Zivilprozessordnung - ZPO | § 1032 Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist.
(2) Bei Gericht kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden.
(3) Ist ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1 oder 2 anhängig, kann ein schiedsrichterliches Verfahren gleichwohl eingeleitet oder fortgesetzt werden und ein Schiedsspruch ergehen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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7 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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13/03/2015 12:27
Es stehen dem Bürgen Einreden des Hauptschuldners dann nicht zu, soweit dies dem Sicherungszweck der Bürgschaft im Verhältnis zwischen Bürge und Gläubiger widerspricht.
SubjectsWirtschaftsrecht
14/08/2014 10:58
Zur Frage der teilweisen Undurchführbarkeit einer Schiedsvereinbarung, wenn es einer Partei im Hinblick auf § 40 Abs. 1 Satz 1 DRiG verwehrt ist, einen Berufsrichter als ihren Schiedsrichter zu benennen.
SubjectsZivilprozessrecht
08/08/2014 09:56
Eine Unwirksamkeit des Franchisevertrags ergibt sich auch nicht aus etwaigen Verstößen einzelner Vertragsklauseln gegen die §§ 305 ff BGB.
19/12/2013 12:29
Eine Schiedsgerichtsordnung bedarf regelmäßig keiner Mitbeurkundung.
SubjectsZivilprozessrecht
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffend1.die Beste
(1) Die Vorschriften dieses Buches sind anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 1043 Abs. 1 in Deutschland liegt.
(2) Die Bestimmungen der §§ 1032, 1033 und 1050 sind auch dann anzuwenden, wenn der Ort des schi
(1) Die Parteien können die Anzahl der Schiedsrichter vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, so ist die Zahl der Schiedsrichter drei.
(2) Gibt die Schiedsvereinbarung einer Partei bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts ein Übergewicht,
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

101 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 30/06/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 59/10 vom 30. Juni 2011 in dem Verfahren auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1032 Abs. 2 Soweit nach § 1032 Abs. 2
published on 25/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 49/12 Verkündet am: 25. April 2013 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 166 Abs. 2;
published on 14/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 70/10 vom 14. Juli 2011 in dem Verfahren auf Feststellung der Unzuständigkeit eines Schiedsgerichts Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1029 Abs. 1, § 1032 Abs. 1; BGB § 157 D Vereinbaren
published on 19/07/2012 00:00
BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 66/11 vom 19. Juli 2012 in dem Verfahren auf Bestellung eines Schiedsrichters und Feststellung der Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juli 2012 d
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