Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Das Mindestentgelt im Sinne des Satzes 1 umfasst nur den Betrag, der nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechender Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen auszuzahlen ist (Nettoentgelt).

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 111a SGB 5

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2 Artikel zitieren § 111a SGB 5.

Vertragsrecht: Kein Anspruch des Auftraggebers auf Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge

30.10.2014

Ein solcher ergibt sich auch nicht aus § 14 AEntG. Eine vertragliche Nebenpflicht zur Vorlage derartiger Unterlagen kann sich nur ausnahmsweise aus Treu und Glauben ergeben.
Steuerrecht

Scheinselbstständigkeit: Zur Nachforschungspflicht des Auftraggebers

25.02.2012

Erst bei Hinzutreten weiterer Umstände ist der Auftraggeber verpflichtet Nachforschungen anzustellen- AG München vom 30.12.10-Az:1112 Owi 298 Js 35029/10

Referenzen - Gesetze | § 111a SGB 5

§ 111a SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 111a SGB 5 wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 15 Gerichtsstand


Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland im Geltungsbereich dieses Gesetzes beschäftigt sind oder waren, können eine auf den Zeitraum der Beschäftigung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bezogene Klage auf Erfüllun
§ 111a SGB 5 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen


(1) Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die unter den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nach § 3 Satz 1 Nummer 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a fallen, sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern

Referenzen - Urteile | § 111a SGB 5

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 111a SGB 5.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 03. Feb. 2016 - 17 U 101/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Oktober 2014 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 10. Kammer des Landgerichts Bonn – 10 O 114/14 –wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des vorbezeichneten Urteils gemäß § 3

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 335/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2014 - 3 Sa 1412/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. November 2013 - 2 Sa 667/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Juni 2014 - 16 Sa 20/14 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass ein Zinsanspruch der

Landgericht Bonn Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil, 28. Okt. 2014 - 10 O 114/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor 1.Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte Zug-um-Zug gegen Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse des Gerüstbaus und der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Baugenossenschaft ab dem 17.09.2013 verurteilt, a

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 24. Jan. 2014 - 10 U 7/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Januar 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.6

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Aug. 2011 - 5 AZR 490/10

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2010 - 4 Sa 1481/09 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2010 - 5 AZR 263/10

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. März 2010 - 6 Sa 69/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2010 - 5 AZR 95/10

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Januar 2010 - 4 Sa 14/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2010 - 5 AZR 111/10

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. November 2009 - 7 Sa 445/09 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2010 - 5 AZR 814/09

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Oktober 2009 - 6 Sa 219/09 und 6 Sa 311/09 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 199/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.05.2010, Az.: 7 Ca 573/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 151/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.05.2010, Az.: 3 Ca 566/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 150/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.04.2010, Az.: 3 Ca 387/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 185/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.05.2010, Az.: 3 Ca 569/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 200/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.05.2010, Az.: 7 Ca 571/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 206/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.07.2010, Az.: 7 Ca 723/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 205/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.07.2010, Az.: 7 Ca 725/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 202/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19.07.2010, Az.: 7 Ca 721/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 166/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 26.04.2010, Az.: 1 Ca 369/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 203/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19.07.2010, Az.: 7 Ca 722/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 184/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.05.2010, Az.: 3 Ca 567/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 188/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05.05.2010, Az.: 8 Ca 368/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 161/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.05.2010, Az.: 7 Ca 570/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

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(1) Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die unter den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nach § 3 Satz 1 Nummer 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a fallen, sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern und...