Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 8 Gewerbegebiete
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
(2) Zulässig sind
- 1.
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, - 2.
Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude, - 3.
Tankstellen, - 4.
Anlagen für sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

Anwälte | § 8 BauNVO
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für Öffentliches Recht

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 8 BauNVO
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7 Artikel zitieren § 8 BauNVO.
Öffentliches Baurecht: Lasertag-Anlage ist eine im Gewerbegebiet unzulässige Vergnügungsstätte
28.02.2017
Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Bebauungsplan: Einsichtnahmeort für Bebauungsplan muss auffindbar bezeichnet werden
09.09.2016
Es reicht nicht aus, lediglich auf den Ort, „wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann“ in der Bekanntmachung hinzuweisen, also z. B. in Stuttgart.
Satzungsrecht: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist wirksam
03.03.2016
Der VGH hat den Antrag eines Wohnungseigentümers abgewiesen, die Satzung der Stadt über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für unwirksam zu erklären.
Eisenbahn: Reiterhof ist durch Bahnübergang nicht beeinträchtigt
28.01.2016
Der Umbau eines Bahnübergangs an der Eisenbahnstrecke entlang der Lahn verletzt einen dort in der Nähe gelegenen Reiterhof nicht in seinen Rechten.
Bauplanungsrecht: Pferdestall darf nicht um Personalwohnungen aufgestockt werden
25.03.2015
Die Aufstockung eines in einem Bebauungsplangebiet mit der Festsetzung von Sportnutzung belegenen Pferdestalls um zwei Personalwohnungen ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Nachbarrecht: Fahne flattert weiter für den BVB
27.08.2013
Der Fahnenmast mit der BVB-Fahne stellt keine wohngebietsfremde Nutzung dar.
Wohnung: Für Nutzung als Kindertagesstätte ist Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich
15.12.2011
Wird eine Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt, kann eine unzulässige Zweckentfremdung vorliegen - OVG Hamburg vom 03.11.11 - Az: 2 Bs 174/11 - Rechtsanwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 8 BauNVO
§ 8 BauNVO zitiert oder wird zitiert von 5 §§.
§ 8 BauNVO wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 48 Solare Strahlungsenergie
(1) Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 6,01 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage 1. auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage an
Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments
(1) Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments dürfen nur für Anlagen abgegeben werden, die errichtet werden sollen 1. auf einer sonstigen baulichen Anlage, die zu einem anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus solarer S
Planzeichenverordnung - PlanzV 90 | Anlage
(Fundstelle: BGBl. I 1991, 58 [Anlagenband])
Anlage zur Planzeichenverordnung 1990 Planzeichen für Bauleitpläne 1. Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB -, §§ 1 bis 11 derBaunutzungsverordnung-
Baugesetzbuch - BBauG | § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
(1) In den Ländern Berlin und Hamburg entfallen die in § 6 Absatz 1, § 10 Absatz 2 und § 190 Absatz 1 vorgesehenen Genehmigungen oder Zustimmungen; das Land Bremen kann bestimmen, dass diese Genehmigungen oder Zustimmungen entfallen.
(1a) Die Län

