 1. Der Vorbescheid der Beklagten vom 15. April 2014 und der Ergänzungsbescheid der Beklagten vom 14. August 2014 werden aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen