Klage des Insolvenzverwalters von Schlecker: Der Weg zum Schadensersatz

erstmalig veröffentlicht: 26.11.2023, letzte Fassung: 26.11.2023
Zusammenfassung des Autors

Der Insolvenzverwalter von Anton Schlecker strebt eine Schadensersatzklage von mindestens 212,2 Mio. € gegen Drogeriemarkenartikelhersteller an, basierend auf einem vermuteten kartellrechtswidrigen Informationsaustausch. Der Bundesgerichtshof hat ein vorheriges Urteil aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, was den Gläubigern die Hoffnung auf eine höhere Quote im Insolvenzverfahren eröffnet.

Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin

 

Der Insolvenzverwalter von Anton Schlecker e.K. strebt Schadensersatz in Höhe von mindestens 212,2 Mio. € an und führt hierfür eine Klage gegen verschiedene Hersteller von Drogeriemarkenartikeln. Schlecker, einst eines der größten Einzelhandelsunternehmen Deutschlands, wurde 2012 insolvent. Die Klage basiert auf einem mutmaßlichen kartellrechtswidrigen Informationsaustausch zwischen den Beklagten und Schlecker, der zu überhöhten Preisen für Drogerieartikel geführt haben soll.

Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin

Das Bundeskartellamt hatte gegen die Beklagten Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Kartellverbot verhängt. Es wurde festgestellt, dass sie zwischen 2004 und 2006 an einem informellen Austausch beteiligt waren, der sich auf Preisgestaltungen und Verhandlungen mit Schlecker bezog. Der Insolvenzverwalter behauptet, dass Schlecker aufgrund dieses Kartells überhöhte Preise zahlen musste und dadurch ein erheblicher Schaden entstanden sei.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): Neue Hoffnung für Gläubiger?

Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18 (Kart)) aufgehoben, welches zuvor die Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters abgewiesen hatte. Der BGH betonte, dass ein Informationsaustausch über Preissetzungen zwischen Wettbewerbern den Erfahrungssatz begründet, dass die erzielten Preise im Durchschnitt über denen liegen, die sich ohne diese Absprachen gebildet hätten (BGH, 29.1.2022 - KZR 42/20).

Allerdings müsse im Einzelfall genau geprüft werden, ob sich dieser Erfahrungssatz bestätigen lasse. Hierbei habe das OLG, so der BGH, diesem Sachverhalt nicht ausreichend Gewichtung beigemessen. Die Angelegenheit wurde daher zur erneuten Verhandlung an das OLG zurückverwiesen.

Neuer Abschnitt im Schlecker-Insolvenzverfahren

Für die Gläubiger von Schlecker eröffnet sich somit ein neuer Abschnitt im Insolvenzverfahren. Die Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wird erneut vor dem OLG verhandelt, wobei die genauen Auswirkungen des Informationsaustauschs auf die Preise der Drogerieartikel im Fokus stehen.

Komplexe rechtliche Lage

Die Entwicklungen im Schadensersatzprozess des Insolvenzverwalters von Schlecker gegen Drogeriemarkenartikelhersteller verweisen auf eine komplexe rechtliche Lage. Hierbei stehen die Auswirkungen eines mutmaßlichen kartellrechtswidrigen Informationsaustauschs im Zentrum. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), das Urteil des Oberlandesgerichts aufzuheben und die Angelegenheit zurückzuverweisen, eröffnet ein neues Kapitel im langwierigen Insolvenzverfahren von Schlecker.

Der BGH unterstrich die grundsätzliche Bedeutung eines Austauschs über Preissetzungen zwischen Wettbewerbern, der den Erfahrungssatz nahelegt, dass die resultierenden Preise im Schnitt über denen liegen, die ohne eine solche Absprache entstanden wären. Dennoch betonte er auch die Notwendigkeit einer umfassenden Überprüfung, ob dieser Erfahrungssatz auf den konkreten Fall anwendbar ist. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass die Auswirkungen des Informationsaustauschs auf die Preise der Drogerieartikel detailliert und rechtlich fundiert betrachtet werden.

Fazit

Die Aufhebung des Urteils eröffnet den Gläubigern von Schlecker die Möglichkeit, auf eine höhere Quote im Insolvenzverfahren zu hoffen. Die erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht wird zu klären versuchen, ob der informelle Informationsaustausch tatsächlich zu überhöhten Preisen für Drogerieartikel geführt hat und somit eine Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist. Dieser rechtliche Schritt könnte potenziell zu einer Neubewertung der Forderungen von Gläubigern und des Schadens von Schlecker im Insolvenzverfahren führen.

Für die weitere Vorgehensweise nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.

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Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2022 - KZR 42/20

bei uns veröffentlicht am 26.11.2023

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