(1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag. Berichtigt er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger, ist § 17 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 1 Abs. 1a und in den Fällen der Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

(2) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt. Der nach den Sätzen 1 und 2 geschuldete Steuerbetrag kann berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. Die Gefährdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist. Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags ist beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen und nach dessen Zustimmung in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Voraussetzungen des Satzes 4 eingetreten sind.

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4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 14c UStG 1980.

4 Artikel zitieren § 14c UStG 1980.

Steuerrecht: Zum Zurückbehaltungsrecht einer Rechnung

09.10.2014

Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 I BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt.
Steuerrecht

Steuerrecht: Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von kostenlosen Handys

05.02.2014

In diesem Fall liegt keine umsatzsteuerbare unentgeltliche Wertabgabe i.S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG des Vermittlers von Mobilfunkverträgen an den Kunden vor.
Steuerrecht

Steuerrecht: Zum Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen

05.02.2014

Bezüglich der Behandlung der "Kleinunternehmerregelung" des § 19 Umsatzsteuergesetz.
Steuerrecht

Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UstG

07.07.2011

Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist-BFH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: V R 39/09)-BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 14c UStG 1980

§ 14c UStG 1980 zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 14c UStG 1980 wird zitiert von 7 anderen §§ im Umsatzsteuergesetz.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 15 Vorsteuerabzug


(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuera

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18 Besteuerungsverfahren


(1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu ü

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer


(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf e

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung


(1) Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 auszugehen, soweit für sie die St
§ 14c UStG 1980 zitiert 3 andere §§ aus dem Umsatzsteuergesetz.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 1 Steuerbare Umsätze


(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund geset

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage


(1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Ebenfalls ist der Vorsteuerabzu

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen


(1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

Referenzen - Urteile | § 14c UStG 1980

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159 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 14c UStG 1980.

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2013 - 1 StR 586/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 586/12 vom 9. April 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ AO § 35, § 370 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2 1. Täter einer Steuerhinterz

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2013 - 1 StR 579/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 579/13 vom 3. Dezember 2013 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Dezember 2013 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2019 - 1 StR 485/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 485/18 vom 7. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:070219B1STR485.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Besc

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 189/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 189/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 115/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 115/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 66/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 66/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2019 - 1 StR 50/19

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 50/19 vom 13. März 2019 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:130319B1STR50.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und de

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2014 - 1 StR 648/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 6 4 8 / 1 3 vom 15. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Januar 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2014 - 1 StR 578/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 5 7 8 / 1 3 vom 6. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2014 - 1 StR 577/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 5 7 7 / 1 3 vom 6. Februar 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: versuchter Steuerhinterziehung zu 2.: Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2011 - IX ZR 68/09

bei uns veröffentlicht am 20.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 68/09 vom 20. Oktober 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring am 20. Okt

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2011 - 5 StR 14/11

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5 StR 14/11 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 27. Oktober 2011 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27. Oktober 2011, an der teilgenommen haben:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Aug. 2012 - 1 StR 257/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 257/12 vom 21. August 2012 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 21. August 2012, an der teilgenommen haben: Vorsitzend

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2019 - 1 StR 208/19

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StGB § 73 Abs. 1, § 73c; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; UStG § 14c Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung kommt eine Einziehung des Wertes von Taterträgen

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 265/18 vom 10. Juli 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Steuerhinterziehung zu 2.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:100719U1STR265.18.0 Der 1. Strafsenat des Bun

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19

bei uns veröffentlicht am 25.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 230/19 vom 25. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:250719B1STR230.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalb

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2019 - 1 StR 312/19

bei uns veröffentlicht am 19.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 312/19 vom 19. Dezember 2019 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:191219B1STR312.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhö

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2011 - IV ZR 232/08

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 232/08 Verkündetam: 6.April2011 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja OWiG

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2009 - 1 StR 342/08

bei uns veröffentlicht am 30.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 342/08 vom 30. April 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________________ AO § 370 Abs. 1 und Abs. 4 StGB § 46 Abs. 2 StGB § 56 Abs. 3 1. In Fällen fingi

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2013 - 1 StR 577/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 577/12 vom 6. Februar 2013 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2013 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2018 - 1 StR 643/17

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 643/17 vom 1. August 2018 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2018:010818B1STR643.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers am 1. August 201

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2018 - 1 StR 642/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 642/17 vom 13. September 2018 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– AO § 370 Abs. 1 und 4 Vorsteuern können dann bei der Ermittlung

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2011 - 1 StR 459/11

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 459/11 vom 29. November 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. November 2011 gemäß § 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO beschl

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2006 - 5 StR 453/05

bei uns veröffentlicht am 09.05.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2, § 108e, §§ 331 ff. UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 1. a) Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die ü

