Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.

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Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

06.10.2023

1. Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Schade

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -

23.06.2023

1.     Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Sc

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

22.07.2021

Während im Jahr 2021, im Vergleich zu 2020, die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland gesunken ist, mussten laut einer Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IHW),  im September diesen Jahres, 34 Prozent mehr Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz anmelden, als im September 2021. Bereits im August 2022 war diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr hoch. Der Grund für den erheblichen Anstieg der Zahl der Firmenpleiten ist, zum einem die schwache Konjunktur und, zum anderen steigende Kosten. Schließlich sind nicht nur Privatverbraucher von der Energiekrise betroffen. Viele Unternehmen können nicht zukunftsorientiert planen; Investitionen werden auf nächstes Jahr verschoben – Man wolle „die Zeit abwarten“. Teilweile können Unternehmen die steigenden Produktionskosten schlicht nicht mehr tragen. Sie werden zahlungsunfähig.  Für dieses Jahr vermutet das IHW insgesamt einen Anstieg der Firmeninsolvenzen von 12 Prozent bis 14 Prozent. Auch wenn der drastische Anstieg nicht zuletzt auf die, im Vergleich zur ersten Jahreshälfe, niedrigen Insolvenzanträge zurückzuführen sein durfte, ist dieser Prozentsatz doch beunruhigend.  Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  

Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

17.04.2020

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Haftungsrecht: Firmenfortführer haftet nicht für Körperschaftsteuerschulden des ehemaligen Betriebsinhabers

07.02.2017

Ein Einzelkaufmann, der das Handelsgeschäft einer GmbH erworben hat und unter derselben Firma fortführt, haftet nicht für Körperschaftsteuerschulden des ehemaligen Betriebsinhabers.

Vertragsrecht: Keine Schutzwirkung eines mit dem Land geschlossenen Anwaltsvertrages

25.08.2016

Ist Gegenstand des Beratungsvertrags die Beratung für Entscheidungen des Mandanten, hat der Anwaltsvertrag keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen.
Allgemeines

GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein

09.12.2011

Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
Steuerrecht

GmbH-Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein

09.12.2011

Verjährung für Ersatzanspruch des Geschäftsführers gegen steuerlichen Berater der GmbH beginnt mit Bekanntgabe des schadensbegründenden Haftungsbescheids-BGH, IX ZR 193/10

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide


(1) Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), kann durch Haftungsbescheid, wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Anfechtung wegen Ansprüchen
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis


(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregel

Abgabenordnung - AO 1977 | § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter


(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass

Abgabenordnung - AO 1977 | § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten


Wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1), soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann.

Referenzen - Urteile |

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166 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Mai 1990 - VII R 81/89

bei uns veröffentlicht am 27.10.2022

Den GmbH-Geschäftsführer trifft die gesetzliche Pflicht zur Abführung der einbehaltenen und angemeldeten Lohnsteuern zu den vorgeschriebenen Fälligkeitszeitpunkten. Die Nichtabführung stellt regelmäßig eine - zumin

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Nov. 2008 - VII R 19/08

bei uns veröffentlicht am 27.10.2022

Die Richter des Bundesfinanzhofs haben sich zu der Kausalität zwischen der Pfichtverletzung wegen Nichtabführung von Lohnsteuer und dem mit der Haftung geltend gemachten Schaden geäußert. Danach richtet sich die eben genannte Kau

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2011 - IX ZR 193/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 193/10 Verkündet am: 13. Oktober 2011 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 328, 675,

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2010 - IX ZB 224/08

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 224/08 vom 14. Oktober 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 4a, 63 Abs. 2, § 209 Abs. 1 a) Veräußert der Insolvenzverwalter nach eingetretener Masseunzuläng

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2007 - II ZR 48/06

bei uns veröffentlicht am 14.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 48/06 Verkündet am: 14. Mai 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2011 - IX ZR 212/08

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 212/08 vom 23. März 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 544 Abs. 2 Satz 3 Rügt die Nichtzulassungsbeschwerde, das Berufungsgericht habe d

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2005 - II ZR 178/03

bei uns veröffentlicht am 14.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 178/03 Verkündet am: 14. November 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Jan. 2001 - II ZR 88/99

bei uns veröffentlicht am 08.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 88/99 Verkündet am: 8. Januar 2001 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GmbHG

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - IX ZR 8/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 8/10 Verkündet am: 20. Januar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2010 - IX ZR 247/09

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 247/09 Verkündet am: 2. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 256; BGB § 194 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2008 - II ZR 238/07

bei uns veröffentlicht am 14.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 238/07 vom 14. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 823 Abs. 2 Be, Bf; SGB IV § 24 Abs. 1; StGB § 266 a Abs. 1 Der wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2008 - IX ZB 199/05

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 199/05 vom 20. November 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja § 93 InsO; AnfG § 17 Abs. 1 Satz 1; HGB § 160 Abs. 3 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ein

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Okt. 2018 - M 10 S 18.4681

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.634,94 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt

Finanzgericht München Urteil, 10. März 2016 - 14 K 2710/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 2710/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren In de

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 06. März 2019 - 4 K 268/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgef

Finanzgericht München Urteil, 02. Dez. 2015 - 3 K 701/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 3 K 701/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: 1. Umsatzsteuer-Vorauszahlungsansprüche bleiben als selbstständige Ansprüche auch dann bestehen, wenn der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. März 2014 - M 10 K 13.5971

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 13.908,25 Euro festgesetzt. IV. Der Antrag auf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - M 10 S 15.3945

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Haftungsbescheid vom ... Juli 2015 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - M 10 S 15.3903

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Haftungsbescheid vom ... Juli 2015 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2016 - 4 CS 15.2488

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.417,46 € festgesetzt. Gründe

Finanzgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - 14 V 736/18

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Der Haftungsbescheid vom 21. November 2017 wird in Höhe von 1.816,25 € von der Vollziehung ausgesetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - 4 ZB 13.822

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 7. März 2013 wird der Stre

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1972

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1971

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt. Gründe

Finanzgericht München Urteil, 25. Nov. 2014 - 2 K 40/12

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Kläger dem Grunde und der Höhe nach zu Recht für Umsatzsteuerschulden der X-GmbH in Haftung g

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. März 2017 - M 10 S 17.617

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Haftungsbescheid vom 19. Dezember 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wi

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Jan. 2017 - M 10 K 16.1190

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5124

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Partien es für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentsc

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5005

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung in Höhe des vollstreckba

Landgericht Amberg Endurteil, 25. Feb. 2016 - 24 O 1041/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.227,53 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2013 zu bezahlen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. I

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Okt. 2015 - W 2 S 15.977

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (W 2 K 15.978) gegen den Haftungsbescheid des Antragsgegners vom 21. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. September 2015 wird angeordnet. II. Der

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. März 2015 - B 4 S 15.58

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 9.507,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Beteiligten streiten um einen Gewerbes

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Nov. 2017 - M 10 S 17.4897

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Ziffer 2 des Gewerbesteuerhaftungsbescheids der Antragsgegnerin vom 25. September 2017 wird hinsichtlich der Haftung für die Gewerbesteuerrückstände der ...

Finanzgericht München Urteil, 06. Juni 2014 - 8 K 516/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Kläger zu Recht als Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer (LSt) und Folgesteuern de

Finanzgericht München Urteil, 20. Mai 2014 - 2 K 2289/11

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Haftungsbescheids vom 18. November 2008 und der Einspruchsentscheidung vom 14. Juli 2011 wird die Haftungsschuld auf 6.233,28 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Nov. 2018 - V B 72/18

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. Juni 2018  10 K 1230/15 U,K aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Sept. 2018 - XI R 54/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2017  2 K 2269/15 H wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 13. Sept. 2018 - 4 K 121/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Inhaftungnahme für Tabaksteuer. 2 Nach den polizeilichen Ermittlungen hätten am 26.05.2014 zwei Zeugen beobachtet, wie der gesondert verfolgte A auf einem näher bezeichneten Parkplatz an der Autobahna

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Aug. 2018 - XI R 57/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Januar 2017  10 K 3671/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht München Beschluss, 11. Juli 2018 - 7 V 510/18

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor 1. Die Vollziehung der Bescheide vom 1. August 2017 zur Körperschaftsteuer 2011 bis 2013 wird in Höhe von 27.116 € (2011), 54.205 € (2012) und 36.364 € (2013), zum Gewerbesteuermessbetrag 2011 bis 2013 in Hö

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 24/17

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2017 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2016

Landgericht Hamburg Beschluss, 16. Mai 2018 - 618 Qs 14/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg vom 16.04.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 21.03.2018 (160 Gs 155/18) aufgehoben. Gegen den Beschuldigten... wird in Höhe von 159.000

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 06. Feb. 2018 - 2 V 324/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tatbestand I. 1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Haftungsbescheid. 2 Der Antragsteller war Gesellschafter und Geschäftsführer der mittlerweile aufgelösten A GmbH (GmbH), einer Spedition

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Okt. 2017 - VII B 99/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 7. Juni 2017 4 V 251/16 insoweit aufgehoben, als die Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich Tabaksteue

Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Okt. 2017 - 4 K 9/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid für Einfuhrumsatzsteuern. 2 Der Kläger war seit dem 14.01.2013 - neben den gesondert in Haftung genommenen A und B - Geschäftsführer der C Verwaltungs GmbH. Hierbei handelt es s

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - XI R 9/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. März 2016  14 K 2710/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Sept. 2017 - VII R 40/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. November 2016  4 K 1746/16 H wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 07. Juni 2017 - 4 V 251/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids über Tabaksteuer sowie eines Abgabenbescheids über Einfuhrumsatzsteuer. 2 Im Zuge von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen die gesondert verfol

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 24. Mai 2017 - 2 A 373/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Haftungsbescheides für Gewerbesteuer und Nebenleistungen für die Jahre 2006 bis 2008. 2 Er war in den Jahren 2005 bis 2008 allein

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2017 - VII R 25/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2016  2 K 203/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

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(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern...
Wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1), soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann.
(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten...