Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage

(1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Ebenfalls ist der Vorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt wurde, zu berichtigen. Dies gilt nicht, soweit er durch die Änderung der Bemessungsgrundlage wirtschaftlich nicht begünstigt wird. Wird in diesen Fällen ein anderer Unternehmer durch die Änderung der Bemessungsgrundlage wirtschaftlich begünstigt, hat dieser Unternehmer seinen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Die Sätze 1 bis 4 gelten in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 5 und des § 13b sinngemäß. Bei Preisnachlässen und Preiserstattungen eines Unternehmers in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach Satz 1 nur vor, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflichtig ist. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs kann unterbleiben, soweit ein dritter Unternehmer den auf die Minderung des Entgelts entfallenden Steuerbetrag an das Finanzamt entrichtet; in diesem Fall ist der dritte Unternehmer Schuldner der Steuer. Die Berichtigungen nach den Sätzen 1 und 2 sind für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist. Die Berichtigung nach Satz 4 ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem der andere Unternehmer wirtschaftlich begünstigt wird.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn

1.
das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;
2.
für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt worden ist;
3.
eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist;
4.
der Erwerber den Nachweis im Sinne des § 3d Satz 2 führt;
5.
Aufwendungen im Sinne des § 15 Abs. 1a getätigt werden.

(3) Ist Einfuhrumsatzsteuer, die als Vorsteuer abgezogen worden ist, herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden, so hat der Unternehmer den Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Absatz 1 Satz 8 gilt sinngemäß.

(4) Werden die Entgelte für unterschiedlich besteuerte Lieferungen oder sonstige Leistungen eines bestimmten Zeitabschnitts gemeinsam geändert (z.B. Jahresboni, Jahresrückvergütungen), so hat der Unternehmer dem Leistungsempfänger einen Beleg zu erteilen, aus dem zu ersehen ist, wie sich die Änderung der Entgelte auf die unterschiedlich besteuerten Umsätze verteilt.

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Gesellschaftsrecht: Zum fehlerhaften Beitritt zu einer GmbH

16.04.2015

Bei ordnungsgemäßer Anmeldung des Geschäftsanteils gilt der Erwerber auch dann als Gesellschafter, wenn durch den Beitritt die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Verbot des § 1 GWB entfällt.

Steuerrecht: Zum Verhältnis des allgemeinem Besteuerungsverfahren zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren

30.10.2013

Ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann in der Umsatzsteuererklärung alle im Kalenderjahr abziehbaren Vorsteuerbeträge in der Steuererklärung geltend machen.
Steuerrecht

Umsatzsteuer: Bei Insolvenz des Kunden Umsatzsteuer sofort berichtigen

01.06.2010

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Umsatzsteuer: Bei Insolvenz des Kunden Umsatzsteuer sofort berichtigen

01.06.2010

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18 Besteuerungsverfahren


(1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu ü

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis


(1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag. Ber

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung


(1) Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 auszugehen, soweit für sie die St

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 22 Aufzeichnungspflichten


(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Diese Verpflichtung gilt in den Fällen des § 13a Absatz 1 Nummer 2 und 5, des § 13b Absatz 5 und des § 14c Absatz 2 auch f
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 15 Vorsteuerabzug


(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuera

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 1 Steuerbare Umsätze


(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund geset

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner


(1) Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. (2) Fü

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 3d Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs


Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erte

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 189/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 189/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 115/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 115/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 66/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 66/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01

bei uns veröffentlicht am 11.07.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 46 Abs. 2 Satz 2; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14 Abs. 3 Können Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgegebenen steuerlichen Grundsätzen berichtigt we

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2012 - VIII ZR 253/11

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 253/11 Verkündet am: 18. April 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2012 - VII ZR 189/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 189/10 Verkündet am: 6. Dezember 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Finanzgericht München Urteil, 28. Juni 2016 - 2 K 3248/13

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 2 K 3248/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: „Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer in Gutschriften In der Streitsache ... K

Finanzgericht München Urteil, 23. Aug. 2017 - 3 K 1271/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor 1. Die Umsatzsteuer für wird unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides vom ... um ... € herabgesetzt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig

Finanzgericht München Urteil, 10. Okt. 2017 - 14 K 344/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor 1. Die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2011 bis 2013 vom 25. Juni 2016 und die Einspruchsentscheidung vom 13. Januar 2016 werden dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer für 2011 auf 0 EUR, für 2012 auf 1.419,31 €

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 15. Feb. 2018 - 2 V 1143/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerfestsetzung für 2015. Mit Schreiben vom

Finanzgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - 14 K 2223/13

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 2223/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über ein noch nicht geliefertes Blockheizkraftwerk

Finanzgericht München Urteil, 16. Juli 2015 - 14 K 1376/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 1376/12 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über ein noch nicht geliefertes Blockheizkraftwerk

Finanzgericht München Urteil, 16. Juli 2015 - 14 K 277/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tatbestand I. Streitig ist im Wesentlichen der Vorsteuerabzug aus einem gekauften und angezahlten, aber nicht gelieferten Blockheizkraftwerk (BHKW) im Jahr 2010 (Streitjahr). Der Kläger bestellte am 10. April 2010 bei der A

Finanzgericht München Urteil, 29. Juli 2014 - 2 K 3594/11

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids für 2007 vom 29. April 2011 und der Einspruchsentscheidung vom 22. November 2011 wird die Umsatzsteuer für 2007 auf … € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Finanzgericht München Urteil, 01. Juli 2014 - 2 K 2535/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt) gegenüber der Klägerin zu Recht Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 03. Juni 2014 - 2 K 1058/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 i.V.m.

