Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 13 Gebäude und Räume für freie Berufe

Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch Gebäude zulässig.

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Bebauungsplan: Einsichtnahmeort für Bebauungsplan muss auffindbar bezeichnet werden

09.09.2016

Es reicht nicht aus, lediglich auf den Ort, „wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann“ in der Bekanntmachung hinzuweisen, also z. B. in Stuttgart.
Bebauungsplan

Nachbarschutz: Yogaunterricht im reinen Wohngebiet: Betätigungen auf der Yogamatte sind wohnartig

30.06.2016

Auch in einem reinen Wohngebiet ist es zulässig, einzelne Räume oder Wohneinheiten zu nutzen, um eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 2 Kleinsiedlungsgebiete


(1) Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. (2) Zulässig sind 1. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebä

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)


(1) Besondere Wohngebiete sind überwiegend bebaute Gebiete, die aufgrund ausgeübter Wohnnutzung und vorhandener sonstiger in Absatz 2 genannter Anlagen eine besondere Eigenart aufweisen und in denen unter Berücksichtigung dieser Eigenart die Wohnnutz

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Okt. 2017 - AN 9 K 16.02219

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 20. Oktober 2016 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist in Ziffer 2) vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Jan. 2015 - M 11 K 12.5429

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom ... März 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Die Kostenentscheid

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juli 2017 - M 1 K 16.5925

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Jan. 2015 - M 8 K 14.90

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Soweit die Hauptsache für erledigt erklärt wurde bzw. die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Der Vorbescheid vom ... Dezember 2013, Pl.Nr. ..., wird, soweit die Fragen 1.1, 1.5 und 4.1 positi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2015 - 9 ZB 14.2580

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Juni 2016 - Au 5 K 16.271

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00597

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00524

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00693

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2018 - 15 CS 17.2549

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. Dezember 2017 wird in Ziffer I. und II. abgeändert. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens in beid

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2016 - M 9 K 16.712

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckba

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2016 - M 9 K 16.711

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung i

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2015 - M 8 K 14.120

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 14.120 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. März 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Nachbarklage; Rücksichtna

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2014 - 15 B 12.2765

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. August 2011 wird geändert. Die Klage gegen den Bescheid der Stadt Augsburg vom 1. Juli 2010 wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in be

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Mai 2015 - AN 9 K 13.02100

bei uns veröffentlicht am 30.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 9 K 13.02100 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. April 2015 9. Kammer rechtskräftig: ... Sachgebiets-Nr.: 0920 Hauptpunkte: Baurecht; erfolglose Verpfli

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Mai 2015 - Au 5 K 14.637

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 5 K 14.637 Im Namen des Volkes Urteil vom 7. Mai 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Verpflichtungsklage; Baugenehmigung zur Errichtung

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Nov. 2014 - Au 5 K 13.858

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstre

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Aug. 2017 - 9 N 15.378

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Tenor I. Die Normenkontrollanträge werden abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, tragen der Antragsteller zu 1 zwei Fünftel und die Antragstellerin zu 2 drei F

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Sept. 2014 - 2 K 14.279

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbest

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00623

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Okt. 2014 - AN 3 K 14.00594

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Laut Gewerberegisterauskunft betreibt die Klägerin im Anwesen ... in ..., Gemarkung ..., einem Reiheneckhaus am Beg

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Aug. 2014 - 6 K 14.1

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Verpflich

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Jan. 2016 - W 4 S 15.1466

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Gründe 1. Die Antragstellerin ist

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Juni 2014 - 8 SN 14.1997

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR fes

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Nov. 2015 - W 4 K 14.1300

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 14.1300 Im Namen des Volkes Urteil 10. November 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 920 Hauptpunkte: Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrie

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Juli 2014 - 9 K 13.01125

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 21. Mai 2013 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene hat seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen d

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Juni 2015 - M 11 K 14.2691

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 11 K 14.2691 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. Juni 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Bebauungsplan; Faktisches reines Wohngebiet; Alte

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Apr. 2015 - M 11 K 14.228

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 11 K 14.228 Im Namen des Volkes Urteil vom 23. April 2015 Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Rücksichtnahmegebot; Freis

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Okt. 2016 - M 1 K 16.1301

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Jan. 2014 - 8 K 12.5554

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ... Oktober 2012 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juni 2016 - M 8 K 15.2782

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2018 - 15 NE 18.382

bei uns veröffentlicht am 04.05.2018

Tenor I. Der am 11. Dezember 2017 bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „H... wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Mai 2015 - W 4 K 14.780

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 4 K 14.780 Im Namen des Volkes Urteil vom 19. Mai 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 920 Hauptpunkte: Nachbarklage gegen Wohnhausneubau mit Shiatsu-Massagepraxi

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2014 - 4 K 13.932

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Sept. 2016 - M 11 SN 16.3063

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 11.250,- €

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Aug. 2016 - AN 9 K 15.02250

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Dez. 2018 - M 1 K 18.1185

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit in Bezug auf Nr. 3 des Bescheids vom 19. Februar 2018 in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde. Das Urteil wird insofern im Wege der Berichtigung ergänzt. II. D

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Mai 2016 - M 8 K 15.733

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Soweit die Hauptsache für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Der Bescheid vom 16. Februar 2015 (Az.:* …*) wird aufgehoben. III. Die Beklagte wird verpflichtet, die Baugenehmigung nach

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. März 2014 - 5 K 13.1017

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2014 - 5 K 13.777

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juni 2016 - M 8 K 15.796

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Dez. 2015 - Au 5 K 14.1568

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Nov. 2018 - W 5 S 18.1387

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 7. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Landratsamts B. K. vom 6. September 2018 wird angeordnet. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2018 - 15 N 16.2373, 15 N 17.1598

bei uns veröffentlicht am 17.12.2018

Tenor I. Der am 19. September 2016 bekannt gemachte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr …  der Stadt … ist unwirksam II. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. März 2017 - Au 5 K 16.1680

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2017 - 21 CS 16.2083

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.875,-- EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2015 - M 8 K 14.1489

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 11.3.2014 verpflichtet, über den Bauantrag der Kläger vom 25.11.2013 nach PlNr. ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. I

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Sept. 2015 - M 9 K 15.1411

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Die Zwangsgeldandrohung unter Ziffer III. des Bescheids vom ... März 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kost

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Okt. 2018 - 2 M 53/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Gründe I. 1 Die Antragsteller richten sich gegen eine Baugenehmigung der Antragsgegnerin für einen Neubau zur Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde A-Stadt. 2 Das Institut für Augenheilkunde A-Stadt bzw. das Medizinische Versorgungszen

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 16. Aug. 2018 - 2 A 3543/17 SN

bei uns veröffentlicht am 16.08.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger kö