436 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8 BauNVO.
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2014 - III ZR 250/13
bei uns veröffentlicht am 13.02.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 250/13 vom 13. Februar 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BKleingG § 9 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 173 Abs. 3 Satz 1 (F: 23. Juni 1960) a) Unter den Kündigungstatbestand de
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2000 - V ZR 430/99
bei uns veröffentlicht am 13.10.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 430/99 Verkündet am: 13. Oktober 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. März 2018 - Au 5 K 17.354
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. März 2018 - Au 5 K 17.355
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. Okt. 2018 - W 5 K 17.632
bei uns veröffentlicht am 18.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Volls
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Okt. 2017 - AN 9 K 16.02219
bei uns veröffentlicht am 25.10.2017
Tenor
1. Der Bescheid der Beklagten vom 20. Oktober 2016 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist in Ziffer 2) vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Kosten
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Apr. 2016 - AN 9 K 15.00509
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des
Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Jan. 2015 - M 11 E 14.4297
bei uns veröffentlicht am 26.01.2015
Tenor
I.
Die Anträge werden abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.
Der Streitwert wird auf Euro 2.500,- festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstelleri
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. März 2015 - W 5 K 13.629
bei uns veröffentlicht am 05.03.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die V
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2017 - 1 ZB 16.1233
bei uns veröffentlicht am 04.12.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000‚- Euro festgesetzt.
Gründe
Die Beklagte genehmigte 20
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Dez. 2016 - M 8 K 15.5442
bei uns veröffentlicht am 19.12.2016
Tenor
I. Der Bescheid vom 9. November 2015, Plannr. …, wird aufgehoben.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheit
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Mai 2015 - W 5 K 14.15
bei uns veröffentlicht am 21.05.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kostenschuldneri
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Apr. 2016 - M 9 K 15.5084
bei uns veröffentlicht am 27.04.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. zu tragen. Die Beigeladene zu 2. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Die Kostenentsc
Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2016 - M 8 K 15.1354
bei uns veröffentlicht am 25.01.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Klägerin ist die Grundstückseigentümergemeinschaft ... Straße 19, 19 a, 19 b
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Nov. 2017 - M 9 K 16.4678
bei uns veröffentlicht am 08.11.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreck
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Mai 2015 - 15 N 13 2533
bei uns veröffentlicht am 12.05.2015
Tenor
I.
Der am 14. Dezember 2012 öffentlich bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „... Süd“ der Stadt Sch. ist unwirksam, soweit er Festsetzungen auf den Grundstücken FlNr. 102 und 104 Gemarkung K. trifft.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2019 - 1 NE 18.2637
bei uns veröffentlicht am 22.03.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen den Bebauungs- und Grünordnungspl
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. März 2019 - 15 ZB 18.690
bei uns veröffentlicht am 18.03.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.200 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beklagte wendet sich gegen
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 28. Feb. 2019 - W 5 S 19.94
bei uns veröffentlicht am 28.02.2019
Tenor
I. Die Anträge werden abgelehnt.
II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2018 - AN 3 K 16.02050
bei uns veröffentlicht am 22.02.2018
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks Flurnummer … der Gemarkung … Es liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2015 - 9 ZB 12.1912
bei uns veröffentlicht am 21.04.2015
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 366.000,-- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt die
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Sept. 2017 - AN 9 K 16.00981
bei uns veröffentlicht am 06.09.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Klägerin, ein Unternehmen der Baubranche mit Firmensitz in …, begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Schul
Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 11 K 14.3572
bei uns veröffentlicht am 26.11.2015
Tenor
I.
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landratsamtes ... vom 14. Juli 2014 verpflichtet, der Klägerin die mit Bauantrag vom 10. Dezember 2013 beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
II.
Der Beklagte hat die Kosten des Verf
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Dez. 2016 - Au 4 K 16.975, Au 4 K 16.1010
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
I.
Die Klagen werden abgewiesen.
II.
Die Kosten der Verfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin d
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Sept. 2017 - AN 9 K 16.01816
bei uns veröffentlicht am 13.09.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. März 2016 - 1 BV 15.1535
bei uns veröffentlicht am 01.03.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. April 2015 wird aufgehoben.
II.
Der Bescheid des Landratsamts R. vom 31. Juli 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage ab- und die Berufung zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Verf
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2016 - 15 N 15.1201
bei uns veröffentlicht am 14.12.2016
Tenor
I.
Der am 5. Dezember 2016 (erneut) bekanntgemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet A.“ ist unwirksam.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist gegen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2018 - 9 BV 16.1694
bei uns veröffentlicht am 14.02.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll
Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Dez. 2016 - M 1 SN 16.5502
bei uns veröffentlicht am 28.12.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 3.750,-- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antra
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Nov. 2014 - Au 5 K 14.649
bei uns veröffentlicht am 27.11.2014
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom 4. April 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag auf Vorbescheid vom 24. Dezember 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird di
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2018 - 15 ZB 16.1706
bei uns veröffentlicht am 17.01.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2016 - M 9 K 16.712
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2017 - 9 ZB 14.1914
bei uns veröffentlicht am 23.02.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,-- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin wendet sic
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2016 - M 9 K 16.711
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klä
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Apr. 2016 - Au 5 K 15.1899
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die V
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Apr. 2016 - Au 5 K 15.1897
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf d
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2014 - M 16 K 14.1951
bei uns veröffentlicht am 18.11.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2017 - 9 ZB 14.1915
bei uns veröffentlicht am 23.02.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,-- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Kläger wendet sich
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Feb. 2017 - AN 9 K 16.00764
bei uns veröffentlicht am 23.02.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstrecku
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Nov. 2014 - B 2 K 14.316
bei uns veröffentlicht am 06.11.2014
Tenor
1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 01.04.2014 verpflichtet, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkstation zu erteilen.
2. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2019 - 1 N 15.1832
bei uns veröffentlicht am 29.01.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision w
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02491
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. März 2016 - Au 5 K 15.1639
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vol
Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 09. Mai 2016 - Vf. 14-VII/14, Vf. 3-VIII/15 ,Vf. 4-VIII/15
bei uns veröffentlicht am 09.05.2016
Tenor
1. Art. 82 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBI S. 588, BayRS 21321), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2015 (GVBI S. 296) geändert worden ist, verstößt gegen Art.
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Nov. 2015 - M 8 K 14.943
bei uns veröffentlicht am 16.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Apr. 2015 - M 8 K 13.4229
bei uns veröffentlicht am 27.04.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 8 K 13.4229
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 27. April 2015
8. Kammer
Sachgebiets-Nr. 920
Hauptpunkte:
- faktisches Gewerbegebiet;
- eine Wohnnutzung in einer von massiven gewer
Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2015 - M 8 K 13.2693
bei uns veröffentlicht am 06.05.2015
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt.
II.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3.
III.
Der Streitwert wird auf 38.775,- EUR festgesetzt.
Gründe
Die Klagepartei hat am 30. März 2015 (Schriftsatz v. 27.3.20
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2014 - 1 N 13.2273
bei uns veröffentlicht am 30.10.2014
Tenor
I.
Die textliche Festsetzung C) 01. b) der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Panorama Park“ ist unwirksam, soweit mit ihr „Anlagen für soziale Zwecke (z. B. Sammelunterkünfte für Asylbewerber, Aus- und Übersiedler)&
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. März 2015 - Au 4 K 13.2044
bei uns veröffentlicht am 25.03.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Au 4 K 13.2044
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25. März 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1021
Hauptpunkte:
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung einer Biogasanlage; Drittschutz;
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Okt. 2014 - 9 K 14.00830
bei uns veröffentlicht am 09.10.2014
Tenor
1. Der Vorbescheid der Beklagten vom 15. April 2014 und der Ergänzungsbescheid der Beklagten vom 14. August 2014 werden aufgehoben.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigelade