Zivilprozessordnung - ZPO | § 247 Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Hält sich eine Partei an einem Ort auf, der durch obrigkeitliche Anordnung oder durch Krieg oder durch andere Zufälle von dem Verkehr mit dem Prozessgericht abgeschnitten ist, so kann das Gericht auch von Amts wegen die Aussetzung des Verfahrens bis zur Beseitigung des Hindernisses anordnen.
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Wird gegen einen Hauptversammlungsbeschluss zur Änderung der Satzung nach § 118a Absatz 1 Satz 1, über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung (§§ 182 bis 240) oder einen Unternehmensvertrag (§§ 291 bis 307) Klage erhoben, s
(1) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann die Eingliederung der Gesellschaft in eine andere Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland (Hauptgesellschaft) beschließen, wenn sich alle Aktien der Gesellschaft in der Hand der zukünftigen Hauptge
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 31/03/2016 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 105% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
IV.
published on 25/04/2017 00:00
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bruchsal vom 23.11.2016, 3 F 359/13, abgeändert:
Die von der Antragsgegnerin an die Antragstellerin gemä
published on 20/10/2015 00:00
Tenor
1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 87.978,28 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2014 zu zahlen.
2.) Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.) Das Urteil ist gege
published on 13/08/2013 00:00
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.11.2012 - 32 O 76/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
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