Abgabenordnung - AO 1977 | § 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden

(1) Behörde ist jede öffentliche Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

(1a) Öffentliche Stellen des Bundes sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.

(1b) Öffentliche Stellen der Länder sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.

(1c) Vereinigungen des privaten Rechts von öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, gelten ungeachtet der Beteiligung nicht-öffentlicher Stellen als öffentliche Stellen des Bundes, wenn

1.
sie über den Bereich eines Landes hinaus tätig werden oder
2.
dem Bund die absolute Mehrheit der Anteile gehört oder die absolute Mehrheit der Stimmen zusteht.
Anderenfalls gelten sie als öffentliche Stellen der Länder.

(1d) Nicht-öffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1a bis 1c fallen. Nimmt eine nicht-öffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes.

(1e) Öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder gelten als nicht-öffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen.

(2) Finanzbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind die folgenden im Gesetz über die Finanzverwaltung genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden:

1.
das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden als oberste Behörden,
2.
das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund und die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörden,
3.
Rechenzentren sowie Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 des Finanzverwaltungsgesetzes die landesweite Zuständigkeit für Kassengeschäfte und das Erhebungsverfahren einschließlich der Vollstreckung übertragen worden ist, als Landesoberbehörden,
4.
die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden,
4a.
die nach dem Finanzverwaltungsgesetz oder nach Landesrecht an Stelle einer Oberfinanzdirektion eingerichteten Landesfinanzbehörden,
5.
die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen, die Zollfahndungsämter, die Finanzämter und die besonderen Landesfinanzbehörden als örtliche Behörden,
6.
Familienkassen,
7.
die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des Einkommensteuergesetzes und
8.
die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 40a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes).

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Arzthaftungsrecht: Vertragsarzt ist kein Amtsträger

16.07.2012

Arzt handelt bei der Verordnung von Arzneimitteln weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen-BGH vom 29.03.12-Az:GSSt 2/11
Arzthaftungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 34 VersAusglG

§ 34 VersAusglG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 34 VersAusglG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10


(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:1.(weggefallen)1a.(weggefallen)1b.(weggefallen)2.a)Beiträge zu den gesetzliche

Mitteilungsverordnung - MV | § 1 Grundsätze


(1) Behörden (§ 6 Abs. 1 der Abgabenordnung) und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind verpflichtet, Mitteilungen an die Finanzbehörden nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ohne Ersuchen zu übersenden. Dies gilt nicht, wenn die Finanzbehörd

Mitteilungsverordnung - MV | § 14 Mitteilung von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Anbieter von Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung


(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben als mitteilungspflichtige Stelle im Sinne des § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung den Finanzbehörden die von ihnen nach dem 31. Dezember 2020 an Leistungserbringer geleisteten Zahlungen nach der Coronavirus-
§ 34 VersAusglG wird zitiert von 2 anderen §§ im Versorgungsausgleichsgesetz.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 171 Ablaufhemmung


(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann. (2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen

Abgabenordnung - AO 1977 | § 93a Allgemeine Mitteilungspflichten


(1) Zur Sicherung der Besteuerung nach § 85 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Behörden und andere öffentliche Stellen einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (§ 6 Absatz 1 bis 1c) verpflich
§ 34 VersAusglG zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte


(1)1Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) oder die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) bei Arbeitnehmer

Finanzverwaltungsgesetz - FVG 1971 | § 17 Bezirk, Sitz und Aufgaben der Finanzämter


(1) Die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde bestimmt den Bezirk und den Sitz der Finanzämter. (2) Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Kraftfahrzeugsteuer, der sons

Einkommensteuergesetz - EStG | § 81 Zentrale Stelle


Zentrale Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2011 - V ZA 10/11

bei uns veröffentlicht am 03.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 10/11 vom 3. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Mai 2011 durch den Richter Dr. Lemke, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub und die Richterinnen Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2011 - 1 StR 561/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 561/10 vom 18. Januar 2011 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Januar 2011 beschlossen : 1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag gegen die Versä

Finanzgericht München Urteil, 23. Feb. 2016 - 10 K 1379/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 1379/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Prüfungsinhalt bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts; Hemmung der Festsetzungsf

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Okt. 2018 - Au 6 K 17.564

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten der Verfahren als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung dur

Finanzgericht München Urteil, 28. Apr. 2015 - 10 K 2146/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 2146/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwörter: 1. Nach dem Wortlaut des Vertrages in Art. 11 Abs. 1 RHV AUT ist erforderlich, dass die Bestätigung, dass der in dem Rückst

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. März 2017 - 4 V 905/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen vom 15. März 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. August 2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens 4 K 903/16 ausgesetzt.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Okt. 2016 - 19 K 4601/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf d

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Apr. 2016 - II B 4/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2015  14 V 14213/15 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 14. Jan. 2016 - 13 K 1398/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren im Kern über die Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuermessbescheide 1998 bis 2003 sowie die Bescheide über die

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Dez. 2015 - L 18 KN 70/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.9.2013 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 13.1.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.4.2012 verurteilt, dem Kläger überzahl

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 3d A 105/12.BDG

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 22. Okt. 2015 - 1 V 108/15

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller wendet sich gegen die Beitreibung von rückständigen Rundfunkbeiträgen, die die Antragsgegnerin auf Ersuchen des NDR durchführt. 2 Der NDR ersuchte die Antragsgegnerin mit der Vollstreckung von Rundfunkbeiträg

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Juli 2015 - X R 41/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Oktober 2013  10 K 14266/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Apr. 2015 - 5 K 8185/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund d

Finanzgericht Köln Urteil, 26. Feb. 2015 - 6 K 116/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, die Bescheide über pauschale Lohnsteuer gemäß § 40a EStG für die Jahre 2005 bis 2008 unter Reduktion der festgesetzten Lohnsteuer um den Betrag i. H. v. 91,06 € (2005), 79,53 € (2006), 104,63 (2007) und 164,71 €

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Dez. 2014 - VIII R 52/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 7. November 2012  14 K 554/12 aufgehoben sowie die Prüfungsanordnung vom 19. Juli

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Sept. 2014 - III R 25/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis Ende Dezember 2004 im öffentlichen Dienst beschäftigt und bezog während dieser Zeit für seine 1994 und 19

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Aug. 2014 - X R 15/10

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wenden sich gegen die Anpassung ihres Einkommensteuerbescheids 1994 nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenord

Finanzgericht Köln Urteil, 26. Feb. 2014 - 12 K 1957/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Die Bescheide vom 21. Dezember 2012 und 10. Januar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Juni 2013 werden in Bezug auf die Monate August 1997 bis Dezember 2001 teilweise aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten

Landessozialgericht NRW Beschluss, 05. Feb. 2014 - L 9 SO 413/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.09.2013 wird zurückgewiesen. Der Tenor des Beschlusses wird wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflicht

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 28. Jan. 2014 - 13 K 3534/12 E,AO

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger ist japanischer Staatsangehöriger und war seit dem 30.6.2000 Mitglied des Vorstandes der C, Tokyo/Japan. Er wurde v

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Feb. 2013 - V R 27/11

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb eine Ballettschule. Sie unterwarf in den Streitjahren 1972 bis 1992 ihre Umsätze dem Regelsteuersat

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Dez. 2012 - III R 29/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tatbestand 1 I. Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Sept. 2012 - 6 K 1824/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 02. Februar 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01. Juni 2011 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen w

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Mai 2012 - I R 73/10

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Steuerbescheide zugunsten des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) geändert werden müssen.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. März 2012 - III R 82/09

bei uns veröffentlicht am 15.03.2012

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Jahr 2004 (Streitjahr) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie haben drei g

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2012 - II R 49/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) teilte der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Jahr 2008 nach § 1

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Aug. 2011 - III B 57/11

bei uns veröffentlicht am 12.08.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhielt für seinen Sohn (S) während des gesamten Jahres 2003 Kindergeld. Mit Bescheid vom 27. Juli 2004 setzte d

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(1) Die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde bestimmt den Bezirk und den Sitz der Finanzämter. (2) Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Kraftfahrzeugsteuer, der sonstigen auf...
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Zentrale Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Zentrale Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.
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(1)1Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) oder die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) bei Arbeitnehmern, die nur...
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