Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Inhaltsverzeichnis
Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch Gebäude zulässig.
Anwälte |
2 relevante Anwälte
2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Rechtsanwalt
für Öffentliches Recht
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
AgrarrechtBeamten-, Dienst- und WehrrechtStaatshaftungs-, AmtshaftungsrechtUmweltrechtVerfassungsrechtVergaberecht 1 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Oranienburger Straße 69, 10117 Berlin
Referenzen - Veröffentlichungen |
Artikel schreiben3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .
3 Artikel zitieren .
Bebauungsplan: Einsichtnahmeort für Bebauungsplan muss auffindbar bezeichnet werden
09.09.2016
Es reicht nicht aus, lediglich auf den Ort, „wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann“ in der Bekanntmachung hinzuweisen, also z. B. in Stuttgart.
Nachbarschutz: Yogaunterricht im reinen Wohngebiet: Betätigungen auf der Yogamatte sind wohnartig
30.06.2016
Auch in einem reinen Wohngebiet ist es zulässig, einzelne Räume oder Wohneinheiten zu nutzen, um eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben.
Baugenehmigung: Büro eines Heizungs- und Sanitärbetriebs in reinem Wohngebiet unzulässig
von Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
27.10.2010
Anwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
zitiert 2 andere §§ aus dem .
Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 2 Kleinsiedlungsgebiete
(1) Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.
(2) Zulässig sind 1. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebä
Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
(1) Besondere Wohngebiete sind überwiegend bebaute Gebiete, die aufgrund ausgeübter Wohnnutzung und vorhandener sonstiger in Absatz 2 genannter Anlagen eine besondere Eigenart aufweisen und in denen unter Berücksichtigung dieser Eigenart die Wohnnutz
102 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Okt. 2017 - AN 9 K 16.02219
bei uns veröffentlicht am 25.10.2017
Tenor
1. Der Bescheid der Beklagten vom 20. Oktober 2016 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist in Ziffer 2) vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Jan. 2015 - M 11 K 12.5429
bei uns veröffentlicht am 22.01.2015
Tenor
I.
Der Bescheid des Landratsamtes ... vom ... März 2014 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III.
Die Kostenentscheid
Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juli 2017 - M 1 K 16.5925
bei uns veröffentlicht am 25.07.2017
Tenor
I. Die Klagen werden abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Jan. 2015 - M 8 K 14.90
bei uns veröffentlicht am 19.01.2015
Tenor
I. Soweit die Hauptsache für erledigt erklärt wurde bzw. die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
II. Der Vorbescheid vom ... Dezember 2013, Pl.Nr. ..., wird, soweit die Fragen 1.1, 1.5 und 4.1 positi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2015 - 9 ZB 14.2580
bei uns veröffentlicht am 29.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Juni 2016 - Au 5 K 16.271
bei uns veröffentlicht am 16.06.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00597
bei uns veröffentlicht am 04.05.2015
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragsteller haben die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00524
bei uns veröffentlicht am 04.05.2015
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00693
bei uns veröffentlicht am 04.05.2015
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin hat die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2018 - 15 CS 17.2549
bei uns veröffentlicht am 14.02.2018
Tenor
I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. Dezember 2017 wird in Ziffer I. und II. abgeändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens in beid
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2016 - M 9 K 16.712
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckba
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2016 - M 9 K 16.711
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung i
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2015 - M 8 K 14.120
bei uns veröffentlicht am 16.03.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 8 K 14.120
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 16. März 2015
8. Kammer
Sachgebiets-Nr. 920
Hauptpunkte:
Nachbarklage;
Rücksichtna
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2014 - 15 B 12.2765
bei uns veröffentlicht am 11.11.2014
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. August 2011 wird geändert. Die Klage gegen den Bescheid der Stadt Augsburg vom 1. Juli 2010 wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in be
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Mai 2015 - AN 9 K 13.02100
bei uns veröffentlicht am 30.05.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 9 K 13.02100
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 30. April 2015
9. Kammer
rechtskräftig: ...
Sachgebiets-Nr.: 0920
Hauptpunkte: Baurecht; erfolglose Verpfli
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Mai 2015 - Au 5 K 14.637
bei uns veröffentlicht am 07.05.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Au 5 K 14.637
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 7. Mai 2015
5. Kammer
Sachgebiets-Nr. 920
Hauptpunkte:
Verpflichtungsklage; Baugenehmigung zur Errichtung
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Nov. 2014 - Au 5 K 13.858
bei uns veröffentlicht am 13.11.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Aug. 2017 - 9 N 15.378
bei uns veröffentlicht am 04.08.2017
Tenor
I. Die Normenkontrollanträge werden abgelehnt.
II. Von den Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, tragen der Antragsteller zu 1 zwei Fünftel und die Antragstellerin zu 2 drei F
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Sept. 2014 - 2 K 14.279
bei uns veröffentlicht am 25.09.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbest
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00623
bei uns veröffentlicht am 04.05.2015
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragsteller tragen die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Okt. 2014 - AN 3 K 14.00594
bei uns veröffentlicht am 16.10.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Laut Gewerberegisterauskunft betreibt die Klägerin im Anwesen ... in ..., Gemarkung ..., einem Reiheneckhaus am Beg
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Aug. 2014 - 6 K 14.1
bei uns veröffentlicht am 05.08.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Verpflich
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Jan. 2016 - W 4 S 15.1466
bei uns veröffentlicht am 20.01.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
1. Die Antragstellerin ist
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Juni 2014 - 8 SN 14.1997
bei uns veröffentlicht am 04.06.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR fes
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Nov. 2015 - W 4 K 14.1300
bei uns veröffentlicht am 10.11.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
Aktenzeichen: W 4 K 14.1300
Im Namen des Volkes
Urteil
10. November 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr: 920
Hauptpunkte: Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrie
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Juli 2014 - 9 K 13.01125
bei uns veröffentlicht am 23.07.2014
Tenor
1. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 21. Mai 2013 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene hat seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
3. Das Urteil ist wegen d
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Juni 2015 - M 11 K 14.2691
bei uns veröffentlicht am 11.06.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 11 K 14.2691
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 11. Juni 2015
11. Kammer
Sachgebiets-Nr. 920
Hauptpunkte: Bebauungsplan; Faktisches reines Wohngebiet; Alte
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Apr. 2015 - M 11 K 14.228
bei uns veröffentlicht am 23.04.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 11 K 14.228
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 23. April 2015
Kammer
Sachgebiets-Nr. 920
Hauptpunkte:
Rücksichtnahmegebot;
Freis
Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Okt. 2016 - M 1 K 16.1301
bei uns veröffentlicht am 05.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Jan. 2014 - 8 K 12.5554
bei uns veröffentlicht am 27.01.2014
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom ... Oktober 2012 wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juni 2016 - M 8 K 15.2782
bei uns veröffentlicht am 06.06.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleis
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2018 - 15 NE 18.382
bei uns veröffentlicht am 04.05.2018
Tenor
I. Der am 11. Dezember 2017 bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „H... wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfa
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Mai 2015 - W 4 K 14.780
bei uns veröffentlicht am 19.05.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
W 4 K 14.780
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 19. Mai 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr: 920
Hauptpunkte: Nachbarklage gegen Wohnhausneubau mit Shiatsu-Massagepraxi
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2014 - 4 K 13.932
bei uns veröffentlicht am 13.05.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst
Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Sept. 2016 - M 11 SN 16.3063
bei uns veröffentlicht am 07.09.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 11.250,- €
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Aug. 2016 - AN 9 K 15.02250
bei uns veröffentlicht am 17.08.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstre
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Dez. 2018 - M 1 K 18.1185
bei uns veröffentlicht am 11.12.2018
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit in Bezug auf Nr. 3 des Bescheids vom 19. Februar 2018 in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde. Das Urteil wird insofern im Wege der Berichtigung ergänzt.
II. D
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Mai 2016 - M 8 K 15.733
bei uns veröffentlicht am 09.05.2016
Tenor
I. Soweit die Hauptsache für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt.
II. Der Bescheid vom 16. Februar 2015 (Az.:* …*) wird aufgehoben.
III. Die Beklagte wird verpflichtet, die Baugenehmigung nach
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. März 2014 - 5 K 13.1017
bei uns veröffentlicht am 06.03.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2014 - 5 K 13.777
bei uns veröffentlicht am 30.01.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit
Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juni 2016 - M 8 K 15.796
bei uns veröffentlicht am 20.06.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Dez. 2015 - Au 5 K 14.1568
bei uns veröffentlicht am 17.12.2015
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. D
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Nov. 2018 - W 5 S 18.1387
bei uns veröffentlicht am 20.11.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 7. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Landratsamts B. K. vom 6. September 2018 wird angeordnet.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. D
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2018 - 15 N 16.2373, 15 N 17.1598
bei uns veröffentlicht am 17.12.2018
Tenor
I. Der am 19. September 2016 bekannt gemachte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr … der Stadt … ist unwirksam
II. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. März 2017 - Au 5 K 16.1680
bei uns veröffentlicht am 20.03.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2017 - 21 CS 16.2083
bei uns veröffentlicht am 07.04.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.875,-- EUR festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2015 - M 8 K 14.1489
bei uns veröffentlicht am 12.10.2015
Tenor
I.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 11.3.2014 verpflichtet, über den Bauantrag der Kläger vom 25.11.2013 nach PlNr. ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
I
Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Sept. 2015 - M 9 K 15.1411
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Tenor
I.
Die Zwangsgeldandrohung unter Ziffer III. des Bescheids vom ... März 2015 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kost
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Okt. 2018 - 2 M 53/18
bei uns veröffentlicht am 10.10.2018
Gründe
I.
1
Die Antragsteller richten sich gegen eine Baugenehmigung der Antragsgegnerin für einen Neubau zur Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde A-Stadt.
2
Das Institut für Augenheilkunde A-Stadt bzw. das Medizinische Versorgungszen
Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 16. Aug. 2018 - 2 A 3543/17 SN
bei uns veröffentlicht am 16.08.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger kö