(1) Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt einen Monat, die Frist für die Begründung der Berufung zwei Monate. Beide Fristen beginnen mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Die Berufung muß innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Berufungsbegründung beantwortet werden. Mit der Zustellung der Berufungsbegründung ist der Berufungsbeklagte auf die Frist für die Berufungsbeantwortung hinzuweisen. Die Fristen zur Begründung der Berufung und zur Berufungsbeantwortung können vom Vorsitzenden einmal auf Antrag verlängert werden, wenn nach seiner freien Überzeugung der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn die Partei erhebliche Gründe darlegt.

(2) Die Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung muss unverzüglich erfolgen. § 522 Abs. 1 der Zivilprozessordnung bleibt unberührt; die Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung ergeht durch Beschluss des Vorsitzenden. § 522 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung findet keine Anwendung.

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Arbeitsrecht: Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Leiharbeiter zuerst entlassen werden

05.01.2021

Aufgrund der Corona-Pandemie melden derzeit viele Unternehmen Kurzarbeit an. Der Arbeitsmarkt leidet darunter. Einige Unternehmen haben eine geringere Nachfrage, wodurch viele Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden. Mit der Rechtmäßigkeit solc
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Rassistische Beleidigung kann zur fristlosen Kündigung führen

17.06.2020

Beleidigt ein bereits einschlägig abgemahnter Arbeitnehmer einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe in Anwesenheit mehrerer anderer Kollegen durch den Ausstoß von Affenlauten wie „Ugah Ugah“, so kann dies ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein. Und zwar auch dann, wenn ein die Beleidigung außerhalb einer öffentlichen Betriesratsitzung fällt.  Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene

28.08.2019

Das Arbeitsverhältnis eines Hausmeisters bei der Bundeswehr kann außerordentlich mit Auslauffrist gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer Verbindungen in die rechtsextreme Szene hat – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung eines Pförtners der Polizei wirksam

27.08.2019

Besteht der dringende Verdacht, dass der Pförtner einer Polizeidienststelle eine Fundsache unterschlagen hat, kann ihm fristlos gekündigt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

28.06.2018

Bei einer außerdienstlichen Straftat ist nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Kopftuchverbot als mittelbare Diskriminierung

24.05.2018

Die Weisung einer Drogeriemarktkette an eine Kassiererin, am Arbeitsplatz kein Kopftuch zu tragen, ist rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Auch bei neu ausgestelltem Zeugnis darf sich der Arbeitgeber vertreten lassen

20.04.2018

Muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils berichtigen, so greifen auch bei der Neuausstellung die allgemeinen Zeugnisgrundsätze – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Zeugnis

Arbeitsrecht: Bei mehrjähriger Haftstrafe kann dem Arbeitnehmer gekündigt werden

03.04.2018

Muss der Arbeitnehmer eine mehrjährige Haftstrafe antreten, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit rechtfertigt nicht immer eine Kündigung

26.02.2018

Die frühere Tätigkeit als inoffizieller Informant für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ist nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze | § 157 BBauG

§ 157 BBauG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 157 BBauG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss


(1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwer

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2109 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 157 BBauG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2003 - XII ZB 147/02

bei uns veröffentlicht am 09.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 147/02 vom 9. Juli 2003 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO §§ 520 Abs. 2 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 D Zur Frist, innerhalb derer eine versäumte Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßk

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 20. Feb. 2019 - 2 Sa 402/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird für den

Landesarbeitsgericht München Urteil, 30. Jan. 2019 - 4 Sa 336/18

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. März 2018 - 32 Ca 1421/17 - in seinen Ziffern I. und II. unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert. 2. Es wird festgestellt

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg vom 25.05.2016, Az.: 10 Ga 9/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen ei

Landesarbeitsgericht Nürnberg Teilurteil, 27. Sept. 2016 - 7 Sa 424/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 01.09.2015 wird abgeändert. 2. Das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth ‒ Kammer Hof ‒ vom 16.05.2014 wird in Ziffer 1 abgeändert wie folgt:

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Aug. 2016 - 2 Sa 201/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 10.02.2016, Az. 3 Ca 478/15, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revisio

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Jan. 2016 - 9 Sa 788/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 14.07.2015, Az.: 11 Ca 15569/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Jan. 2016 - 9 Sa 786/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 14.07.2015, Az.: 11 Ca 15566/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Jan. 2016 - 9 Sa 789/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 14.07.2015, Az.: 11 Ca 15571/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Juli 2016 - 5 Sa 498/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 12.11.2015, Aktenzeichen: 1 Ca 134/15, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Juli 2016 - 5 Sa 59/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 17.12.2015, Az.: 16 Ca 3403/15, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 09. Jan. 2019 - 4 Sa 306/18

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.07.2018, Az.: 10 Ca 5977/17, abgeändert. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin - für Oktober 2015 1.343,75 € bru

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 19. Juli 2018 - 4 TaBV 153/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19. September 2017 - 1 BV 31/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - 3 Sa 318/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 06.04.2016 - 38 Ca 6715/15 - abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 19. Okt. 2016 - 2 Sa 445/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.10.2015 - 17 Ca 1190/15 - abgeändert. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. D

Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Apr. 2018 - 7 Sa 752/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 27.09.2017 - 37 Ca 3671/17 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Partei

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 30. Mai 2018 - 2 Sa 55/18

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg – Kammer Aschaffenburg – vom 19.10.2017, Az. 11 Ca 661/17, in Ziffern 1 und 3 abgeändert. 2. Die Klage wird hinsichtlich des Klage

Landesarbeitsgericht München Urteil, 24. Mai 2019 - 3 Sa 808/18

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 16.10.2018 - 1 Ca 640/18 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger A. einen Betrag in H

