(1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren.

(2) Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand im Sinne des § 1036 Abs. 2 bekannt geworden ist, dem Schiedsgericht schriftlich die Ablehnungsgründe darzulegen. Tritt der abgelehnte Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder stimmt die andere Partei der Ablehnung nicht zu, so entscheidet das Schiedsgericht über die Ablehnung.

(3) Bleibt die Ablehnung nach dem von den Parteien vereinbarten Verfahren oder nach dem in Absatz 2 vorgesehenen Verfahren erfolglos, so kann die ablehnende Partei innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Entscheidung, mit der die Ablehnung verweigert wurde, Kenntnis erlangt hat, bei Gericht eine Entscheidung über die Ablehnung beantragen; die Parteien können eine andere Frist vereinbaren. Während ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht einschließlich des abgelehnten Schiedsrichters das schiedsrichterliche Verfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.

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Arbitrato

01.10.2010

LA RICUSAZIONE DELL’ARBITRO NELLA LEGGE E NELLA GIURISPRUDENZA TEDESCHESOMMARIO: 1. Introduzione. – 2 Il dovere degli arbitri di rendere note le situazioni d’incompatibilità (§ 1036 c. 1 ZPO). – 3. I motivi di ricusazione degli arbitri (§ 1036 c. 2 Z
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wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1062 Zuständigkeit


(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffend1.die Beste

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1025 Anwendungsbereich


(1) Die Vorschriften dieses Buches sind anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 1043 Abs. 1 in Deutschland liegt. (2) Die Bestimmungen der §§ 1032, 1033 und 1050 sind auch dann anzuwenden, wenn der Ort des schi

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1038 Untätigkeit oder Unmöglichkeit der Aufgabenerfüllung


(1) Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, so endet sein Amt, wenn er zurücktritt oder wenn die Parteien die Beend

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1039 Bestellung eines Ersatzschiedsrichters


(1) Endet das Amt eines Schiedsrichters nach den §§ 1037, 1038 oder wegen seines Rücktritts vom Amt aus einem anderen Grund oder wegen der Aufhebung seines Amtes durch Vereinbarung der Parteien, so ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. Die Beste
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1036 Ablehnung eines Schiedsrichters


(1) Eine Person, der ein Schiedsrichteramt angetragen wird, hat alle Umstände offen zu legen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können. Ein Schiedsrichter ist auch nach seiner Bestellung bis zum Ende des schiedsrichterl

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Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2019 - I ZB 46/18

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 46/18 vom 31. Januar 2019 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 1036, 1037 Abs. 1 und 2, § 1049 Abs. 3, § 1059

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2017 - I ZB 20/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 20/16 vom 27. April 2017 in der Schiedsgerichtssache ECLI:DE:BGH:2017:270417BIZB20.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Rich

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Feb. 2019 - 34 SchH 2/18

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Die Ablehnung der Vorsitzenden des Schiedsgerichts Prof. Dr. … … wegen Besorgnis der Befangenheit ist begründet. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen. III. Der St

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juni 2019 - 34 SchH 6/18

bei uns veröffentlicht am 26.06.2019

Tenor I. Der Antrag vom 1.8.2018 auf Feststellung der Unwirksamkeit der Schiedsrichterbestellung, hilfsweise Beendigung des Schiedsrichteramtes von Rechtsanwalt D. N. wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten de

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Jan. 2016 - 34 SchH 13/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Der Antrag, den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts vom 18. Juni 2015 aufzuheben und festzustellen, dass das aus der Schiedsrichterin J. als Vorsitzende und den Schiedsrichtern E. und M. bestehende Schiedsgericht zur Entsche

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Aug. 2017 - 34 SchH 14/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des von der Antragsgegnerin am 7. Oktober 2016 vor dem Schiedsgericht der Produktenbörse … eingeleiteten Verfahrens (Az: B 243/16) wird zurückgewiesen. II. Der Streit

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Sept. 2017 - 34 SchH 3/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor I. Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 4. August 2017 gegen die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht X X sowie die Richterinnen am Oberlandesgericht X und Dr. X wird verworfen. II. Die Anhörungsrüge des Antrag

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Feb. 2015 - 34 SchH 21/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 SchH 21/13 In dem gerichtlichen Verfahren betreffend die Schiedssache ... wegen Beendigung des Schiedsrichteramts und Ablehnung der Schiedsrichter erlässt das Oberlandesgeric

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Nov. 2015 - 34 SchH 5/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 SchH 5/15 Beschluss vom 24.11.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In dem gerichtlichen Verfahren betreffend die Schiedssache A. - Antragsteller und Schiedskläger -

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Sept. 2016 - 34 SchH 11/16

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor I. Der Antrag, die Ablehnung der Schiedsrichter des Landesschiedsgerichts … Landesverband Bayern - …, Dr. … und … unter Aufhebung der Beschlüsse vom 8. Juli 2016 wegen Besorgnis der Befangenheit für be

Landgericht München I Vorbehaltsurteil, 23. Juni 2015 - 11 O 13206/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 181.776,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sowie weitere 1466 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2016 - 34 Sch 29/15

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Aufhebungsverfahrens. III. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 117.484 € festgesetzt. Gründe I.

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Aug. 2014 - 34 SchH 10/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor I. Der Antrag, den Einzelschiedsrichter ... wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Ablehnungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 25

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Juni 2014 - 34 Sch 15/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Rechtsanwalt ... als Vorsitzendem, Rechtsanwalt ... und Steuerberater ... bestehende Schiedsgericht erließ am 30. April 2013 in Stuttgart folgenden am 8. August 2013 berichtigten Schlussschiedsspruc

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Jan. 2014 - 34 SchH 7/13

bei uns veröffentlicht am 03.01.2014

Gründe I. Die Parteien streiten über die Laufzeit eines zwischen ihnen am 6.11.1986 abgeschlossenen Pachtvertrages, dessen Gegenstand der Betrieb eines Thermalbads ist; dieses hat die Antragstellerin der Antragsgegnerin, einer ni

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 12. Aug. 2016 - 19 SchH 15/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor Der Antrag des Schiedsbeklagten vom 26.4.2016, den Einzelschiedsrichter Dr. S G. C in dem Schiedsverfahren DIS-SV-SP-10/15 abzulehnen, wird zurückgewiesen. Der Schiedsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1G r ü n d e : 2Der Antra

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Jan. 2016 - I-4 Sch 4/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor 1. Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht bestehend aus dem Schiedsrichter Rechtsanwalt Dr. K. von H. als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern Rechtsanwalt Dr. L. und Vorsitzendem Richter a. D. R. K. als Bei

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Mai 2015 - 8 SchH 1/15

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des von der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 18.12.2014 eingeleiteten schiedsrichterlichen Verfahrens wird zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.Der Streitwert für das

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2014 - I ZB 23/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 23/14 vom 11. Dezember 2014 in dem Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d a) Die Bildung eines Schiedsg

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. November 2011 - 1 TaBV 5/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2014 - III ZB 37/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 37/12 vom 30. April 2014 in der Schiedsgerichtssache Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. April 2014 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Seiters und Reiter

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Nov. 2010 - 7 ABR 100/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. April 2009 - 1 TaBV 1/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Be

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Juli 2006 - 10 Sch 1/06

bei uns veröffentlicht am 14.07.2006

Tenor 1. Die Ablehnung des Schiedsrichters Rechtsanwalt Dr. H. ist begründet. 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Streitwert des Verfahrens: Euro 2.711.356,60. Gründe   I. 1

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. Juli 2006 - 10 Sch 2/06

bei uns veröffentlicht am 04.07.2006

Tenor 1. Die Ablehnung des Schiedsrichters Prof. Dr.-Ing. Georg-Michael D... ist begründet. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Streitwert des Verfahrens: 206.142,56 Euro. Gründe   I. 1

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(1) Eine Person, der ein Schiedsrichteramt angetragen wird, hat alle Umstände offen zu legen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können. Ein Schiedsrichter ist auch nach seiner Bestellung bis zum Ende des schiedsrichterlichen...