(1) Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.

(2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den passiven Veredelungsverkehr.

(2a) Abfertigungsplätze im Ausland, auf denen dazu befugte deutsche Zollbedienstete Amtshandlungen nach Absatz 2 vornehmen, gehören insoweit zum Inland. Das Gleiche gilt für ihre Verbindungswege mit dem Inland, soweit auf ihnen einzuführende Gegenstände befördert werden.

(3) Die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer kann ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn die zu entrichtende Steuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.

(3a) Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub gemäß Artikel 110 Buchstabe b oder c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Unionszollkodex) bewilligt ist, ist abweichend von den zollrechtlichen Vorschriften am 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Kalendermonats fällig.

(4) Entsteht für den eingeführten Gegenstand nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Einfuhrumsatzsteuer eine Zollschuld oder eine Verbrauchsteuer oder wird für den eingeführten Gegenstand nach diesem Zeitpunkt eine Verbrauchsteuer unbedingt, so entsteht gleichzeitig eine weitere Einfuhrumsatzsteuer. Das gilt auch, wenn der Gegenstand nach dem in Satz 1 bezeichneten Zeitpunkt bearbeitet oder verarbeitet worden ist. Bemessungsgrundlage ist die entstandene Zollschuld oder die entstandene oder unbedingt gewordene Verbrauchsteuer. Steuerschuldner ist, wer den Zoll oder die Verbrauchsteuer zu entrichten hat. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn derjenige, der den Zoll oder die Verbrauchsteuer zu entrichten hat, hinsichtlich des eingeführten Gegenstands nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend für Gegenstände, die nicht Waren im Sinne des Zollrechts sind und für die keine Zollvorschriften bestehen.

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Steuerrecht: Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer

09.12.2009

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Steuerrecht

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§ 21 UStG 1980 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 21 UStG 1980 wird zitiert von 3 anderen §§ im Umsatzsteuergesetz.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 13 Entstehung der Steuer


(1) Die Steuer entsteht 1. für Lieferungen und sonstige Leistungen a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch fü

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften


(1) Änderungen dieses Gesetzes sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Das gilt für Lieferungen und sonstig

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 13a Steuerschuldner


(1) Steuerschuldner ist in den Fällen 1. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und des § 14c Abs. 1 der Unternehmer;2. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 der Erwerber;3. des § 6a Abs. 4 der Abnehmer;4. des § 14c Abs. 2 der Aussteller der Rechnung;5. des § 25b Abs. 2 der letzte Abn
§ 21 UStG 1980 zitiert 1 andere §§ aus dem Umsatzsteuergesetz.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 15 Vorsteuerabzug


(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuera

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2007 - 5 StR 372/06

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Mai 2019 - 1 StR 479/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2002 - 5 StR 127/02

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18

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Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2002 - 5 StR 600/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2013 - 1 StR 374/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2012 - 1 StR 289/12

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Bundesfinanzhof Urteil, 26. Sept. 2017 - VII R 40/16

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Finanzgericht Hamburg Beschluss, 26. Juni 2017 - 4 V 52/17

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Finanzgericht Hamburg Urteil, 23. Juni 2017 - 4 K 217/16

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Finanzgericht Hamburg Beschluss, 07. Juni 2017 - 4 V 251/16

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Landgericht Hamburg Beschluss, 20. März 2017 - 333 O 26/17

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Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Nov. 2016 - 4 K 40/15

bei uns veröffentlicht am 25.11.2016

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Europäischer Gerichtshof Urteil, 02. Juni 2016 - C-226/14,C-228/14

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2016 - 11 K 1965/13

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

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Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 12. Jan. 2016 - C-226/14, C-228/14

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Bundesfinanzhof Urteil, 11. Nov. 2015 - V R 68/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

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Finanzgericht Hamburg Beschluss, 14. Sept. 2015 - 4 V 107/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2015

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Erhebung von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer. 2 Am 08.05.2012 meldete die Antragstellerin als Vertreterin einer Firma A, ..., B, im ATLAS-Verfahren zwei Dampfk

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 04. Sept. 2015 - 4 K 2365/14 Z,EU

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor Die Einfuhrabgabenbescheide vom 13. Juni 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Juni 2014 werden aufgehoben, soweit hinsichtlich der Zollanmeldung vom 21. Dezember 2012 (Nr. 12 der Fallakte) ein Zollwert von mehr als 13,62 € je

Finanzgericht Hamburg Urteil, 20. Aug. 2015 - 4 K 56/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

