Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 32 Erlass von Rechtsverordnungen

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 32 Erlass von Rechtsverordnungen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Inhaltsverzeichnis

Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 28b und 29 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) können insoweit eingeschränkt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

8 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}

moreResultsText


(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder u

(1) Unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und zur Gewährleistung der Funkt

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1

(1) (weggefallen) (1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe b zuwiderhandelt,2.entgegen § 6 oder § 7, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Absatz 8 Satz
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen,

(1) Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können einer Beobachtung unterworfen werden. (2) Wer einer Beobachtung nach Absatz 1 unterworfen ist, hat die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesun

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
9 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 19.01.2022 20:21

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält eine Minderung der Gewerberaummiete für den Zeitraum des Lockdowns grundsätzlich für möglich. 
Author’s summary

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält eine Minderung der Gewerberaummiete für den Zeitraum des Lockdowns grundsätzlich für möglich.
 

published on 03.01.2022 13:26

Die Einzelhandelskette "Woolworth GmbH" wollte sich mithilfe eines Eileintrags gegen die geltende 2G-Regelung im nordrhein-westfällischen Einzelhandel wehren. Die geltende Covid-Verordnung des Landes schreibt vor, dass nur genesene und geimpfte
Author’s summary

Die Einzelhandelskette "Woolworth GmbH" wollte sich mithilfe eines Eileintrags gegen die geltende 2G-Regelung im nordrhein-westfällischen Einzelhandel wehren. Die geltende Covid-Verordnung des Landes schreibt vor, dass nur genesene und geimpfte Personen Zutritt zum Einzelhandel bekommen sollen. Nach Ansicht des Antragsstellers sei diese Regelung unverhältnismäßig, da keine signifikanten Infektionsgefahren bestünden, denen man nicht auch im Rahmen der vorhandenen Hygienekonzepte entgegenwirken könnte. Das Gericht teilt diese Ansicht nicht und meint, dass ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht ersichtlich sei. Die Verordnung, mithin die 2G-Regelung, tragen dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

published on 03.01.2022 13:04

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat zwei Eilanträge auf die vorläufige Außerkraftsetzung mehrerer Regelungen der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung abgewiesen. Die Antragssteller, eine Lehrerin und ein Gesch&aum
Author’s summary

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat zwei Eilanträge auf die vorläufige Außerkraftsetzung mehrerer Regelungen der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung abgewiesen. Die Antragssteller, eine Lehrerin und ein Geschäftsmann wandten sich mit ihren Anträgen insbesondere gegen die geltende 2G-Regelung im Einzelhandel und rügten eine Verletzung ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) , ihrer körperlichen Unversehtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG). Das Gericht entschied, dass die Regelungen einen legitimen Zweck verfolgen und nicht außer Vollzug gesetzt werden.

published on 03.01.2022 12:26

Die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gestellt, um die geltende 2G-Regel beim Betreten des Einzelhandelsgeschäftes außer Kraft zu setzten. Diesen Antrag hat das VG Berlin am 23.12.
Author’s summary

Die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gestellt, um die geltende 2G-Regel beim Betreten des Einzelhandelsgeschäftes außer Kraft zu setzten. Diesen Antrag hat das VG Berlin am 23.12.2021 abgelehnt. Einzelhandelsgeschäfte dürfen demnach weiterhin nur von Geimpften und Genesenen aufgesucht werden. 

{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.