Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 49a Erstattung, Verzinsung

(1) Soweit ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen worden oder infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Die zu erstattende Leistung ist durch schriftlichen Verwaltungsakt festzusetzen.

(2) Für den Umfang der Erstattung mit Ausnahme der Verzinsung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit er die Umstände kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes geführt haben.

(3) Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Von der Geltendmachung des Zinsanspruchs kann insbesondere dann abgesehen werden, wenn der Begünstigte die Umstände, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes geführt haben, nicht zu vertreten hat und den zu erstattenden Betrag innerhalb der von der Behörde festgesetzten Frist leistet.

(4) Wird eine Leistung nicht alsbald nach der Auszahlung für den bestimmten Zweck verwendet, so können für die Zeit bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen nach Absatz 3 Satz 1 verlangt werden. Entsprechendes gilt, soweit eine Leistung in Anspruch genommen wird, obwohl andere Mittel anteilig oder vorrangig einzusetzen sind. § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

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Wirtschaftsstrafrecht: Schadensersatzpflicht bei zweckwidriger Verwendung von Subventionen

10.09.2013

Zum Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verwendung von Subventionen entgegen der Verwendungsbeschränkung.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Marktorganisationsgesetz - MOG | § 10 Rücknahme, Widerruf, Erstattung


(1) Rechtswidrige begünstigende Bescheide in den Fällen der §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, sind, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, zurückzunehmen; § 48 Absatz 2 bis 4 und § 49a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes


(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste

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Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 10. Mai 2023 - 26 K 88/22

bei uns veröffentlicht am 06.07.2023

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Einzelunternehmerin abgewiesen. Die Gaststättenbetreiberin beantragte im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms II,  Zahlungen und versicherte, dass der für die Antragsstellung erforder

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 17. März 2023 - 4 A 1986/22

bei uns veröffentlicht am 05.07.2023

Empfänger der ausgezahlten Corona-Soforthilfen, die im Frühjahr 2020 aufgefordert wurden diese zurückzuzahlen, haben einen Grund zur Freude. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Rückforderungen
Verwaltungsrecht

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Sept. 2022 - 19 K 317/22

bei uns veröffentlicht am 02.12.2022

Die Rückforderung gezahlter Corona-Hilfen ist nicht rechtmäßig. Das entschied das VG Gelsenkirchen. Das Gericht ist mithin das dritte Gericht nach dem VG Düsseldorf und dem VG Köln, das zu Gunsten von Zuwendungsempfänge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2022 - 16 K 125/22

bei uns veröffentlicht am 04.10.2022

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das V
Verwaltungsrecht

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Aug. 2022 - 20 K 7488/20

bei uns veröffentlicht am 19.09.2022

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 8. Dez. 2021 - 8 K 2827/21.TR

bei uns veröffentlicht am 05.04.2022

Bei den Corona-Soforthilfen handelt es sich um Billigkeitsleistungen im Sinne von § 53 des Landeshaushaltsordnung. Diese werden ohne einen konkreten Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Die Klägerin ha

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2019 - 5 StR 537/19

bei uns veröffentlicht am 27.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 537/19 vom 27. November 2019 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern u.a. ECLI:DE:BGH:2019:271119B5STR537.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Gener

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2011 - 1 StR 94/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 94/10 vom 13. April 2011 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ PartG § 23a Abs. 1 Satz 1, § 25 idF vom 28. Januar 1994 (BGBl. I S. 142) StGB § 266 Abs. 1 1

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2011 - III ZR 234/10

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 234/10 Verkündet am: 17. November 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 133 B

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Feb. 2017 - AN 1 K 16.00001

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2019 - AN 16 K 16.01664

bei uns veröffentlicht am 22.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger stand in der Zeit vom 1. Juli 1999 bis zum 31. August 2011 als Soldat auf Zeit im Dienst der Beklagt

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Feb. 2017 - AN 1 K 16.00146

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Sept. 2014 - 6 K 13.02157

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor 1. Der Änderungsbescheid der Beklagten vom 7. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. November 2013 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Zuwendungsantrag des Klägers unter Berücksichtigung der Recht

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Apr. 2015 - Au 3 K 15.10

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.10 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. April 2015 3. Kammer ..., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 411 Hau

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Sept. 2015 - L 1 LW 11/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 07. August 2014 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 13. November 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. November 2013 v

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. Juli 2018 - Au 8 K 17.1728

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 12 K 13.2865

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - M 17 K 15.3097

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 22. März 2018 - B 5 K 17.195

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 14. Februar 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v.H. des zu vol

Sozialgericht München Urteil, 26. Juli 2017 - S 39 KR 1907/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 35.759,65 Euro festgesetzt. Tatbestand I. Die Klägerin ist eine private Auslands

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juni 2015 - M 12 K 14.4230

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 14.4230 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Juni 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 170 Hauptpunkte: Rücknahme eines Ruhegeldbescheide

