IfSGAmtlich · § 5 UrhG
Infektionsschutzgesetz
Rechtsstand: 04.03.2026Fundstelle: BGBl I 2000, 1045Ausgefertigt: 20.07.2000
Gliederung
89 Vorschriften- 1. AbschnittAllgemeine Vorschriften
- 2. AbschnittKoordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen
- § 4 Aufgaben des Robert Koch-Institutes
- § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
- § 5a Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Verordnungsermächtigung
- § 5b Schutzmasken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz
- § 5c Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten
- 3. AbschnittÜberwachung
- § 6 Meldepflichtige Krankheiten
- § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
- § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
- § 9 Namentliche Meldung
- § 10 Nichtnamentliche Meldung
- § 11 Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut
- § 12 Übermittlungen und Mitteilungen auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften
- § 13 Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungsermächtigung
- § 14 Elektronisches Melde- und Informationssystem; Verordnungsermächtigung
- § 14a Interoperabilität; Verordnungsermächtigung
- § 15 Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage
- § 15a Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung
- 4. AbschnittVerhütung übertragbarer Krankheiten
- § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
- § 17 Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
- § 18 Behördlich angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion und zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen; Verordnungsermächtigung
- § 19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen
- § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- § 20c Durchführung von Grippeschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apotheker
- § 21 Impfstoffe
- § 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation
- § 22a Impf-, Genesenen und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung
- § 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
- § 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten
- 5. AbschnittBekämpfung übertragbarer Krankheiten
- § 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
- § 25 Ermittlungen
- § 26 Teilnahme des behandelnden Arztes
- § 27 Gegenseitige Unterrichtung
- § 28 Schutzmaßnahmen
- § 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
- § 28b Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Dynamik
- § 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen
- § 29 Beobachtung
- § 30 Absonderung
- § 31 Berufliches Tätigkeitsverbot
- § 32 Erlass von Rechtsverordnungen
- 6. AbschnittInfektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen
- § 33 Gemeinschaftseinrichtungen
- § 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
- § 35 Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe, Verordnungsermächtigung
- § 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung
- 7. AbschnittWasser
- 8. AbschnittGesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
- 9. AbschnittTätigkeiten mit Krankheitserregern
- § 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- § 45 Ausnahmen
- § 46 Tätigkeit unter Aufsicht
- § 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
- § 48 Rücknahme und Widerruf
- § 49 Anzeigepflichten
- § 50 Veränderungsanzeige
- § 50a Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung
- § 51 Aufsicht
- § 52 Abgabe
- § 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
- § 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
- 10. AbschnittVollzug des Gesetzes und zuständige Behörden
- 11. AbschnittAngleichung an Gemeinschaftsrecht
- 12. AbschnittEntschädigung in besonderen Fällen
- 13. AbschnittRechtsweg und Kosten
- 14. AbschnittSondervorschriften
- 15. AbschnittÜbergangsvorschriften