Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 11 Verjährung

(1) Die Ansprüche aus den §§ 8, 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 Absatz 2 Satz 1 verjährt in einem Jahr.

(2) Die Verjährungsfrist beginnt, wenn

1.
der Anspruch entstanden ist und
2.
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

(3) Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung, spätestens in 30 Jahren von der den Schaden auslösenden Handlung an.

(4) Andere Ansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in drei Jahren von der Entstehung an.

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Internetrecht: Einladungs-E-Mails stellen unzumutbare Belästigung dar

11.08.2016

Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung dar.

Wettbewerbsrecht: Zur Lauterkeit des Abwerbens von Kunden

16.04.2012

Abwerben von Kunden ist nach ständiger Rechtsprechung nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter-OLG München vom 01.03.12-Az:23 U 3746/11
Allgemeines

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 8 Beseitigung und Unterlassung


(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwider

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 13 Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung


(1) Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehr

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 9 Schadensersatz


(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige g

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Landgericht Münster Urteil, 16. Juli 2021 - 022 O 12/21

bei uns veröffentlicht am 18.11.2021

Werbung mit (Non-Equity-) oder (Salary-) "Partnerinnen" oder "Partnern" ist unzulässig, wenn es sich nicht um echte Teilhaber(innen) einer Partnerschaftsgesellschaft handelt. Siehe dazu auch BRAK-Mitteilungen 6/2021, Seiten 393-395.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2016 - I ZR 231/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 231/14 Verkündet am: 28. Januar 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2012 - I ZR 74/10

bei uns veröffentlicht am 16.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 74/10 Verkündet am: 16. August 2012 Bürk, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gartenpavillon GGV Art. 5, Art. 7

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2009 - I ZR 81/10

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 81/10 Verkündet am: 2. Februar 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2010 - I ZR 139/09

bei uns veröffentlicht am 04.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 139/09 Verkündet am: 4. November 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Apr. 2009 - I ZR 209/06

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 209/06 Verkündet am: 2. April 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2009 - I ZR 82/07

bei uns veröffentlicht am 14.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 82/07 Verkündet am: 14. Mai 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2013 - I ZR 67/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 67/12 vom 6. Februar 2013 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. K

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Aug. 2013 - I ZR 188/11

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 188/11 Verkündet am: 15. August 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2011 - I ZR 136/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 136/09 Verkündet am: 10. Februar 2011 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07

bei uns veröffentlicht am 30.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 166/07 vom Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja UWG § 16 Abs. 1 nF, § 4 Abs. 1 aF StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB § 73 Abs. 1 Satz 2, BGB § 823 Abs. 2 1. Zum Zusammen

Bundesgerichtshof Urteil, 31. März 2010 - I ZR 34/08

bei uns veröffentlicht am 31.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 34/08 Verkündet am: 31. März 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht München Urteil, 08. Dez. 2016 - 29 U 1893/16

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) wird das Urteil des Landgerichts München I vom 11. April 2016, Az.: 4 HK O 11063/13, aufgehoben, soweit die Beklagten zu 2) und 3) verurteilt wurden. Die Klage gegen die Beklag

Landgericht Amberg Endurteil, 11. Juli 2016 - 41 HK O 333/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, im Rahmen g

Oberlandesgericht München Urteil, 28. Feb. 2019 - 6 U 914/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung beider Parteien wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 20. Februar 2018, Az. 1 HK O 2561/17, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. Februar 2018 abgeändert und wie folgt gefasst:

Landgericht München I Endurteil, 11. Apr. 2016 - 4 HK O 11063/13

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollzi

Oberlandesgericht München Endurteil, 16. Juli 2015 - 6 U 4681/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2014, berichtigt mit Beschluss vom 06.11.2014, Az. 37 O 6508/14, wird „mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass am Ende von Ziffer I. a) des T

Oberlandesgericht München Urteil, 20. Okt. 2016 - 6 U 2046/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Gründe OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 6 U 2046/16 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL v. 20.10.2016 Verkündet am 20.10.2016 4 HK O 2387/16 LG München I (rechtskräftige Entscheidung im einstweiligen Verfügu

Landgericht München I Endurteil, 23. März 2018 - 37 O 12326/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines vom Gericht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder von Ordnungshaf

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 02. Juni 2015 - RO 8 K 15.10

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die He

Landgericht München I Endurteil, 16. Dez. 2016 - 1 HK O 17230/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, zu vollstrecken an einem der Geschäftsf

Landgericht Regensburg Endurteil, 15. Dez. 2016 - 6 O 381/16 (1)

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Landgericht München II Endurteil, 15. Sept. 2016 - 8 O 4244/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig v

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. Jan. 2019 - 6 U 131/18

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 27.06.2018 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 231/17 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Dieses Urteil und das genannte U

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 04. Dez. 2018 - 19 U 27/18

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.01.2018 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Mai 2018 - 327 O 364/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.822,96 € für das vorgerichtliche Abmahnschreiben zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.10.2017 zu zahlen. 2. Wegen der Zahlungsme

Landgericht Hamburg Urteil, 09. Nov. 2017 - 327 O 141/17

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungsh

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2017 - I ZR 231/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 231/14 Verkündet am: 14. September 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Mein

Landgericht Karlsruhe Urteil, 22. Feb. 2017 - 18 O 62/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu

Landgericht Kiel Teilurteil, 30. Dez. 2016 - 13 O 135/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu geben, welche Gewinne sie seit 28.6.2012 dadurch erzielt hat, dass sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Preislisten, zum Abschluss von Verträgen über Mobilfunk

Landgericht Essen Urteil, 19. Okt. 2016 - 41 O 40/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monate, zu vollziehen an den Geschäftsf

Landgericht Köln Urteil, 04. Okt. 2016 - 33 O 61/15

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, im

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Feb. 2016 - 24 U 132/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Es ist beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss als unbegründet zurückzuweisen, weil die zulässige Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung aufweist, die Fortbildung des Rec

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2016 - I ZR 65/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 65/14 Verkündet am: 14. Januar 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Freunde fi

Oberlandesgericht Köln Urteil, 04. Sept. 2015 - 6 U 7/15

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Januar 2015 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 313/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft zu e

Landgericht Duisburg Urteil, 05. Aug. 2015 - 26 O 55/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt,es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Apr. 2015 - I-15 U 100/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.03.2014 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (34 O 74/13) wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. III. Das Urteil un

Landgericht Düsseldorf Urteil, 09. Jan. 2015 - 38 O 60/14

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 400,00 Euro abwenden, wenn ni

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 04. Dez. 2014 - 2 U 158/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Vorsitzenden der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. August 2012 (Az.: 34 O 19/11 KfH) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abg

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Nov. 2014 - 14c O 141/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht festgesetzten Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr den nachstehend abgebildeten Schuh anzubieten, in den Ve

Landgericht Aachen Urteil, 31. Okt. 2014 - 43 O 31/14

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, nach Erledigung von Personenbeförderungsaufträgen Mietwagen an anderen Orten als dem Betriebssitz abzustellen, für den der jeweilige Mietwagen konzessioniert ist, es sei denn, er hat vor der Fah

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 26. Sept. 2014 - 4 Sa 986/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.11.2013 – 12 Ca 5629/12 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten über Sch

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 24. Juli 2014 - 4 U 142/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.08.2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagten wird untersagt, 1. Beleuchtungskörper im Sinne von

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 19. März 2014 - 6 U 31/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 11.06.2013 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden.

Landgericht Münster Urteil, 19. März 2014 - 024 O 16/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Es wird dem Antragsgegner unter Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten aufgegeben, es zu unterlassen, (siehe Tenor) *1 Der Antragsgegner trägt die Kosten dieses Ve

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. März 2014 - 4 U 127/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Juli 2013 verkündete Urteil der 15. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert. Die Klage wird in Bezug auf den Klageantrag zu 2 e) (Informationen zur Vertragssprache) ab

Landgericht Bonn Urteil, 06. März 2014 - 14 O 75/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Anordnung von

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 06. Feb. 2014 - 3 U 119/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 18. Juli 2013, Az.: 327 O 173/13, werden zurückgewiesen. Von den Kosten der Berufung fallen der Klägerin 38%, der

Landgericht Münster Urteil, 24. Jan. 2014 - 022 O 70/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Der Beklagten wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, in gewerbsmäßigen Verkaufsanzeigen für den Verkauf von Kraftfahrzeug

Landgericht Dortmund Urteil, 24. Jan. 2014 - 10 O 42/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, es zukünftig bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern z

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(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen...
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige geschäftliche...
(1) Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten...
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige geschäftliche...