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 30. Apr. 2019 - 7 Sa 346/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor 1.Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 16.08.2018 – 4 Ca 1329/17 – wird zurückgewiesen.   2.Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. 3.Die Revision wird zugelassen. Tatb

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 03. Mai 2019 - 8 Sa 340/18

bei uns veröffentlicht am 03.05.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 08.08.2018, Az.: 2 Ca 1322/17, abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 46,02 (i.W. Euro Se

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 15.1211

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2015 wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 1 das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei den Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung von Herrn H. zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 14.2689

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I.Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob der Personalrat vom Dienststellenleiter im Rahmen der ersten Phase des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Landesarbeitsgericht München Urteil, 05. Dez. 2016 - 3 Sa 619/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 07.07.2016 - 11 Ca 10402/15 -abgeändert und die Klage auch hinsichtlich der Anträge zu 1. und 2. abgewiesen. 2. Die Anschlussberufung der Klä

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 01. Juli 2016 - 3 Sa 426/15

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg vom 29.07.2015, Az. 3 Ca 190/15 wird zurückgewiesen. 2. Von den Kosten der Berufung haben der Kläger 37% und die Beklagte 63% zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. März 2015 - 17 P 13.2526

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der vom Beteiligten zu 2 verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beteil

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 09. März 2015 - 7 Sa 64/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 03.12.2013 abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.962,24 € (in Worten viertausendneunhundertzweiundsechzig 24/100

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 06. Apr. 2016 - 4 Sa 427/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Datum: 06.04.2016 3 Ca 191/15 (Arbeitsgericht Bamberg) 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 29.07.2015, Az.: 3 Ca 191/15, wird auf Kosten der Berufungsführerin z

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 12. Apr. 2016 - 7 Sa 649/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 14.10.2014 wird abgeändert. 2. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit 01.07.2014 ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis mit einem Bruttomonatsgehalt von 4.000,

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Jan. 2019 - 4 Sa 131/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.11.2013, Az.: 2 Ca 5556/13, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 3. Die

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Dez. 2015 - 3 Sa 249/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 12.12.2014 Az.: 6 Ca 3530/14 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 02. Feb. 2016 - 7 Sa 239/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 26.03.2015 in Ziffer 2 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin verurteilt wird, an den Beklagten 30.000,00 € brutt

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 18. Feb. 2016 - 5 Sa 65/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 65/15 Urteil Datum: 18.02.2016 2 Ca 77/14 (Arbeitsgericht Bayreuth) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgeri

Landesarbeitsgericht München Urteil, 20. Apr. 2016 - 11 Sa 983/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az: 13 Ca 3620/15) vom 30.10.2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Pa

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Apr. 2016 - 2 Sa 502/15

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 27.07.2015, Az. 6 Ca 1410/14, abgeändert. 2. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Feststellung beantragt ist, dass d

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 03. Nov. 2015 - 7 Sa 655/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 23.10.2014 abgeändert. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.000,00 € brutto sowie Zinsen hieraus in Höh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - 17 P 17.778

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor I. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antragstellers zu 4 eingestellt. Insoweit ist der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Dezember 2016 wirkungslos geworden. II. Die Beschwerde wird zurückgewies

Landesarbeitsgericht München Urteil, 02. Feb. 2016 - 6 Sa 937/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 24.09.2015 - 5 Ca 749/15 abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Jan. 2016 - 10 Sa 544/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 24.02.2015, 5 Ca 1308/14, abgeändert: Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin mit Wirkung ab dem 01.03.2007 auf der

Landesarbeitsgericht München Urteil, 18. Dez. 2014 - 4 Sa 670/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17. Juni 2014 - 23 Ca 13672/13 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 06. Nov. 2014 - 5 Sa 105/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Gründe LANDEARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 105/13 Urteil Datum: 06.11.2014 8 Ca 5775/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsge

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 22. Dez. 2015 - 7 Sa 298/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 7 Sa 298/15 Urteil Datum: 22.12.2015 13 Ca 2682/14 Arbeitsgericht Nürnberg Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgeri

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 16. Feb. 2016 - 7 Sa 225/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Gründe Landesarbeitsgericht Nürnberg 7 Sa 225/15 Urteil 16.02.2016 5 Ca 1416/14 Arbeitsgericht Weiden - Kammer Schwandorf - Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurtei

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 03. Dez. 2015 - 5 Sa 453/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Datum: 03.12.2015 7 Ca 1617/13, Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg - Titel: Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Würzburg, Kam

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 30. Nov. 2015 - 2 Sa 644/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Sa 644/14 Urteil Datum: 30.11.2015 10 Ca 323/14 (Arbeitsgericht Würzburg) Titel: Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Auf die Berufungen der Beklagten werden die U

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 4 Sa 557/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 6. Juni 2014 - 27 Ca 14113/13 - werden zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kl

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 05. Nov. 2015 - 5 Sa 58/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Datum: 05.11.2015 1 Ca 1003/14 Arbeitsgericht Würzburg Titel: Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 10.12.2014, Aktenzeichen 1 Ca 1003

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 01. Sept. 2015 - 7 Sa 592/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 7 Sa 592/14 Urteil Datum: 01.09.2015 10 Ca 2110/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeit

Landesarbeitsgericht München Urteil, 25. Jan. 2018 - 3 Sa 653/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 04.07.2017 - 8 Ca 127/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteie

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Jan. 2017 - 6 Sa 518/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor 1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 05.11.2015, Az. 2 Ca 904/14, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.  2.Die Revision wird zugelassen.  Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 09. Jan. 2019 - 4 Sa 152/18

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 19.03.2018, Az.: 3 Ca 5739/16, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

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(1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die...