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Apr. 2015 - M 12 K 14.5402

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 14.5402 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. April 2015 12. Kammer M 12 K 14.5402 Sachgebiets-Nr. 170 Hauptpunkte: Rücknahme eines Ruhegeldbe

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Juli 2015 - M 12 K 14.483

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2017 - 13a ZB 16.1675

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 8.259,49 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Juni 2016 - B 4 K 14.512

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Die Bescheide des Beklagten vom 16.07.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 24.06.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über die Kürzung der für das Kalenderjahr 2011 bewilligten Betriebsprämie, Ausglei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Dez. 2018 - Au 2 K 17.1634

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 25. September 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist h

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2015 - M 17 K 15.488

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Mai 2017 - W 1 K 16.629

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Hammelburg vom 12. April 2016 in Gestalt des Beschwerdebescheids vom 18. Mai 2016 wird insoweit aufgehoben als der Verwaltungsakt vom 21. Mai 2015 auch für die Vergangenheit

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Mai 2015 - M 12 K 15.1230

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 15.1230 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. Mai 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 430 Hauptpunkte: Betriebsprämie; Festsetzung des Rückforderungsbetrags na

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2015 - 21 ZB 14.2868

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.627,41 EUR festgesetzt.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Juni 2016 - AN 11 K 15.01249

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Dez. 2018 - 10 B 6/18

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

Gründe 1 Die Beklagte gewährte der Klägerin im Rahmen der Hochwasserhilfe eine Zuwendung in Höhe von 78 600 €. Mit Feststellungs- und Erstattungsbescheid vom 21. April 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Juni 2018 - 6 B 1/18

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Gründe I 1 Gegenstand des Rechtsstreits ist die Rücknahme der Bewilligung feuerweh

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 13. März 2018 - 4 A 161/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit im Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 13.10.2008 Zinsen von mehr als 1.761,84 € gefordert worden sind und die Beteiligten die Erledigun

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. März 2018 - 10 B 25/17

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Gründe I 1 Der Kläger zu 1 wendet sich gegen seine Inanspruchnahme aus einer Haftungserklärung

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 16. Jan. 2018 - 3 A 225/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen einen Zinsbescheid des Beklagten. 2 Nachdem der Beklagte der Klägerin Fördermittel für das Qualifizierungsprojekt „Weiterbildung in der ambulanten Krankenpflege“ gewährte, widerrief er

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Sept. 2017 - 2 L 151/15

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Zinsen wegen nicht alsbald nach der Auszahlung für den bestimmten Zweck verwendeter Städtebaufördermittel. 2 Die Klägerin erhielt seit dem Jahr 2002 in dem Programm „Städtebaulicher

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 19. Sept. 2017 - 3 A 180/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen den teilweisen Widerruf einer ihm durch den Beklagten gewährten Zuwendung. 2 Der Kläger ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt im Bereich seines Verbandsgebietes Aufgabe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Aug. 2017 - 10 B 15/16, 10 B 15/16 (10 C 7/17)

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Gründe 1 Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Rückforderung einer ihr gewährten Zuwendung. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Aug. 2017 - 10 B 13/16, 10 B 13/16 (10 C 5/17)

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Gründe 1 Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Rückforderung einer ihr gewährten Zuwendung. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Aug. 2017 - 10 B 14/16, 10 B 14/16 (10 C 6/17)

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Gründe 1 Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Rückforderung einer ihr gewährten Zuwendung. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Juli 2017 - 10 B 26/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Gründe 1 Der Beklagte bewilligte dem Kläger mit Bescheid vom 30. September 2009, geändert mit Bescheid vom 12. Januar 2010, für das Vorhaben "Schmutzwasserentsorgung A.,

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Juni 2017 - 10 B 11/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Gründe 1 Der Kläger wendet sich gegen Bescheide der Beklagten, mit denen er als ehemaliger Gesellschafter der F. GbR (im Folgenden: GbR) wegen der Erstattung von Zuwendu

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Mai 2017 - XI ZR 219/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 219/16 Verkündet am: 23. Mai 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:230517UXIZR219.16.0 Der XI

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. März 2017 - 10 C 1/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tatbestand 1 Der klagende Zweckverband wendet sich gegen die teilweise Rückforderung einer ihm in den 1990er Jahren bewilligten Zuwendung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. März 2017 - 10 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Rückzahlung einer Zuwendung. 2

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Feb. 2017 - 3 A 164/16

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine subventionsrechtliche Teil-Rückforderung der Beklagten. 2 Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks Alt S. .. in C-Stadt, das wegen der Elbnähe im Juni 2013 vom Hochwasser betroffen war. Aufgr

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Jan. 2017 - 6 B 44/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben. Aus seiner Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, dass einer der geltend gemachten Revisi

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. Okt. 2016 - 2 L 134/14

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Zinsen wegen nicht alsbald nach der Auszahlung für den bestimmten Zweck verwendeter Städtebauförderungsmittel. 2 Nachdem der Beklagte angekündigt hatte, Zinsforderungen wegen der

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Sept. 2016 - 3 K 1992/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

Referenzen

(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus...