Abgabenordnung - AO 1977 | § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten

Wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1), soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann.

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


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BFH: Geschäftsführerhaftung für Steuerausfälle in der GmbH-Krise

26.04.2007

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Wirtschaftsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 69 Haftung der Vertreter


Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt

Abgabenordnung - AO 1977 | § 153 Berichtigung von Erklärungen


(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,1.dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekomm

Abgabenordnung - AO 1977 | § 70 Haftung des Vertretenen


(1) Wenn die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung begehen oder an einer Steuerhinterziehung teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftend

Abgabenordnung - AO 1977 | § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht


Das Erlöschen der Vertretungsmacht oder der Verfügungsmacht lässt die nach den §§ 34 und 35 entstandenen Pflichten unberührt, soweit diese den Zeitraum betreffen, in dem die Vertretungsmacht oder Verfügungsmacht bestanden hat und soweit der Verpflich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter


(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass

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68 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2013 - 1 StR 586/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 586/12 vom 9. April 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ AO § 35, § 370 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2 1. Täter einer Steuerhinterz

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Sept. 2017 - 1 StR 198/17

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 198/17 vom 5. September 2017 in der Strafsache gegen wegen Urkundenfälschung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:050917U1STR198.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. Septemb

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2019 - 1 StR 50/19

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 50/19 vom 13. März 2019 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:130319B1STR50.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und de

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 1 StR 92/19

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 92/19 vom 21. Mai 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hier: Revision des Angeklagten S. ECLI:DE:BGH:2019:210519B1STR92.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat n

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2019 - 1 StR 197/19

bei uns veröffentlicht am 23.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 197/19 vom 23. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:230719B1STR197.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts –

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19

bei uns veröffentlicht am 25.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 230/19 vom 25. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:250719B1STR230.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalb

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2018 - 1 StR 7/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 7/18 vom 25. Oktober 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung hier: Revision des Angeklagten D. ECLI:DE:BGH:2018:251018B1STR7.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2008 - 5 StR 156/08

bei uns veröffentlicht am 11.07.2008

5 StR 156/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 11. Juli 2008 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 10. und 11. Juli 2008, an der teilgenommen

Finanzgericht München Urteil, 10. März 2016 - 14 K 2710/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 2710/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren In de

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 06. März 2019 - 4 K 268/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgef

Finanzgericht München Urteil, 02. Dez. 2015 - 3 K 701/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 3 K 701/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: 1. Umsatzsteuer-Vorauszahlungsansprüche bleiben als selbstständige Ansprüche auch dann bestehen, wenn der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. März 2014 - M 10 K 13.5971

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 13.908,25 Euro festgesetzt. IV. Der Antrag auf

Finanzgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - 14 V 736/18

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Der Haftungsbescheid vom 21. November 2017 wird in Höhe von 1.816,25 € von der Vollziehung ausgesetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - 4 ZB 13.822

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 7. März 2013 wird der Stre

Finanzgericht München Urteil, 25. Nov. 2014 - 2 K 40/12

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Kläger dem Grunde und der Höhe nach zu Recht für Umsatzsteuerschulden der X-GmbH in Haftung g

Finanzgericht München Urteil, 08. März 2018 - 7 K 730/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist, ob das Finanzamt den Kläger zu Recht für Steuerschulden der X Ltd.. in Haftung genommen hat.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Okt. 2015 - W 2 S 15.977

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (W 2 K 15.978) gegen den Haftungsbescheid des Antragsgegners vom 21. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. September 2015 wird angeordnet. II. Der

Finanzgericht München Urteil, 11. Aug. 2017 - 7 K 775/17

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob das Finanzamt den Kläger zu Recht für Steuerschulden der Firma ...-Projektmanagement Ltd.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Nov. 2017 - M 10 S 17.4897

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Ziffer 2 des Gewerbesteuerhaftungsbescheids der Antragsgegnerin vom 25. September 2017 wird hinsichtlich der Haftung für die Gewerbesteuerrückstände der ...

