Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 32 Schlussbestimmung
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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18/05/2017 11:28
Die Witwenrente soll hinterbliebenen Ehegatten versorgen. Führt der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft kommt diesbezüglich eine Vertragsanpassung in Betracht.
SubjectsAllgemeines
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 26/04/2017 00:00
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. April 2016 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über di
published on 15/03/2012 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 2010 - 7 Sa 916/10 - wird zurückgewiesen.
published on 15/03/2012 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 17. November 2010 - 1 Sa 23/10 - wird zurückgewiesen.
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