Abgabenordnung - AO 1977 | § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.
(2) Soweit nicht rechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder oder Gesellschafter die Pflichten im Sinne des Absatzes 1 zu erfüllen. Die Finanzbehörde kann sich an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten. Für nicht rechtsfähige Vermögensmassen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass diejenigen, denen das Vermögen zusteht, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben.
(3) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter die in Absatz 1 bezeichneten Pflichten, soweit ihre Verwaltung reicht.

Anwälte | § 34 AO 1977
1 relevante Anwälte
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Referenzen - Veröffentlichungen | § 34 AO 1977
Artikel schreiben16 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 34 AO 1977.
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand
Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

Haftungsrecht: Firmenfortführer haftet nicht für Körperschaftsteuerschulden des ehemaligen Betriebsinhabers
Vertragsrecht: Keine Schutzwirkung eines mit dem Land geschlossenen Anwaltsvertrages
Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß
4.8 GmbH - Geschäftsführer - Haftung, allgemeine Haftung, Umfang der Haftung
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein
GmbH-Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein
Außenprüfung: Zur Festsetzung von Verzögerungsgeld
Geschäftsführer-Haftung: Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

Referenzen - Gesetze | § 34 AO 1977
§ 34 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 13 §§.
Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
Außensteuergesetz - AStG | § 18 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO1977§180Abs2V | § 3 Erklärungspflicht
Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG | § 2 Erklärungsberechtigte Person
Abgabenordnung - AO 1977 | § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
Abgabenordnung - AO 1977 | § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
Abgabenordnung - AO 1977 | § 153 Berichtigung von Erklärungen
Abgabenordnung - AO 1977 | § 70 Haftung des Vertretenen