Finanzgericht München Urteil, 20. Mai 2014 - 2 K 2289/11

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Haftungsbescheids vom 18. November 2008 und der Einspruchsentscheidung vom 14. Juli 2011 wird die Haftungsschuld auf 6.233,28 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Nov. 2018 - V B 72/18

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. Juni 2018  10 K 1230/15 U,K aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Aug. 2018 - XI R 57/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Januar 2017  10 K 3671/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 34/18 vom 13. Juli 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2018:130718B1STR34.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer und des Gene

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 06. Feb. 2018 - 2 V 324/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tatbestand I. 1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Haftungsbescheid. 2 Der Antragsteller war Gesellschafter und Geschäftsführer der mittlerweile aufgelösten A GmbH (GmbH), einer Spedition

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2017 - 1 StR 279/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 279/17 vom 26. Oktober 2017 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2017:261017B1STR279.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Genera

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Sept. 2017 - VII R 40/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. November 2016  4 K 1746/16 H wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2017 - 1 StR 33/17

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 33/17 vom 23. August 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2017:230817B1STR33.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Nov. 2016 - 6 K 822/13

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Strittig ist, ob der Kläger für Lohnsteuerschulden der B haftet. 2 Der Kläger war neben seinem Bruder C Gründungsgesellschafter der G

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2016 - 1 StR 210/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 210/16 vom 12. Oktober 2016 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2016:121016B1STR210.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Genera

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Juli 2016 - 24 K 1828/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 04. Juli 2016 - 2 K 203/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid des Beklagten, mit dem er als ehemaliger Geschäftsführer.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2016 - VII R 20/14

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 9 K 2879/10 L und der Haftungsbescheid des Finanzamts vom 22. März 2010 in Gestalt der Einspruchs

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2016 - VII R 21/14

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 9 K 2880/10 L aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Mai 2016 - 2 K 138/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtzeitigkeit eines Einspruchs und die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides. 2 Der Kläger wurde ohne vorherige Anhörung durch den Beklagten mit Haftungsbescheid vom 17. September 2013 für Steu

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 21. Apr. 2016 - 2 B 390/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ohne Sicherheitsleistung seines Widerspruches gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19.06.2015 über seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Gewerbes

Finanzgericht Münster Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2245/12 L

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 28.05.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.06.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldn

Finanzgericht Münster Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2243/12 L

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 28.05.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.06.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldn

Finanzgericht Münster Urteil, 27. Jan. 2016 - 10 K 1167/13 K,G,F

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Beteiligten streiten darüber, ob für die Streitjahre 2002 bis 2007 der Mehrheitsgesellschafter der Klägerin als f

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Nov. 2015 - VII B 57/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. März 2015  2 K 2007/11 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Nov. 2015 - VII B 69/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Mai 2015  9 K 9366/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 22. Okt. 2015 - 1 V 108/15

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller wendet sich gegen die Beitreibung von rückständigen Rundfunkbeiträgen, die die Antragsgegnerin auf Ersuchen des NDR durchführt. 2 Der NDR ersuchte die Antragsgegnerin mit der Vollstreckung von Rundfunkbeiträg

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Apr. 2015 - XI R 43/11

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13. Oktober 2011  13 K 4121/07 betreffend Haftung für Umsatzsteuer 2002 und Nebenleistungen hierzu aufgehoben.

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 16. Apr. 2015 - 5 K 482/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Der Haftungsbescheid des Bürgermeisters der Beklagten vom 24. Januar 2014 wird aufgehoben, soweit der Kläger zu mehr als 28.776,15 EUR herangezogen worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.               Der Kläger trägt die Kosten de

Finanzgericht Köln Urteil, 06. Nov. 2014 - 13 K 1065/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor Die gegen die Klägerin zu 1. und den Kläger zu 2. ergangenen Haftungsbescheide vom 5. Oktober 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 15. März 2013 werden dahingehend geändert, dass die Haftungsbeträge nach Maßgabe der Urteilsgründe h

Finanzgericht Köln Urteil, 27. Aug. 2014 - 14 K 1508/09

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Der Haftungsbescheid vom 6. August 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. April 2009 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Haftungsinanspruchnahme des Klägers w

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2014 - 1 StR 209/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 2 0 9 / 1 4 vom 21. August 2014 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. August 2014 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Feb. 2014 - 3 K 1283/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Der Haftungsbescheid vom 19. April 2010 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 10. Februar 2012 dahin geändert, dass die Haftungssumme auf 63.624,-- € gemindert wird. Im Üb

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 11. Feb. 2014 - 3 V 241/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Gründe I. 1 Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache streitig, ob der Haftungsbescheid, durch den der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) den Antragsteller als Geschäftsführer der A GmbH (GmbH) für die Umsatzsteuerschulden der GmbH für

Finanzgericht Köln Beschluss, 17. Jan. 2014 - 13 V 3359/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe2I.3Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides, mit dem der Antragsteller für Steuerschulden der A Gm

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Dez. 2013 - 3 K 1632/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10 zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstr

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(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern...