Herr Martin Lehmann, Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

Gericht
Herr Martin Lehmann, geboren am 13. Februar 1955 in Minden (Westfalen), war von April 2010 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. November 2020 Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er gehörte dem IV. Zivilsenat an, der für das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zuständig ist.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann Lehmann im August 1980 seine Laufbahn im Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Er war zunächst als Richter auf Probe an verschiedenen Gerichten tätig, darunter das Landgericht Bielefeld, die Amtsgerichte Gütersloh und Paderborn sowie das Landgericht Paderborn. 1983 wurde er zum Richter am Landgericht Paderborn ernannt. Ab 1990 war er am Oberlandesgericht Hamm tätig, wo er in verschiedenen Zivilsenaten arbeitete, unter anderem im gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Vor seiner Ernennung zum Bundesrichter war er Vorsitzender Richter in einem für das private Baurecht und immissionsrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Hamm.
Am 1. April 2010 wurde Lehmann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem IV. Zivilsenat zugewiesen.Während seiner über zehnjährigen Zugehörigkeit zum BGH prägte er die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats maßgeblich mit.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Lehmann auch in der juristischen Fortbildung. So referierte er beispielsweise 2012 auf dem 1. DAV-VerkehrsAnwaltsTag in Berlin sowie auf einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Baden-Baden über die Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht.
Im Jahr 2020 hielt er einen Vortrag mit dem Titel „Aktuelle Rück- und Ausblicke auf Entscheidungen des IV. Zivilsenats des BGH zum Versicherungsrecht“ im Rahmen des Versicherungsrechtstags.
Herr Martin Lehmann trat am 30. November 2020 in den Ruhestand.

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