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Finanzgericht Hamburg Beschluss, 07. Aug. 2015 - 4 V 80/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids für Einfuhrumsatzsteuerschulden der Steuerschuldnerin. 2 Der Antragsteller war im hier relevanten Zeitraum - neben den gesondert in Haftung genom

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2015 - 11 K 1466/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor 1. Der gegenüber dem Kläger ergangene Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts vom 18. Oktober 2012 xxx und die Einspruchsentscheidung vom 22. März 2013 werden aufgehoben.2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.3. Das Urteil ist hinsic

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2015 - 11 K 1506/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor 1. Der gegenüber der Klägerin ergangene Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts vom 18. Oktober 2012 xxxx und die Einspruchsentscheidung vom 22. März 2013 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 29. Juni 2015 - 4 K 359/14 Z,EU

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die am .. .. 1994 geborene Klägerin hatte am 30.11.2011 geheiratet. Am 08.10.2012 wurde ihr ein Visum zur Familienzusam

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Juni 2015 - XI R 18/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. Februar 2013  3 K 2222/10 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Juni 2015 - XI R 17/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. Februar 2013  3 K 3346/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Feb. 2015 - VII E 1/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle-  vom 18. Dezember 2014 ... wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Jan. 2015 - V R 5/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Januar 2014  15 K 2663/10 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2015 - 1 StR 613/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 6 1 3 / 1 4 vom 27. Januar 2015 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2015 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Nov. 2014 - VII R 40/12

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 2. März 2012  4 K 4257/11 VTa,Z,EU insoweit aufgehoben, als es den Steuerbescheid vom 24. August 2011 in d

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - VII R 3/12

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29. November 2011  7 K 1881/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Sept. 2014 - 11 K 2762/10

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Inanspruchnahme als vollmachtlose Vertreterin für Einfuhrumsatz

Finanzgericht Hamburg Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 K 86/14

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben. 2 Mit Einfuhrabgabenbescheid vom 08.11.2011 forderte der Beklagte vom Kläger Einfuhrabgaben in Höhe von 3.287.764,10 € (304.609,07 € Zoll, 2.373.782,04 € Tabaksteuer u

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Aug. 2014 - VII B 32/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) führte in Syrien erworbene Goldbarren mit einem Wert von … € und dort erworbenen Goldschmuck mit einem Wert von

Finanzgericht Hamburg Urteil, 03. Juli 2014 - 4 K 125/13

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben. 2 Die Klägerin ist ein Speditionsunternehmen und eine Lagerhalterin. Mit 9 summarischen Anmeldungen übernahm sie im November 2011 für die Firma A (…) insgesamt … Alu

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Juni 2014 - 4 K 268/11

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin im Zusammenhang mit der nicht vorab angezeigten Wiederausfuhr von Waren aus einem Verwahrungslager pflichtwidrig gehandelt und dies zu einer Entstehung einer Zollschuld wegen Entziehens

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Apr. 2014 - VII B 213/12

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tatbestand 1 I.Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) flog am 12. November 2007 von Kanada nach A (Deutschland) und benutzte am Flughafen den grünen Ausgang für

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. März 2014 - VII B 120/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tatbestand 1 I. Am 17. Dezember 1999 wurden im Rahmen einer von den britischen Zollbehörden in X durchgeführten Kontrolle in einem vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläge

Finanzgericht Hamburg EuGH-Vorlage, 18. Feb. 2014 - 4 K 150/12

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

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Finanzgericht Hamburg EuGH-Vorlage, 18. Feb. 2014 - 4 K 130/12

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

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Bundesfinanzhof Urteil, 13. Feb. 2014 - V R 8/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tatbestand 1 I. Unternehmensgegenstand der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) ist die "Lagerung und Distribution von Waren". Sie war Inhaberin eines ihr bewillig

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Jan. 2014 - 15 K 2663/10 U

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist für das Streitjahr 2007, ob die Belieferung im Inland ansässiger Kunden mit Waren mit einem Warenwert von bis zu 2

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Dez. 2012 - VII R 16/09

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) führte im Jahr 2006 Fruchtsaftkonzentrate ein, die sie im Rahmen ihr bewilligter aktiver Veredelungsverkehr

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Mai 2012 - VII R 51/11

bei uns veröffentlicht am 22.05.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) mietete Ende 2004 einen Kleintransporter, mit dem ein weiterer Tatbeteiligter (S) aus der Ukraine eingeschmuggelt

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(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt...
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt...
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