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2018 - 1 StR 538/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 538/17 vom 11. Oktober 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2018:111018B1STR538.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und n

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2010 - V ZB 52/10

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 52/10 vom 2. Dezember 2010 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 20 Abs. 1 Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer ist seit der Änderung des Umsatzst

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2012 - VIII ZR 253/11

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 253/11 Verkündet am: 18. April 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Finanzgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - 3 K 1211/13

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 3 K 1211/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil In der Streitsache … Kläger prozessbevollmächtigt:

Finanzgericht München Urteil, 28. Juni 2016 - 2 K 3248/13

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 2 K 3248/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: „Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer in Gutschriften In der Streitsache ... K

Landgericht München I Endurteil, 13. Nov. 2015 - 4 O 23715/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 16.11.2014 zu bezahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von ... nebst 5

Finanzgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - 14 K 2223/13

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 2223/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über ein noch nicht geliefertes Blockheizkraftwerk

Finanzgericht München Urteil, 16. Juli 2015 - 14 K 1376/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 1376/12 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über ein noch nicht geliefertes Blockheizkraftwerk

Finanzgericht München Urteil, 09. Juni 2015 - 14 K 608/13

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 608/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Gemeinschaft als Unternehmer - Anforderung an einen unberechtigten Steuerausweis In der Streitsache

Finanzgericht München Urteil, 16. Juli 2015 - 14 K 277/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tatbestand I. Streitig ist im Wesentlichen der Vorsteuerabzug aus einem gekauften und angezahlten, aber nicht gelieferten Blockheizkraftwerk (BHKW) im Jahr 2010 (Streitjahr). Der Kläger bestellte am 10. April 2010 bei der A

Finanzgericht München Urteil, 23. Juni 2015 - 2 K 1691/12

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. Der Umsatzsteueränderungsbescheid vom 20. Februar 2009 und die Einspruchsentscheidung vom 27. April 2012 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägeri

Finanzgericht München Urteil, 10. Okt. 2017 - 14 K 1548/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Der Kläger war in den Streitjahren im Klinikum der Universität Münche

Finanzgericht München Urteil, 29. Juli 2014 - 2 K 3594/11

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids für 2007 vom 29. April 2011 und der Einspruchsentscheidung vom 22. November 2011 wird die Umsatzsteuer für 2007 auf … € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2014 - 2 K 1248/11

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Steueränderungsbescheids vom 02. März 2011 und der Einspruchsentscheidung wird die Umsatzsteuer für 2006 auf den Negativbetrag von 23,19 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kos

Finanzgericht München Urteil, 13. Nov. 2014 - 14 K 2681/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor 1. Die Umsatzsteuerbescheide vom 23. Dezember 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Juli 2012 werden dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer für 2006 auf 5.672,00 €, für 2007 auf 4.690,15 €, für 2008 a

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Nov. 2018 - V R 65/17

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Oktober 2017  14 K 1548/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 26. Okt. 2018 - 2 Ws 183/18

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor Die weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 32, vom 03. August 2018 wird auf Kosten des Beschwerdeführers mit der Maßgabe verworfen, dass der Vermögensarrest sowie der Hinterlegungs

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Okt. 2018 - XI B 57/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Mai 2018  2 K 2112/17 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Okt. 2018 - XI B 29/18

bei uns veröffentlicht am 12.10.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 22. Februar 2018 6 K 2046/16 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2018 - V R 49/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

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Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2018 - V R 32/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2015  5 K 4098/11 U,AO insoweit aufgehoben, als das Finanzgericht einen Billigkeitserlass für die

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 12. Juli 2018 - 11 Ns 507 Js 1367/12

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Der Antrag des Verurteilten auf Aussetzung des abgetrennten Einziehungsverfahrens wird abgelehnt. II. Es wird festgestellt, dass gegen den Verurteilten wegen eines Geldbetrags von 157.936,72 € lediglich deshalb ni

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juni 2018 - VII R 19/16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

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Europäischer Gerichtshof Urteil, 31. Mai 2018 - C-660/16,C-661/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 31. Mai 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Lieferung von Gegenständen – Art. 65 – Art. 167 –.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 4 K 47/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Bescheinigung nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG zu erteilen, dass die Klägerin im Jahr 2017 kein Unternehmer i. S. des § 13b Abs. 7 Satz 1 und 2 UStG ist. Die Kosten des Verfahrens trägt der

Landgericht Tübingen Urteil, 11. Mai 2018 - 4 O 360/17

bei uns veröffentlicht am 11.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstr

Referenzen

(1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Ebenfalls ist der Vorsteuerabzug bei dem...
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder...
(1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. (2) Der...
(1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Ebenfalls ist der Vorsteuerabzug bei dem...