Frau Marion Harsdorf-Gebhardt, Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

Gericht
Frau Marion Harsdorf-Gebhardt, geboren am 18. Februar 1964 in Bonn, ist seit dem 15. Juni 2007 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH). Sie begann ihre Tätigkeit im III. Zivilsenat, der unter anderem für öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen sowie Auftrags- und Dienstverhältnisse zuständig ist. Zum 1. März 2009 wechselte sie in den IV. Zivilsenat, der sich schwerpunktmäßig mit Versicherungsvertragsrecht und Erbrecht befasst.
Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Harsdorf-Gebhardt 1993 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Sie war zunächst bei den Amtsgerichten Sinzig und Koblenz sowie am Landgericht Koblenz tätig.1997 wurde sie zur Richterin am Landgericht Koblenz ernannt. Von 2000 bis 2003 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend wurde sie 2003 zur Richterin am Oberlandesgericht Koblenz ernannt.
Am Bundesgerichtshof ist Harsdorf-Gebhardt seit 2022 ständige Beisitzerin im Dienstgericht des Bundes, das für disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen von Bundesrichtern und Mitgliedern des Bundesrechnungshofs zuständig ist.
In der juristischen Fachwelt ist sie durch ihre Beiträge zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Versicherungsrecht bekannt. So veröffentlichte sie unter anderem einen Aufsatz zur Rechtsprechung des BGH zur Haftpflichtversicherung.
Harsdorf-Gebhardt ist zudem Mitglied des Landesjustizprüfungsamts Rheinland-Pfalz für die staatlichen juristischen Prüfungen.

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