Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 103 Herbeiführung des Versicherungsfalles

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Gesetz über den Versicherungsvertrag Inhaltsverzeichnis

Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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24/05/2017 07:20

Gehen einem Unfallgeschehen beiderseitige, eskalierende Verkehrsverstöße der Unfallbeteiligten voraus, sind für die Haftungsquote die Umstände des jeweiligen Einzelfalls maßgebend.
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31/03/2016 12:55

Verursacht ein Mieter aufgrund von Drogenkonsum Schäden an der Wohnung, kann ein Anspruch auf Deckungsschutz gegen seinen Privathaftpflicht-VR bestehen.
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published on 09/07/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 88/08 Verkündet am: 9. Juli 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 675 Abs. 1, § 253 Abs
published on 16/12/2014 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstrec
published on 17/02/2017 00:00

Tenor I. Die Berufung der Klägerin vom 07.05.2016 gegen das Endurteil des LG München I vom 12.04.2016 (Az. 17 O 3335/11) wird zurückgewiesen. II. Das Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollst
published on 12/04/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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