(1) Die Steuer entsteht

1.
für Lieferungen und sonstige Leistungen
a)
bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
b)
bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind,
c)
in den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus in das Inland gelangt,
d)
in den Fällen des § 18 Abs. 4c mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1a Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind,
e)
in den Fällen des § 18 Absatz 4e mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1b Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind,
f)
in den Fällen des § 18i mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1c Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind,
g)
in den Fällen des § 18j vorbehaltlich des Buchstabens i mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1d Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind,
h)
in den Fällen des § 18k mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1e Satz 1, in dem die Lieferungen ausgeführt worden sind; die Gegenstände gelten als zu dem Zeitpunkt geliefert, zu dem die Zahlung angenommen wurde,
i)
in den Fällen des § 3 Absatz 3a zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung angenommen wurde;
2.
für Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 1b und 9a mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind;
3.
in den Fällen des § 14c im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung;
4.
(weggefallen)
5.
im Fall des § 17 Abs. 1 Satz 6 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist;
6.
für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des § 1a mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats;
7.
für den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen im Sinne des § 1b am Tag des Erwerbs;
8.
im Fall des § 6a Abs. 4 Satz 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird;
9.
im Fall des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert wird.

(2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2.

(3) (weggefallen)

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2 Artikel zitieren § 12 GrEStG 1983.

Gewährleistung: Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

28.10.2013

Das SchwarzArbG verbietet den Abschluss eines Werkvertrags, wenn dieser vorsehe, dass eine Vertragspartei ihre steuerliche Pflicht nicht erfüllt.

Steuerrecht: Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer

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Referenzen - Gesetze | § 12 GrEStG 1983

§ 12 GrEStG 1983 zitiert oder wird zitiert von 19 §§.

§ 12 GrEStG 1983 wird zitiert von 5 anderen §§ im Grunderwerbsteuergesetz.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner


(1) Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. (2) Fü

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer


(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf e

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung


(1) Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 auszugehen, soweit für sie die St

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 22 Aufzeichnungspflichten


(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Diese Verpflichtung gilt in den Fällen des § 13a Absatz 1 Nummer 2 und 5, des § 13b Absatz 5 und des § 14c Absatz 2 auch f
§ 12 GrEStG 1983 zitiert 14 andere §§ aus dem Grunderwerbsteuergesetz.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 3 Lieferung, sonstige Leistung


(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18 Besteuerungsverfahren


(1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu ü

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 6a Innergemeinschaftliche Lieferung


(1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebi

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage


(1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Ebenfalls ist der Vorsteuerabzu

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis


(1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag. Ber

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung


(1) Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 auszugehen, soweit für sie die St

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer


(1) Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung. (2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den passiven Veredelungsverkehr. (2a) Abfert

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge


(1) Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb. (2) Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten


Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,1.dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 Euro betragen hat, oder2.der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bes

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 1a Innergemeinschaftlicher Erwerb


(1) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro


(1) Ein Unternehmer, der nach dem 30. Juni 2021 als Steuerschuldner Fernverkäufe nach § 3 Absatz 3a Satz 2 oder § 3c Absatz 2 oder 3 in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro im Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die er dort die Steuer sc

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen


(1) Ein Unternehmer, der 1. nach dem 30. Juni 2021 Lieferungen nach § 3 Absatz 3a Satz 1 innerhalb eines Mitgliedstaates oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Absatz 1 Satz 2 und 3 im Gemeinschaftsgebiet erbringt oder2. im Gemeinschaftsg

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18i Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen


(1) Ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, der nach dem 30. Juni 2021 als Steuerschuldner sonstige Leistungen an Empfänger nach § 3a Absatz 5 Satz 1 im Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die er dort die Steuer schuldet und Umsatzsteu

Referenzen - Urteile | § 12 GrEStG 1983

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2014 - 1 StR 648/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 6 4 8 / 1 3 vom 15. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Januar 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01

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Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2011 - IV ZR 232/08

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2001 - X ZR 13/99

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2018 - 1 StR 538/17

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Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2012 - VII ZR 189/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2008 - 1 StR 354/08

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Finanzgericht München Urteil, 28. Juni 2016 - 2 K 3248/13

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 2 K 3248/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: „Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer in Gutschriften In der Streitsache ... K

Finanzgericht München Urteil, 10. Okt. 2017 - 14 K 344/16

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Finanzgericht München Urteil, 09. Juni 2015 - 14 K 608/13

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 608/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Gemeinschaft als Unternehmer - Anforderung an einen unberechtigten Steuerausweis In der Streitsache

Finanzgericht München Urteil, 18. Sept. 2014 - 14 K 1772/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

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Landgericht Hof Urteil, 14. Juni 2017 - 3 KLs 132 Js 8750/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

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Finanzgericht München Urteil, 10. Mai 2017 - 3 K 1776/14

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Finanzgericht München Urteil, 10. Okt. 2017 - 14 K 1548/17

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Finanzgericht München Urteil, 20. Okt. 2016 - 14 K 1770/13

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Finanzgericht München Urteil, 13. Nov. 2014 - 14 K 2681/12

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Finanzgericht München Urteil, 03. Apr. 2014 - 14 K 1930/12

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Finanzgericht München Urteil, 15. Nov. 2017 - 4 K 3189/16

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Tenor 1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24. Mai 2016 in Gestalt der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 31. Oktober 2016 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer des Klägers auf 575.651,75 € herabgesetzt

Europäischer Gerichtshof Urteil, 29. Nov. 2018 - C-548/17

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Finanzgericht Hamburg Beschluss, 08. Jan. 2018 - 2 V 144/17

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Finanzgericht Hamburg Urteil, 15. Nov. 2017 - 1 K 2/16

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob vom Kläger gegen Entgelt erbrachte Beratungsleistungen dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz nach dem Umsatzsteuergesetz (-UStG-) unterliegen. 2 1. Der Kläger ist ein eingetragener, gemeinnü

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2017 - 1 StR 447/14

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 447/14 vom 10. Oktober 2017 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ AO § 370 Abs. 1; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 2; EU-Gr

Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 21. Juni 2017 - V R 51/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Arti

Bundesfinanzhof Urteil, 29. März 2017 - XI R 5/16

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Bundesfinanzhof Urteil, 15. Dez. 2016 - V R 26/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

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Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2016 - VII R 34/15

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Tenor Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25. November 2015  6 K 167/15 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass der Abrechnungsbescheid vom

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2016 - 1 StR 57/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 57/16 vom 7. September 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2016:070916B1STR57.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer und des.

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Aug. 2016 - VII ZR 193/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 193/13 Verkündet am: 25. August 2016 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Juli 2016 - 5 K 826/15 U

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstrecken

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 07. Juni 2016 - 24 U 152/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.10.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ka

Europäischer Gerichtshof Urteil, 02. Juni 2016 - C-226/14,C-228/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 2. Juni 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Mehrwertsteuer — Zolllagerverfahren — Externes Versandverfahren — Entstehung einer Zollschuld im Anschluss an die Nichterfüll

Sozialgericht Speyer Urteil, 21. März 2016 - S 7 KR 482/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 162.488,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2013 zu zahlen und der Klägerin ordnungsgemäße Rechnungen über die

Finanzgericht Münster Urteil, 15. März 2016 - 15 K 3669/15 U

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Unter Aufhebung des Bescheids vom 24.6.2015 und der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2015 wird der Beklagte verpflichtet, die mit Schreiben vom 29.4.2015 angebotene Abtretung des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs gegen die H GmbH im Umfang v

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 K 167/15

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides, durch den der Beklagte Insolvenzforderungen aus Umsatzsteuer 2002 gegen Umsatzsteuerguthaben der Schuldnerin aus 2008 aufgerechnet hat. 2 Über das Verm

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Okt. 2015 - 3 V 1052/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Die Vollziehung der Bescheide vom 24. Juli 2015 über Umsatzsteuer für 2004, 2005, 2006 und 2007 wird in vollem Umfang aufgehoben und bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch gegen den jeweiligen Besch

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Sept. 2015 - 6 K 1844/13

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2005 vom 27. Oktober 2009 und der Einspruchsentscheidung vom 24. Juni 2013 wird die festgesetzte Umsatzsteuer um 104.952,48 € auf 43.609.837,37

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 14. Sept. 2015 - 4 V 107/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2015

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Erhebung von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer. 2 Am 08.05.2012 meldete die Antragstellerin als Vertreterin einer Firma A, ..., B, im ATLAS-Verfahren zwei Dampfk

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 03. Sept. 2015 - 1 V 1659/15 A(U)

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beschwerde wird zugelassen. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheiden für die Jahre 2011 bis 2013 soweit

Finanzgericht Hamburg Urteil, 26. Aug. 2015 - 2 K 80/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tatbestand 1 Streitig ist, ob Lieferungen der Klägerin in das Gemeinschaftsgebiet als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu qualifizieren bzw. nicht steuerbar sind. 2 Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft, betrieb im Streitjahr 200

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. Aug. 2015 - 11 K 2718/12 G,U

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Der Bescheid für 2006 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 27.02.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.06.2012 wird insoweit geändert, als bei der Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages 2006 von einem Gewinn i.H.v.     € ausgegan

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Juli 2015 - 6 K 1352/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig sind das Vorliegen einer Organschaft und die zeitliche Zuordnung von Geschäftsvorfällen

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juli 2015 - 1 K 732/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Über das Vermögen der Klägerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts -AG- X vom 12. Februar 2009 (Az. xxx) das Insolvenz

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Juni 2015 - XI B 63/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 5. Juni 2014  5 K 411/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Juni 2015 - XI R 18/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. Februar 2013  3 K 2222/10 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Mai 2015 - 4 K 204/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben. 2 Der Kläger ist aserbeidschanischer Staatsangehöriger und wohnhaft in Aserbeidschan. Er ist Halter eines in seinem Heimatland zugelassenen PKW Mercedes Benz .... Am 1

Finanzgericht Münster Urteil, 16. Apr. 2015 - 5 K 815/12 U

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist die Haftungsinanspruchnahme gemäß § 13 c Umsatzsteuergesetz (UStG) für Steuerbeträge bei erfolgter Globalze

Finanzgericht Münster Urteil, 11. Dez. 2014 - 5 K 79/14 U

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig sind das Vorliegen des § 14c Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG), die Änderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbring

Finanzgericht Köln Urteil, 29. Okt. 2014 - 3 K 796/11

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Der Haftungsbescheid vom 22. Oktober 2007 und die Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2011 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. DerBeklagte kann

Finanzgericht Münster Urteil, 25. Sept. 2014 - 5 K 1766/14 U

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob in 2009 und 2010 durchgeführte Rechnungsberichtigungen auf die Jahre 1992 - 2000 zurückwirken mit der -

Referenzen

(1) Ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, der nach dem 30. Juni 2021 als Steuerschuldner sonstige Leistungen an Empfänger nach § 3a Absatz 5 Satz 1 im Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die er dort die Steuer schuldet und Umsatzsteuererklärungen...