Frau Dr. Annette Brockmöller, Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

Gericht
Frau Dr. Annette Brockmöller, geboren am 17. August 1963, ist seit dem 2. Februar 2011 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem IV. Zivilsenat an, der für das Versicherungs- und Erbrecht zuständig ist.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen legte Dr. Brockmöller 1997 ihr Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Ihre juristische Laufbahn begann sie im Justizdienst des Landes Niedersachsen, wo sie als Staatsanwältin sowie als Richterin am Amtsgericht und Landgericht Hannover tätig war. Von 2002 bis 2006 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Jahr 2006 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Celle ernannt und war dort in zwei Zivilsenaten tätig. 2008 folgte eine Abordnung in das Niedersächsische Justizministerium, wo sie als Referatsleiterin für Verfassungs- und Europarecht sowie Öffentliches Recht zuständig war.
Am Bundesgerichtshof ist Dr. Brockmöller Mitglied des IV. Zivilsenats, der sich mit Fragen des Versicherungs- und Erbrechts befasst. In dieser Funktion hat sie an zahlreichen Entscheidungen mitgewirkt, die die Rechtsprechung in diesen Bereichen prägen.
Dr. Brockmöller hat sich auch wissenschaftlich mit dem Versicherungsrecht auseinandergesetzt. In der Zeitschrift „r+s“ veröffentlichte sie einen Aufsatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Bereich der Unfall- und Sachversicherung, in dem sie unter anderem die Bedeutung der Gliedertaxe und die kumulative Berücksichtigung von Vorschäden bei der Bestimmung des Invaliditätsgrades analysiert.
Darüber hinaus ist sie seit 2001 nebenberuflich als verantwortliche Redakteurin des „Archivs für Rechts- und Sozialphilosophie“ tätig.
Dr. Brockmöller ist verheiratet mit Prof. Dr. Martin Dressel, Physikprofessor an der Universität Stuttgart.

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