Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 33 Rechnungen über Kleinbeträge

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2.
das Ausstellungsdatum,
3.
die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4.
das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Die §§ 31 und 32 sind entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Rechnungen über Leistungen im Sinne der §§ 3c, 6a und 13b des Gesetzes.

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Steuerrecht: Zum Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen

05.02.2014

Bezüglich der Behandlung der "Kleinunternehmerregelung" des § 19 Umsatzsteuergesetz.
Steuerrecht

Steuerrecht: Vorsteuer aus laufenden Kosten trotz Nichtzuordnung des Wirtschaftsguts

08.07.2011

Der Bundesfinanzhof hat aktuell klargestellt, dass der Vorsteuerabzug aus laufenden Geb&
Steuerrecht

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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen


(1) Bei Rechnungen im Sinne des § 33 kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn er den Rechnungsbetrag in Entgelt und Steuerbetrag aufteilt. (2) Absatz 1 ist für Rechnungen im Sinne des § 34 entsprechend anzuwenden. Bei der Auf
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 31 Angaben in der Rechnung


(1) Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben. In einem dieser Dokumente sind das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag jeweils zusammengefass

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Juli 2015 - 6 V 2435/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Die Vollziehung der Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das 1. und 2. Kalendervierteljahr 2013 vom 20. August 2013 wird ausgesetzt, bzw. aufgehoben gegen

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Feb. 2015 - 3 K 45/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Gründe 1 Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. 2 Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2004 und 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung (oben A II 8, 10, 15) sind rechtmäßig und verletzen daher die Klägerin nicht in ihren Rechten (§

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Sept. 2013 - XI R 41/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt einen Handel mit Elektrogeräten und eine Reparaturwerkstatt. Er machte nach den tatsächlichen Feststel

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Feb. 2011 - XI B 98/10

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist begründet. Sie führt nach § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Aufhebung der Voren

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(1) Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben. In einem dieser Dokumente sind das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag jeweils zusammengefasst anzugeben...