Europäischer Gerichtshof Urteil, 29. Nov. 2018 - C-548/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Sechste Kammer) 29. November 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Besteuerung von Vermittlern von Profifußballspielern – Unter einer Bedingung stehende..

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Nov. 2018 - V B 60/18

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. April 2018 6 K 534/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2018 - V R 49/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Oktober 2017  14 K 344/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2018 - V R 45/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 15. Juni 2016  9 K 2564/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juni 2018 - VII R 19/16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Juni 2016  11 K 10269/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Apr. 2018 - VII R 18/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 1. Juni 2016  2 K 1184/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Apr. 2018 - 12 U 4/18

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28.06.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Itzehoe, Az. 6 O 305/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 17.819,45 zuzüglich

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Feb. 2018 - V R 42/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2015  6 K 1251/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 06. Feb. 2018 - 4 K 121/16

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von Geldern, welche potentielle Hotelgä

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Jan. 2018 - 3 K 209/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tatbestand A 1 Zwischen den Beteiligten sind die Voraussetzungen für die Anwendung des § 27 Abs. 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bei Insolvenz des leistenden Unternehmens streitig. I. 2 1. Die am ... 2010 zunächst in der Rechtsfo

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Jan. 2018 - 12 K 2323/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor 1. Der Umsatzsteuerbescheid für 2010, zuletzt geändert am 11. Dezember 2017, wird geändert. Die Umsatzsteuer wird um... EUR ermäßigt.2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen.4. Das Urteil ist hinsichtlich

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 16. Nov. 2017 - 6 K 30/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, wie der im Rahmen der umsatzsteuerlichen Differenzbesteuerung für Versteigerungsumsätze eines Pfandleihers maßgebliche Einkaufspreis zu ermitteln ist. 2 Die Klägerin betreibt seit 1932 ein g

Finanzgericht Hamburg Urteil, 15. Nov. 2017 - 1 K 2/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob vom Kläger gegen Entgelt erbrachte Beratungsleistungen dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz nach dem Umsatzsteuergesetz (-UStG-) unterliegen. 2 1. Der Kläger ist ein eingetragener, gemeinnü

Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Okt. 2017 - 4 K 9/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid für Einfuhrumsatzsteuern. 2 Der Kläger war seit dem 14.01.2013 - neben den gesondert in Haftung genommenen A und B - Geschäftsführer der C Verwaltungs GmbH. Hierbei handelt es s

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Sept. 2017 - XI R 18/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 19. November 2015  1 K 293/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 21. Juni 2017 - V R 51/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Arti

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Mai 2017 - V B 5/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 7. Dezember 2016 5 K 10/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. März 2017 - XI R 5/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16. März 2016  2 K 268/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Tübingen Urteil, 24. März 2017 - 4 O 224/16

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Feb. 2017 - V R 16, 24/16, V R 16/16, V R 24/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. März 2016 15 K 1553/15 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Dez. 2016 - 4 V 1378/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Tatbestand 1 I. Der Antragsteller betreibt ein Taxi- und Mietwagenunternehmen. In den Streitjahren versteuerte er seine Umsätze nach vereinnahmte

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Dez. 2016 - V R 26/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. Oktober 2015  1 K 1381/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Nov. 2016 - V R 1/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. November 2015  1 K 1983/13 U, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 13. Mai 2013, die Umsatzsteuerb

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2016 - VII R 34/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25. November 2015  6 K 167/15 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass der Abrechnungsbescheid vom

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Okt. 2016 - XI R 43/14

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. September 2014 5 K 99/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 29. Sept. 2016 - 10 K 2772/15

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, über die bereits mit Bescheid vom 18. März 2016/13. Juli 2016 gewährte Verrechnungsstundung hinaus eine weitere Verrechnungsstundung i.H.v. 4.370,30 EUR zu gewähren. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2016 - 1 StR 245/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 245/16 vom 22. September 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:220916B1STR245.16.1 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts

Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 21. Sept. 2016 - XI R 44/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach

Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 21. Sept. 2016 - V R 29/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor A. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Sind die

Europäischer Gerichtshof Urteil, 15. Sept. 2016 - C-518/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 15. September 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem — Richtlinie 2006/112/EG — Art. 167, Art. 178 Buchst. a, Art. 179 und Art. 226 Nr. 3

Finanzgericht Münster Urteil, 13. Sept. 2016 - 5 K 412/13 U

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 19.11.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 10.01.2013 wird der USt-Bescheid 2012 vom 24.10.2014 dahingehend geändert, dass die USt 2012 auf EUR XXX festgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens träg

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Juli 2016 - 5 K 826/15 U

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstrecken

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juni 2016 - 9 K 2564/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin (Klin) ist in der Rechtsform einer GmbH im Bereich der ......... tätig. Sie versteuerte ihre Umsätze nach

Landgericht Köln Urteil, 25. Mai 2016 - 2 O 230/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.912,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.11.2013 zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in

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Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte...