Abgabenordnung - AO 1977 | § 69 Haftung der Vertreter
Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.
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Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand
22.07.2021
Während im Jahr 2021, im Vergleich zu 2020, die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland gesunken ist, mussten laut einer Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IHW), im September diesen Jahres, 34 Prozent mehr Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz anmelden, als im September 2021. Bereits im August 2022 war diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr hoch. Der Grund für den erheblichen Anstieg der Zahl der Firmenpleiten ist, zum einem die schwache Konjunktur und, zum anderen steigende Kosten. Schließlich sind nicht nur Privatverbraucher von der Energiekrise betroffen. Viele Unternehmen können nicht zukunftsorientiert planen; Investitionen werden auf nächstes Jahr verschoben – Man wolle „die Zeit abwarten“. Teilweile können Unternehmen die steigenden Produktionskosten schlicht nicht mehr tragen. Sie werden zahlungsunfähig.
Für dieses Jahr vermutet das IHW insgesamt einen Anstieg der Firmeninsolvenzen von 12 Prozent bis 14 Prozent. Auch wenn der drastische Anstieg nicht zuletzt auf die, im Vergleich zur ersten Jahreshälfe, niedrigen Insolvenzanträge zurückzuführen sein durfte, ist dieser Prozentsatz doch beunruhigend.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen
17.04.2020
Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Haftungsrecht: Firmenfortführer haftet nicht für Körperschaftsteuerschulden des ehemaligen Betriebsinhabers
07.02.2017
Ein Einzelkaufmann, der das Handelsgeschäft einer GmbH erworben hat und unter derselben Firma fortführt, haftet nicht für Körperschaftsteuerschulden des ehemaligen Betriebsinhabers.
Vertragsrecht: Keine Schutzwirkung eines mit dem Land geschlossenen Anwaltsvertrages
25.08.2016
Ist Gegenstand des Beratungsvertrags die Beratung für Entscheidungen des Mandanten, hat der Anwaltsvertrag keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen.
4.8 GmbH - Geschäftsführer - Haftung, allgemeine Haftung, Umfang der Haftung
09.04.2012
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein
09.12.2011
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
GmbH-Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein
09.12.2011
Verjährung für Ersatzanspruch des Geschäftsführers gegen steuerlichen Berater der GmbH beginnt mit Bekanntgabe des schadensbegründenden Haftungsbescheids-BGH, IX ZR 193/10
Geschäftsführer-Haftung: Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung
28.02.2011
verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten-BGH vom 02.12.10-Az:IX ZR 247/09
Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung
28.02.2011
Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung al
Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz
21.11.2010
BGH-Urteil vom 11.08.2005 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Referenzen - Gesetze | § 69 AO 1977
§ 69 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.
§ 69 AO 1977 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - AOEG 1977 | § 11 Haftung
(1) Die Vorschriften der §§ 69 bis 76 und 191 Abs. 3 bis 5 der Abgabenordnung sind anzuwenden, wenn der haftungsbegründende Tatbestand nach dem 31. Dezember 1976 verwirklicht worden ist.
(2) Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Haftung si
§ 69 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im Abgabenordnung.
Abgabenordnung - AO 1977 | § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide
(1) Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), kann durch Haftungsbescheid, wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Anfechtung wegen Ansprüchen
§ 69 AO 1977 zitiert 3 andere §§ aus dem Abgabenordnung.
Abgabenordnung - AO 1977 | § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregel
Abgabenordnung - AO 1977 | § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass
Abgabenordnung - AO 1977 | § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten
Wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1), soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann.
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Bundesfinanzhof Urteil, 29. Mai 1990 - VII R 81/89
bei uns veröffentlicht am 27.10.2022
Den GmbH-Geschäftsführer trifft die gesetzliche Pflicht zur Abführung der einbehaltenen und angemeldeten Lohnsteuern zu den vorgeschriebenen Fälligkeitszeitpunkten. Die Nichtabführung stellt regelmäßig eine - zumin
Bundesfinanzhof Urteil, 11. Nov. 2008 - VII R 19/08
bei uns veröffentlicht am 27.10.2022
Die Richter des Bundesfinanzhofs haben sich zu der Kausalität zwischen der Pfichtverletzung wegen Nichtabführung von Lohnsteuer und dem mit der Haftung geltend gemachten Schaden geäußert. Danach richtet sich die eben genannte Kau
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2011 - IX ZR 193/10
bei uns veröffentlicht am 13.10.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 193/10 Verkündet am: 13. Oktober 2011 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 328, 675,
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2010 - IX ZB 224/08
bei uns veröffentlicht am 14.10.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 224/08 vom 14. Oktober 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 4a, 63 Abs. 2, § 209 Abs. 1 a) Veräußert der Insolvenzverwalter nach eingetretener Masseunzuläng
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2007 - II ZR 48/06
bei uns veröffentlicht am 14.05.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 48/06 Verkündet am: 14. Mai 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2011 - IX ZR 212/08
bei uns veröffentlicht am 23.03.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 212/08 vom 23. März 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 544 Abs. 2 Satz 3 Rügt die Nichtzulassungsbeschwerde, das Berufungsgericht habe d
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2005 - II ZR 178/03
bei uns veröffentlicht am 14.11.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 178/03 Verkündet am: 14. November 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 08. Jan. 2001 - II ZR 88/99
bei uns veröffentlicht am 08.01.2001
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 88/99 Verkündet am: 8. Januar 2001 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GmbHG
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - IX ZR 8/10
bei uns veröffentlicht am 20.01.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 8/10 Verkündet am: 20. Januar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2010 - IX ZR 247/09
bei uns veröffentlicht am 02.12.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 247/09 Verkündet am: 2. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 256; BGB § 194 Ab
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2008 - II ZR 238/07
bei uns veröffentlicht am 14.07.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 238/07 vom 14. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 823 Abs. 2 Be, Bf; SGB IV § 24 Abs. 1; StGB § 266 a Abs. 1 Der wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2008 - IX ZB 199/05
bei uns veröffentlicht am 20.11.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 199/05 vom 20. November 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja § 93 InsO; AnfG § 17 Abs. 1 Satz 1; HGB § 160 Abs. 3 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ein
Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Okt. 2018 - M 10 S 18.4681
bei uns veröffentlicht am 25.10.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 7.634,94 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt
Finanzgericht München Urteil, 10. März 2016 - 14 K 2710/13
bei uns veröffentlicht am 10.03.2016
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 14 K 2710/13
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren
In de
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 06. März 2019 - 4 K 268/17
bei uns veröffentlicht am 06.03.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgef
Finanzgericht München Urteil, 02. Dez. 2015 - 3 K 701/13
bei uns veröffentlicht am 02.12.2015
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 3 K 701/13
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort:
1. Umsatzsteuer-Vorauszahlungsansprüche bleiben als selbstständige Ansprüche auch dann bestehen, wenn der
Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. März 2014 - M 10 K 13.5971
bei uns veröffentlicht am 24.03.2014
Tenor
I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 13.908,25 Euro festgesetzt.
IV. Der Antrag auf
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - M 10 S 15.3945
bei uns veröffentlicht am 15.12.2015
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Haftungsbescheid vom ... Juli 2015 wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwe
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - M 10 S 15.3903
bei uns veröffentlicht am 15.12.2015
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Haftungsbescheid vom ... Juli 2015 wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2016 - 4 CS 15.2488
bei uns veröffentlicht am 22.03.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.417,46 € festgesetzt.
Gründe
Finanzgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - 14 V 736/18
bei uns veröffentlicht am 13.08.2018
Tenor
1. Der Haftungsbescheid vom 21. November 2017 wird in Höhe von 1.816,25 € von der Vollziehung ausgesetzt.
2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt
3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
4. D
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - 4 ZB 13.822
bei uns veröffentlicht am 26.02.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 7. März 2013 wird der Stre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1972
bei uns veröffentlicht am 16.07.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1971
bei uns veröffentlicht am 16.07.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt.
Gründe
Finanzgericht München Urteil, 25. Nov. 2014 - 2 K 40/12
bei uns veröffentlicht am 25.11.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I. Streitig ist, ob der Kläger dem Grunde und der Höhe nach zu Recht für Umsatzsteuerschulden der X-GmbH in Haftung g
Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. März 2017 - M 10 S 17.617
bei uns veröffentlicht am 13.03.2017
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Haftungsbescheid vom 19. Dezember 2016 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wi
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Jan. 2017 - M 10 K 16.1190
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5124
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Partien es für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentsc
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5005
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung in Höhe des vollstreckba
Landgericht Amberg Endurteil, 25. Feb. 2016 - 24 O 1041/13
bei uns veröffentlicht am 25.02.2016
Tenor
I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.227,53 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2013 zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
I
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Okt. 2015 - W 2 S 15.977
bei uns veröffentlicht am 30.10.2015
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (W 2 K 15.978) gegen den Haftungsbescheid des Antragsgegners vom 21. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. September 2015 wird angeordnet.
II. Der
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. März 2015 - B 4 S 15.58
bei uns veröffentlicht am 26.03.2015
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 9.507,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten um einen Gewerbes
Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Nov. 2017 - M 10 S 17.4897
bei uns veröffentlicht am 23.11.2017
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Ziffer 2 des Gewerbesteuerhaftungsbescheids der Antragsgegnerin vom 25. September 2017 wird hinsichtlich der Haftung für die Gewerbesteuerrückstände der ...
Finanzgericht München Urteil, 06. Juni 2014 - 8 K 516/12
bei uns veröffentlicht am 06.06.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I. Streitig ist, ob der Kläger zu Recht als Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer (LSt) und Folgesteuern de
Finanzgericht München Urteil, 20. Mai 2014 - 2 K 2289/11
bei uns veröffentlicht am 20.05.2014
Tenor
1. Unter Änderung des Haftungsbescheids vom 18. November 2008 und der Einspruchsentscheidung vom 14. Juli 2011 wird die Haftungsschuld auf 6.233,28 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten
Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Nov. 2018 - V B 72/18
bei uns veröffentlicht am 27.11.2018
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. Juni 2018 10 K 1230/15 U,K aufgehoben.
Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Sept. 2018 - XI R 54/17
bei uns veröffentlicht am 18.09.2018
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2017 2 K 2269/15 H wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Hamburg Urteil, 13. Sept. 2018 - 4 K 121/17
bei uns veröffentlicht am 13.09.2018
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Inhaftungnahme für Tabaksteuer.
2
Nach den polizeilichen Ermittlungen hätten am 26.05.2014 zwei Zeugen beobachtet, wie der gesondert verfolgte A auf einem näher bezeichneten Parkplatz an der Autobahna
Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Aug. 2018 - XI R 57/17
bei uns veröffentlicht am 29.08.2018
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Januar 2017 10 K 3671/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht München Beschluss, 11. Juli 2018 - 7 V 510/18
bei uns veröffentlicht am 11.07.2018
Tenor
1. Die Vollziehung der Bescheide vom 1. August 2017 zur Körperschaftsteuer 2011 bis 2013 wird in Höhe von 27.116 € (2011), 54.205 € (2012) und 36.364 € (2013), zum Gewerbesteuermessbetrag 2011 bis 2013 in Hö
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 24/17
bei uns veröffentlicht am 02.07.2018
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2017 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2016
Landgericht Hamburg Beschluss, 16. Mai 2018 - 618 Qs 14/18
bei uns veröffentlicht am 16.05.2018
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg vom 16.04.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 21.03.2018 (160 Gs 155/18) aufgehoben.
Gegen den Beschuldigten... wird in Höhe von 159.000
Finanzgericht Hamburg Beschluss, 06. Feb. 2018 - 2 V 324/17
bei uns veröffentlicht am 06.02.2018
Tatbestand
I.
1
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Haftungsbescheid.
2
Der Antragsteller war Gesellschafter und Geschäftsführer der mittlerweile aufgelösten A GmbH (GmbH), einer Spedition
Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Okt. 2017 - VII B 99/17
bei uns veröffentlicht am 24.10.2017
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 7. Juni 2017 4 V 251/16 insoweit aufgehoben, als die Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich Tabaksteue
Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Okt. 2017 - 4 K 9/16
bei uns veröffentlicht am 11.10.2017
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid für Einfuhrumsatzsteuern.
2
Der Kläger war seit dem 14.01.2013 - neben den gesondert in Haftung genommenen A und B - Geschäftsführer der C Verwaltungs GmbH. Hierbei handelt es s
Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - XI R 9/16
bei uns veröffentlicht am 27.09.2017
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. März 2016 14 K 2710/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 26. Sept. 2017 - VII R 40/16
bei uns veröffentlicht am 26.09.2017
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. November 2016 4 K 1746/16 H wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Hamburg Beschluss, 07. Juni 2017 - 4 V 251/16
bei uns veröffentlicht am 07.06.2017
Tatbestand
1
I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids über Tabaksteuer sowie eines Abgabenbescheids über Einfuhrumsatzsteuer.
2
Im Zuge von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen die gesondert verfol
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 24. Mai 2017 - 2 A 373/15
bei uns veröffentlicht am 24.05.2017
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Haftungsbescheides
für Gewerbesteuer und Nebenleistungen für die Jahre 2006 bis
2008.
2
Er war in den Jahren 2005 bis 2008 allein
Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2017 - VII R 25/16
bei uns veröffentlicht am 16.05.2017
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2016 2 K 203/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern...
Wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1), soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann.
(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten...