Abgabenordnung - AO 1977 | § 131 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts

(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist.

(2) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden,

1.
wenn der Widerruf durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten ist,
2.
wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat,
3.
wenn die Finanzbehörde auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde.
§ 130 Abs. 3 gilt entsprechend.

(3) Der widerrufene Verwaltungsakt wird mit dem Wirksamwerden des Widerrufs unwirksam, wenn die Finanzbehörde keinen späteren Zeitpunkt bestimmt.

(4) Über den Widerruf entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts die nach den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zuständige Finanzbehörde; dies gilt auch dann, wenn der zu widerrufende Verwaltungsakt von einer anderen Finanzbehörde erlassen worden ist.

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Steuerrecht: Zur Wirkung eines Feststellungsbescheids über eine Umsatzsteuernachzahlung

14.03.2014

Ein solcher steht als Insolvenzforderung einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn der Bescheid nicht mehr geändert werden kann.
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 28a Verschonungsbedarfsprüfung


(1) Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nac
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden


(1) Ein Steuerbescheid darf, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden,1.wenn er Verbrauchsteuern betrifft,2.wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artik

Abgabenordnung - AO 1977 | § 89a Vorabverständigungsverfahren


(1) Bei Anwendbarkeit eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welches ein Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Staat oder Hoheitsgebiet (Vertragsstaat) vo

Abgabenordnung - AO 1977 | § 132 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfsverfahren


Die Vorschriften über Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten gelten auch während eines Einspruchsverfahrens und während eines finanzgerichtlichen Verfahrens. § 130 Abs. 2 und 3 und § 131 Abs. 2 und 3 stehen der Rücknahme und
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 130 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts


(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (2) Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich er

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2013 - 1 StR 6/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 6/13 vom 12. Juni 2013 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juni 2013 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des La

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2014 - IX ZR 23/10

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 23/10 Verkündet am: 13. März 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Sanierungserlass BGB

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Okt. 2015 - M 10 K 15.156

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Sept. 2014 - 20 ZB 14.1531

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.394,85 Euro festgesetzt. G

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Apr. 2019 - 5 K 235/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht nach § 73 AO als Organgesellschaft für Steuerschulden des

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 28. Sept. 2015 - 2 V 408/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 2 V 408/15 Beschluss In dem Rechtsstreit ... - Antragsteller - gegen ... - Antragsgegner - wegen Aussetzung der Vollziehung des Widerrufs der Genehmigung vom 01.12.2

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 20. Juli 2016 - B 4 K 15.73

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 10.04.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes B. vom 07.01.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten f

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 20. Juli 2016 - B 4 K 15.74

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor 1. Die Ziffer 1 des Bescheides des Beklagten vom 10.04.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes Bayreuth vom 07.01.2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Ko

Finanzgericht München Urteil, 18. Sept. 2014 - 14 K 441/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand I. Streitig ist, ob das Hauptzollamt (HZA) zu Recht eine Erlaubnis der Klägerin zur steuerbegünstigten Entnahme von

Finanzgericht München Urteil, 27. Sept. 2018 - 10 K 2927/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids und eines d

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Nov. 2016 - B 4 K 16.197

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.04.2015 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 11.03.2015 auf Rücknahme der streitgegenständlichen Wassergebührenbescheide (betreffend den Zähler Nr. B) unter Be

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Nov. 2018 - AN 3 K 17.02427

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 17. Mai 2017 in Form des Widerspruchbescheids vom 6. November 2017 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 12. Juli 2018 - 1 K 13046/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung einer Grenzerlaubnis für Flüge von Bremgarten nach London.2 Der Kläger ist Inhaber eines

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Mai 2018 - VII B 112/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Finanzgerichts München vom 6. Juni 2017  13 K 756/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 14. Mai 2018 - 2 K 2304/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.12.2017 wird angeordnet.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.Der Streitwert wird auf 460 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 01. Dez. 2017 - 4 A 1438/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2017

Tenor Der Verwaltungsakt der Beklagten zur Aufhebung der teilweisen Stundung des Schmutzwasserbeitrags gemäß Schreiben vom 30. April 2014 und ihr Widerspruchsbescheid vom 2. Juli 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Nov. 2017 - 6 A 11831/16

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Okt. 2017 - 4 V 215/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Die Vollziehung des Bescheides über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 28. Juli 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2017 wird ausgesetzt, soweit mit diesem Bescheid das Kindergeld für das Kind B für die Zeit

Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Okt. 2017 - 4 K 9/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid für Einfuhrumsatzsteuern. 2 Der Kläger war seit dem 14.01.2013 - neben den gesondert in Haftung genommenen A und B - Geschäftsführer der C Verwaltungs GmbH. Hierbei handelt es s

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 16. Mai 2017 - 4 A 2568/16 SN

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibende

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 30. Jan. 2017 - 4 A 1352/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 24. Nov. 2016 - 4 A 617/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibende

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 06. Okt. 2016 - 4 K 799/15.KO

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Feststellungsbescheid der Beklagten vom 21. Januar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses des Landkreises Neuwied vom 5. August 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte t

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 05. Sept. 2016 - 4 A 206/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Be

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Juni 2016 - VII B 47/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. März 2015  9 K 2717/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Juni 2016 - X R 66/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 2013  2 K 82/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. März 2016 - 1 M 201/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 4. Kammer - vom 13. November 2015, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, ist im tenor

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2016 - III R 2/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Mai 2014  1 K 1556/13 dahin geändert, dass die Klage in vollem Umfang abgewiesen wird.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 07. März 2016 - 4 A 152/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Tatbestand 1 Die Kläger begehren nunmehr letztlich d

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Feb. 2016 - VII B 60/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. März 2015  11 K 448/14 KV wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Nov. 2015 - XI R 38/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2014  2 K 2149/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Aug. 2015 - V R 47/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. April 2014  16 K 128/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 07. Aug. 2015 - 4 V 80/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids für Einfuhrumsatzsteuerschulden der Steuerschuldnerin. 2 Der Antragsteller war im hier relevanten Zeitraum - neben den gesondert in Haftung genom

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Apr. 2015 - IV R 13/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Februar 2012  12 K 5002/07 AO aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 18. Feb. 2015 - 4 K 49/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Erlass von Stundungszinsen zur Umsatzsteuer für den Zeitraum IV/2010.

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Okt. 2014 - VII B 192/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wendet sich mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein finanzgerichtliches Urteil, mit dem die Klage gegen e

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Sept. 2014 - VII B 99/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurde vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) wegen Umsatzsteuerschulden einer G

Finanzgericht Hamburg Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 K 86/14

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben. 2 Mit Einfuhrabgabenbescheid vom 08.11.2011 forderte der Beklagte vom Kläger Einfuhrabgaben in Höhe von 3.287.764,10 € (304.609,07 € Zoll, 2.373.782,04 € Tabaksteuer u

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Aug. 2014 - 24 K 2780/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 4. Juni 2014 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Antrag des Klägers auf Gewährung eines Billigkeitserlasses zu entscheiden. Im Übrigen wird die

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Aug. 2014 - VII R 11/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Großbäckerei, die ihre Produkte über ein Netz von Filialen vertreibt, die sie mit Teigrohlingen be

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Mai 2014 - 1 K 1556/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Einspruchsentscheidung vom 10. April 2013 wird dahingehend geändert, dass die Aufhebung des mit Bescheid vom 9. November 2012 ausgesprochenen Teilerlasses über 32.059,83 € aufgehoben wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Landgericht Paderborn Urteil, 07. März 2014 - 2 O 493/13

bei uns veröffentlicht am 07.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende Land. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Das klagende Land begehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Jan. 2014 - 13 K 3203/11

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 23. Dez. 2013 - 3 V 101/12

bei uns veröffentlicht am 23.12.2013

Tenor Die Vollziehung der mit den geänderten Einkommensteuerbescheiden 2008 und 2009 vom 13. April 2012 verbundenen Bescheide über die Aufhebung der Bescheide über das Absehen der Besteuerung des Arbeitslohns des Antragstellers in Höhe von ..

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Dez. 2013 - XI R 22/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehrt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin aus einer für das Jahr 2003 (Streitjahr

Finanzgericht Köln Urteil, 05. Dez. 2013 - 13 K 636/09

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor Der Haftungsbescheid vom 17. April 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2009 wird dahingehend abgeändert, dass der Haftungsbetrag auf 20.290,04 € herabgesetzt wird.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Ver

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Nov. 2013 - V R 21/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Sparkasse, vergab im Zusammenhang mit einem Kontokorrentverhältnis ein Darlehen an eine GmbH. Die Gmb

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Nov. 2013 - VII R 28/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zusammenveranlagte Eheleute, verlangen vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--), dass die für den

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Nov. 2013 - IV R 13/10

bei uns veröffentlicht am 07.11.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Landwirt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2000/2001 wurde die Tierhaltung zum Gewerbebetrieb, weil der Tierbestand die

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 04. Nov. 2013 - 17 K 8594/12

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckb

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(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (2) Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen...