(1) Ein Steuerbescheid darf, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden,

1.
wenn er Verbrauchsteuern betrifft,
2.
wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union oder Verbrauchsteuern betrifft,
a)
soweit der Steuerpflichtige zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird; dies gilt jedoch zugunsten des Steuerpflichtigen nur, soweit er vor Ablauf der Einspruchsfrist zugestimmt oder den Antrag gestellt hat oder soweit die Finanzbehörde einem Einspruch oder einer Klage abhilft,
b)
soweit er von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden ist,
c)
soweit er durch unlautere Mittel, wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist,
d)
soweit dies sonst gesetzlich zugelassen ist; die §§ 130 und 131 gelten nicht.
Dies gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid durch Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist. In den Fällen des Satzes 2 ist Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a ebenfalls anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige vor Ablauf der Klagefrist zugestimmt oder den Antrag gestellt hat; Erklärungen und Beweismittel, die nach § 364b Abs. 2 in der Einspruchsentscheidung nicht berücksichtigt wurden, dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden.

(2) Absatz 1 gilt auch für einen Verwaltungsakt, durch den ein Antrag auf Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids ganz oder teilweise abgelehnt wird.

(3) Anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung, die eine vom Gerichtshof der Europäischen Union, vom Bundesverfassungsgericht oder vom Bundesfinanzhof entschiedene Rechtsfrage betreffen und denen nach dem Ausgang des Verfahrens vor diesen Gerichten nicht entsprochen werden kann, können durch Allgemeinverfügung insoweit zurückgewiesen werden. § 367 Abs. 2b Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.

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Steuerrecht: Keine „Rückfahrkarte“ für den Aufteilungsbescheid

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Werden Eheleute zusammenveranlagt, ergeht ein Steuerbescheid. Für Nachzahlungen haften sie gemeinsam – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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Steuerrecht: Ermittlung der Pkw-Privatnutzung bei fehlendem deutschem Bruttolistenpreis

19.06.2017

Existiert kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das Fahrzeug auch nicht mit einem anderen Modell bau- oder typengleich, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen.
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Steuerrecht: Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

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Referenzen - Gesetze | § 2 FFG 2017

§ 2 FFG 2017 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 2 FFG 2017 wird zitiert von 1 anderen §§ im Filmförderungsgesetz.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 348 Ausschluss des Einspruchs


Der Einspruch ist nicht statthaft1.gegen Einspruchsentscheidungen (§ 367),2.bei Nichtentscheidung über einen Einspruch,3.gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, außer wenn ein Gesetz das Einspruchsverfahren vorsch
§ 2 FFG 2017 zitiert 4 andere §§ aus dem Filmförderungsgesetz.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 130 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts


(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (2) Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich er

Abgabenordnung - AO 1977 | § 367 Entscheidung über den Einspruch


(1) Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, durch Einspruchsentscheidung. Ist für den Steuerfall nachträglich eine andere Finanzbehörde zuständig geworden, so entscheidet diese Finanzbehörde; § 26 Satz 2

Abgabenordnung - AO 1977 | § 131 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts


(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste

Abgabenordnung - AO 1977 | § 364b Fristsetzung


(1) Die Finanzbehörde kann dem Einspruchsführer eine Frist setzen1.zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung er sich beschwert fühlt,2.zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte,3.zur Bezeichnung vo

Referenzen - Urteile | § 2 FFG 2017

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2006 - IX ZR 17/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 17/03 vom 21. September 2006 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 21. Septemb

Finanzgericht München Urteil, 19. Sept. 2016 - 7 K 118/16

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Finanzgericht München Urteil, 25. Apr. 2019 - 4 K 1057/18

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Finanzgericht München Urteil, 25. Apr. 2019 - 10 K 1883/17

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 21. Feb. 2018 - 4 K 1425/15

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Sept. 2017 - 1 K 1514/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Nichtigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids. Falls er wirksam sein sollte, ist str

Finanzgericht München Urteil, 14. Sept. 2017 - 10 K 2312/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids vom 21. September 2016 und der Einspruchsentscheidung vom 16. Januar 2017 wird der Beklagte verpflichtet, die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Eink

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2016 - 22 ZB 16.837

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

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Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Okt. 2015 - M 10 K 15.1135

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Apr. 2017 - 1 K 1200/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Diplom-Ingenieur, Einkünf

Finanzgericht München Urteil, 10. Feb. 2017 - 3 K 2276/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob ein geänderter Umsatzsteuerbescheid unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung wegen e

Finanzgericht München Urteil, 25. Apr. 2019 - 10 K 1057/18

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob die Einkünfte der Klägerin aus einer nichtselbstän

Finanzgericht München Urteil, 23. Feb. 2015 - 7 K 3229/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor Tatbestand I. Streitig ist, ob das Finanzamt die Änderung des Einkommensteuerbescheids 2009 vom 24. September 2014 zu Recht abgelehnt hat. Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 2009 zusammen zur E

Finanzgericht München Urteil, 02. Jan. 2015 - 15 K 3748/13

bei uns veröffentlicht am 02.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten darüber, ob für die Streitjahre 1995 – 1997 Festsetzungsverjährung eingetreten i

Finanzgericht München Urteil, 26. Nov. 2014 - 9 K 2275/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor 1. Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2007, jeweils vom 24. Juli 2014, und der jeweiligen Einspruchsentscheidung vom 5. August 2014 wird die Einkommensteuer 2005 auf 50.790 €, die Einkommensteuer 2006 auf 94.1

Finanzgericht München Urteil, 29. Okt. 2014 - 9 K 1154/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2005 vom 29. Januar 2014 und der Einspruchsentscheidung vom 28. März 2014 wird ein Verlustvortrag i.H.v. 7.397 € berücksichtigt. Die Berechnung der Einkommensteuer 2005 wird dem Fi

Finanzgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 4 K 532/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der

Finanzgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - 7 K 3119/16

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist ein GmbH mit Sitz in M., die beim Amtsgericht unter HRB seit dem im Handelsregister eingetra

Finanzgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 4 K 103/18

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten streiten, ob die Voraussetzungen für die Änderung e

Finanzgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - 10 K 3384/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Gründe I. Der Kläger … bezog bis Ende Mai 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei der XY AG; ab 1. Juni 2007 bezog er Versorgungsbezüge. Er bezieht weiter Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er ist u.a. Vater der &

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 08. Feb. 2017 - 5 K 1331/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Einbeziehung von Kapitalerträgen, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert wurden, in de

Finanzgericht München Urteil, 05. Feb. 2015 - 12 K 560/15

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2005 vom 19. Juli 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Februar 2015 wird die Einkommensteuer auf 1.935,00 € festgesetzt. 2. Der Beklagte trägt die Koste

Finanzgericht München Urteil, 31. Mai 2017 - 9 K 3183/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu Recht die Anwendung des § 19 Abs. 4 Ge

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Sept. 2015 - AN 4 K 14.01257

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 4 K 14.01257 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. September 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0412 Hauptpunkte: IHK-Beiträge; Festsetzungsverjährung; Aus

Finanzgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - 2 K 191/14

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt -FA-) verpflichtet ist, auf einen Antrag der Kläger auf schli

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Nov. 2018 - 1 K 488/17

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor 1. Die Einspruchsentscheidung vom 13.03.2017 und die Verwaltungsakte vom 24.11.2016 über die Ablehnung des Antrags auf Körperschaftsteuerveranlagung für 2008 der B GmbH i. I. und auf Verlustrücktrag von 2008 in das Veranlagungsj

Landgericht München I Endurteil, 05. Jan. 2015 - 4 O 13802/13

bei uns veröffentlicht am 05.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Nov. 2017 - 5 K 1159/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor 1. Der Zinsbescheid vom 02.02.2012, geändert durch den Bescheid vom 21.05.2014, dieser in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2015 wird dahin geändert, dass die bisher festgesetzten Sollzinsen in Höhe von 26.026 €

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Jan. 2017 - 4 K 1687/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Erfindertätigkeit des Klägers mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Der

Finanzgericht München Urteil, 02. Nov. 2017 - 13 K 1170/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor 1. Unter Änderung der Bescheide für 2010 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung und über den Gewerbesteuermessbetrag, jeweils vom 9. Januar 2015, und der hierzu

Finanzgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 2058/14

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides übe

Finanzgericht München Urteil, 22. Feb. 2017 - 3 K 2670/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob Umsätze aus dem Verkauf von Gebäck in Festzelten a

Finanzgericht München Urteil, 23. Jan. 2014 - 15 K 905/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse bei den Einkünften aus Vermiet

Finanzgericht München Urteil, 23. Juli 2014 - 4 K 1039/12

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. Der Grunderwerbsteuerbescheid des Klägers zu 1. vom 07. Juli 2011 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 09. September 2011 sowie in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2012 wird dahingehend geändert, dass die Grunder

Finanzgericht München Urteil, 21. Mai 2014 - 8 K 3645/12

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob eine Ansparrücklage gewinnerhöhend aufgelöst werden konnte, weil insoweit eine neue Tatsache vo

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 26. Aug. 2014 - 2 K 110/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Steuerpflicht von Umsätzen, die die Klägerin aus dem Betrieb eines Instituts für Nachhilfe

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 09. Mai 2014 - 7 K 1612/13

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung. Die Klä

Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2014 - 5 K 2371/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Klägerin wurde in den Streitjahren 2004 bis 2008 beim Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zur Einkommensteu

Finanzgericht München Urteil, 02. Apr. 2014 - 1 K 1807/10

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Von den bis zum Erlass des Änderungsbescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2001 vom … entstandenen Kosten trägt der Beklagt

Finanzgericht München Urteil, 09. Apr. 2014 - 4 K 1852/11

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Schenkungsteuer bei Erlass des Schenkungsteuerb

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 23. Jan. 2014 - 4 K 1854/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Der geänderte Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 17.01.2014 wird dahin geändert, dass der grunderwerbsteuerbegünstigte Anteil für das Grundstück in A, als eine w

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Okt. 2014 - 6 K 178/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob nach Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt ein Wechsel

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 10. Dez. 2014 - 3 K 943/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist ob bei der Klägerin für den Verkauf der Anteile an der X GmbH ein Veräußerungsgewinn nach § 17

Finanzgericht München Urteil, 05. Feb. 2015 - 15 K 582/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Zahlung von xxx.xxx,xx €, gel

Finanzgericht München Urteil, 29. Aug. 2016 - 7 K 401/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für die Jahre 2011 und 2012. Der Kläger war

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Aug. 2018 - 5 K 60/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Änderung der Bescheide über Gewerbesteuermessbetrag 2010 und 2011. 2 Der Kläger war wenigstens seit 2009 an "A GmbH", seit 05.10.2010 firmierend "B GmbH, beteiligt (im Folgenden: GmbH). Nach überei

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Juli 2018 - 7 K 1131/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Im Streit steht die steuerliche Behandlung eines Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der Immobilie ... allee x

Finanzgericht Hamburg Urteil, 03. Juli 2018 - 3 K 198/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Grundstücke in Erfüllung einer Schenkungsauflage grunderwerbsteuerfrei auf die Klägerin übertragen wurden. 2 An der A KG (GmbH & Co.) (im Folgenden: A-KG), in deren Eigentum insgesamt dre

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. März 2018 - 3 K 1651/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahren zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Kosten für die auswärtige Unterbringung de

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(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (2) Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen...
(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (2) Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen...
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(1) Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, durch Einspruchsentscheidung. Ist für den Steuerfall nachträglich eine andere Finanzbehörde zuständig geworden, so entscheidet diese Finanzbehörde; § 26 Satz 2 bleibt...