Abgabenordnung - AO 1977 | § 65 Zweckbetrieb
Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn
- 1.
der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, - 2.
die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und - 3.
der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Referenzen - Gesetze
§ 65 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 65 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im AO 1977.
Anzeigen >AO 1977 | § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
(1) Schließt das Gesetz die Steuervergünstigung insoweit aus, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14) unterhalten wird, so verliert die Körperschaft die Steuervergünstigung für die dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden...
Referenzen - Urteile
48 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 65 AO 1977.
Anzeigen >Finanzgericht Hamburg Urteil, 15. Nov. 2017 - 1 K 2/16
15.11.2017
Finanzgericht Hamburg Urteil 1 K 2/16, 15. November 2017
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten darüber, ob vom Kläger gegen Entgelt erbrachte Beratungsleistungen dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz nach dem Umsatzsteuergesetz (-UStG-) unterliegen.
2
1. Der Kläger ist ein eingetragener,...
Anzeigen >Bundesfinanzhof Urteil, 21. Juni 2017 - V R 34/16
21.06.2017
Bundesfinanzhof Urteil V R 34/16, 21. Juni 2017
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Tenor
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1. Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. April 2016 10 K 2601/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. Juli 2013, soweit sie die Körperschaftsteuer 2010 und den...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2009 - I ZR 152/07
02.12.2009
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 152/07 Verkündet am:
2. Dezember 2009
Führinger
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR:.
Anzeigen >Finanzgericht München Urteil, 25. Juli 2016 - 7 K 2859/14
25.07.2016
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Gründe
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Finanzgericht München
Az.: 7 K 2859/14
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort:
In der Streitsache
wegen Widerruf der Anerkennung der Gemeinnützigkeit Körperschaftsteuer 2009 bis 2011
hat der 7. Senat des Finanzgerichts...