Zivilprozessordnung - ZPO | § 47 Unaufschiebbare Amtshandlungen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 47 Unaufschiebbare Amtshandlungen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.

(2) Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung eine Vertagung der Verhandlung erfordern, so kann der Termin unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden. Wird die Ablehnung für begründet erklärt, so ist der nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

20/09/2009 11:50

Anwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der AG - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
11/09/2009 11:34

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der AG - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Im Deutschen Patent- und Markenamt werden zur Durchführung der Verfahren in Designangelegenheiten eine oder mehrere Designstellen und Designabteilungen gebildet. Die Designstellen sind für die Entscheidungen im Verfahren nach diesem Gesetz mit Au
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
133 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 30/11/2006 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 93/06 vom 30. November 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 42, 557 § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung der Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ab
published on 14/04/2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 7/05 vom 14. April 2005 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RPflG § 10 Satz 1, ZPO § 47 Über ein mißbräuchlich gestelltes Ablehnungsgesuch kann der Rechtspf
published on 05/03/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 26/08 vom 5. März 2009 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. März 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmi
published on 02/06/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 323/13 vom 2. Juni 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:020616BIIIZR323.13.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter Seiters u
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.