Frau Dr. Heike Bußmann, Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

Frau Dr. Heike Bußmann, Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Frau Dr. Heike Bußmann, geboren am 19. Oktober 1972 in Herten, ist seit dem 2. Oktober 2015 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem IV. Zivilsenat an, der sich vornehmlich mit dem Versicherungsvertragsrecht sowie dem Erbrecht befasst. 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main promovierte Dr. Bußmann im Jahr 2000 mit einer Dissertation zum Thema „Das Verfassungsrecht der elektronischen Medien in Deutschland und den USA – Technologische und rechtliche Entwicklungen vom Rundfunk bis zum Internet“.Für diese Arbeit erhielt sie den erstmals vergebenen Gottfried Michelmann-Preis für Medienrecht. 

Im Jahr 2001 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein und war zunächst als Proberichterin am Landgericht Limburg tätig. 2004 wurde sie zur Richterin am Landgericht ernannt. Von 2006 bis 2009 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Anschließend war sie bis 2013 als Referatsleiterin im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa tätig. 2011 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main befördert, wo sie ab 2013 spruchrichterlich tätig war. 

Am Bundesgerichtshof ist Dr. Bußmann dem IV. Zivilsenat zugewiesen, der sich mit dem Versicherungsvertragsrecht und dem Erbrecht befasst.

Dr. Bußmann hat sich auch wissenschaftlich mit dem Versicherungsrecht auseinandergesetzt. So war sie beispielsweise als Referentin bei Fortbildungsveranstaltungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung tätig, in denen sie über aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen in diesem Bereich informierte. 

Öffentlich besonders hervorgehobene Entscheidungen oder weitere wissenschaftliche Veröffentlichungen von Dr. Bußmann sind derzeit nicht bekannt.

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published on 19/12/2018 00:00

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