(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausführung der Zustellung beauftragt, ist das zuzustellende Schriftstück am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle niederzulegen. Über die Niederlegung ist eine schriftliche Mitteilung auf dem vorgesehenen Formular unter der Anschrift der Person, der zugestellt werden soll, in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abzugeben oder, wenn das nicht möglich ist, an der Tür der Wohnung, des Geschäftsraums oder der Gemeinschaftseinrichtung anzuheften. Das Schriftstück gilt mit der Abgabe der schriftlichen Mitteilung als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.

(2) Das niedergelegte Schriftstück ist drei Monate zur Abholung bereitzuhalten. Nicht abgeholte Schriftstücke sind danach an den Absender zurückzusenden.

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Lauf der Beschwerdefrist ab mangelhafter Zustellung

10.09.2013

Die Beschwerdefrist beginnt auch dann nach Ablauf der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, wenn die erforderliche Zustellung mangelhaft war.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze | § 43 SGB 8

§ 43 SGB 8 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 43 SGB 8 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde


(1) Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde. (2) Für di

Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 5 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung


(1) Bei der Zustellung durch die Behörde händigt der zustellende Bedienstete das Dokument dem Empfänger in einem verschlossenen Umschlag aus. Das Dokument kann auch offen ausgehändigt werden, wenn keine schutzwürdigen Interessen des Empfängers entgeg

Zustellungsvordruckverordnung - ZustVV | § 1 Vordrucke


Für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren werden eingeführt: 1. der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für die Zustellung von Schriftstücken mit Zustellungsurkunde nach § 182 Abs. 1 und 2 der Zivilprozessordnung (Zustellungsurkunde),2. der in Anlage
§ 43 SGB 8 wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163).

Zivilprozessordnung - ZPO | § 182 Zustellungsurkunde


(1) Zum Nachweis der Zustellung nach den §§ 171, 177 bis 181 ist eine Urkunde auf dem hierfür vorgesehenen Formular anzufertigen. Für diese Zustellungsurkunde gilt § 418. (2) Die Zustellungsurkunde muss enthalten:1.die Bezeichnung der Person, der
§ 43 SGB 8 zitiert 2 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163).

Zivilprozessordnung - ZPO | § 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten


Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang e

Zivilprozessordnung - ZPO | § 178 Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen


(1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden1.in der Wohnung einem erwachsenen Familienang

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76 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 43 SGB 8.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 9. März 2017 - VG 16 K 59.17 A

bei uns veröffentlicht am 23.02.2021

Der Kläger, ein moldauischer Staatsangehöriger, begehrt flüchtlingsrechtlichen Schutz. Er macht geltend, dass ihm aufgrund seiner homosexuellen Neigung und als Opfer vorgetragener Übergriffe flüchtlingsrechtlicher Schutz zust

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2011 - IX ZR 138/08

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 138/08 vom 24. März 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer und Dr. Pa

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2009 - IV ZR 160/07

bei uns veröffentlicht am 22.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 160/07 Verkündetam: 22.April2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2002 - III ZB 17/02

bei uns veröffentlicht am 31.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 17/02 vom 31. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 181, 208 f. a.F. Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ersatzzustellung ist nicht deswegen unwi

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2007 - I ZR 136/05

bei uns veröffentlicht am 19.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I ZR 136/05 Verkündet am: 19. Juli 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2004 - XI ZR 248/03

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 248/03 Verkündet am: 14. September 2004 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2012 - V ZB 182/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 182/11 vom 14. Juni 2012 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 180 Satz 1 Ein Postfach ist jedenfalls dann eine ähnliche Vorrichtung im Sinne von § 180 Satz

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Aug. 2018 - B 7 K 17.31482

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläge

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 05. Juni 2018 - B 7 K 17.32410

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Okt. 2017 - W 1 K 16.32148

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wurde eigenen Angaben zufolge am … in der Provi

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. Aug. 2016 - M 9 S 16.50411

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen d

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - M 8 S 16.50931

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Anordnung der aufschiebe

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 12. Jan. 2017 - M 7 K 16.50050

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2018 - 11 C 17.1659

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Gegenstand der Beschwerde ist

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. März 2016 - W 2 K 14.50204

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch S

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Sept. 2017 - RN 11 K 17.33963

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Aug. 2015 - M 2 S 15.31143

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der 1990 geborene Antragsteller ist albanischer Staatsangehöriger. Er reiste nach eigen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 3 S 15.50870

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der nach seinen eigenen Angaben am ... in ... geborene Antragsteller ist senegalesische

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Mai 2017 - M 25 S 17.35579

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage M 25 K 17.35578 gegen die in Nr. 1 und Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 6. März 2017 verfügte Verfahrenseinstellung und die Abschiebungsandrohung wird an

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Aug. 2017 - M 10 S 17.30804, M 10 K 17.30593

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17. Januar 2016 gegen die Abschiebungsandrohung vom 28. November 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Eilverfahrens. III. Dem Antragsteller wird

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Nov. 2016 - M 8 S 16.50734

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die im Bescheid vom 17

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Nov. 2016 - Au 3 S 16.32189

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 3 K 16.32188) gegen die Abschiebungsandrohung unter Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für ... vom 29. September 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Okt. 2016 - M 6 S 16.50628

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren M 6 S 16.50628 wird abgelehnt. II. Die Antragsgegnerin wird angewiesen, die zuständige Ausländerbehörde anzuweisen, vorläufig bis zur r

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Juli 2017 - M 10 S 17.40312

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17. Januar 2017 gegen die Abschiebungsandrohung vom 10. Januar 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. März 2018 - W 1 K 18.30120

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wurde eigenen Angaben zufolge am ... im Iran geboren.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Mai 2017 - M 8 S 17.50959

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der auf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Mai 2017 - M 8 S 17.50953

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der auf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Feb. 2016 - M 7 S 16.50051

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller, ein irakischer Staatsangehöriger, reiste nach eigenen Angaben am 12

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juni 2017 - M 25 K 17.35817

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. März 2014 - 7 S 14.30133

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird als unzulässig abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... 1994 geborene Antra

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 06. Apr. 2017 - B 4 S 17.31002

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage Az. B 4 K 17.31003 gegen die mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10.03.2017 verfügte Abschiebungsandrohung wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Jan. 2014 - 1 S 13.30405

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03.12.2013 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat d

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Jan. 2014 - 1 S 13.30407

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 04.12.2013 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trage

Landgericht München II Endurteil, 20. Okt. 2016 - 14 O 3919/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen. 2. Der gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 10.01.2012, Az. 11-7808952-1-3 eingelegte Einspruch wird als unzulässig verwor

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. März 2017 - M 6 K 16.50627

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 17. Juni 2016 (Gesch.-Z.: …*) ist nicht wirksam geworden. II. Die Beklagte hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juli 2016 - M 12 S 16.50477

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rec

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2015 - 11 ZB 15.50126

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Klägerinnen sind russ

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 13. Dez. 2016 - W 5 K 16.31622

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1. Der Kläger ist afghanischer Staatsangehöriger. Er re

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. Dez. 2018 - 3 L 427/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Gründe 1 I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 7. Kammer - vom 11. Oktober 2018 hat keinen Erfolg. 2 Der Kläger hat den allein geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutu

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 20. Feb. 2018 - A 1 K 9766/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28.04.2017 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen die Einstellung seines Asylverfahrens.

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Jan. 2018 - X B 122/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 20. Juli 2017  6 K 696/16 aufgehoben.

Landgericht Hamburg Urteil, 21. Apr. 2017 - 324 O 189/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor I. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer O

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - 4 AE 94/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 3. Januar 2017 (4 A 93/17) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. November 2016 anzuordnen, wird abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Nov. 2016 - IV B 39/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. April 2016  6 K 531/13 G,F aufgehoben.

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 07. Nov. 2016 - 10 L 1597/16.A

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller. 1G r ü n d e : 2I. 3Der nicht durch amtliche Dokumente seines Heimatlands ausgewiesene Antragsteller gibt an, am  00.0

Landgericht Münster Urteil, 13. Juni 2016 - 010 O 36/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Das Versäumnisurteil vom 27.04.2015 wird, soweit die Beklagte verurteilt wurde auf die Klageforderungen Zinsen seit dem 07.04.2016 zu zahlen aufgehoben und diesbezüglich neu gefasst; im Übrigen wird das Versäumnisurteil mit der Maßgabe aufrech

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 16. März 2016 - 19 L 517/16.A

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage VG Köln 19 K 1573/16.A wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 1G r ü n d e 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage VG Köl

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 18. Sept. 2015 - 6 K 378/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Der Bescheid des Polizeipräsidiums Aachen vom 3. Februar 2014 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Aug. 2015 - 2 B 61/14

bei uns veröffentlicht am 31.08.2015

Gründe 1 Die auf Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und § 67 Satz 1 LDG NRW) gestützte Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbegrün

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 20. März 2015 - 10 L 117/15.A

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor 1. Dem Antragsteller wird zur Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungspflicht bewilligt und Rechtsanwältin I.     (Q.         ) beigeordnet. 2. Die a

Referenzen

(1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden1.in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen...
Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet...