Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2018 - IV ZR 121/17
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Referenzen - Gesetze
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2018 - IV ZR 121/17 zitiert 14 §§.
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 87 Abweichende Vereinbarungen
Von den §§ 74, 78 Absatz 4, den §§ 80, 82 bis 84 Abs. 1 Satz 1 und § 86 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 78 Haftung bei Mehrfachversicherung
(1) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne
Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) D
Pflichtversicherungsgesetz - PflVG | § 4
(1) Um einen dem Zweck dieses Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beachtung gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen sowie des Europäischen Übereinkommens vom 20
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV 2011 | § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und e
Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV | § 3
(1) Die Versicherung eines Kraftfahrzeugs hat auch die Haftung für Schäden zu umfassen, die durch einen Anhänger oder Auflieger verursacht werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder sich während des Gebrauchs von diesem löst und sich noch i
Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV | § 2
(1) Die Versicherung hat die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche zu umfassen, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Per
Pflichtversicherungsgesetz - PflVG | § 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, S
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Pflichtversicherungsgesetz
Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2009 - IV ZR 58/06
bei uns veröffentlicht am 18.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 58/06 Verkündetam: 18.November2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc
Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2010 - IV ZR 279/08
bei uns veröffentlicht am 27.10.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 279/08 Verkündetam: 27.Oktober2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2004 - IV ZR 113/03
bei uns veröffentlicht am 21.04.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 113/03 Verkündet am: 21. April 2004 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ BGB § 2
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2006 - IV ZR 273/05
bei uns veröffentlicht am 13.09.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 273/05 Verkündetam: 13.September2006 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ________________
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2014 - IV ZR 389/12
bei uns veröffentlicht am 19.02.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR389/12 Verkündet am: 19. Februar 2014 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamt der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 78 Abs. 2 S