Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 235 Anmeldung des Formwechsels
Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 235 Anmeldung des Formwechsels
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Umwandlungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Beim Formwechsel in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist statt der neuen Rechtsform die Umwandlung der Gesellschaft zur Eintragung in das Register, in dem die formwechselnde Gesellschaft eingetragen ist, anzumelden. § 198 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.
(2) Die Anmeldung nach Absatz 1 oder nach § 198 ist durch das Vertretungsorgan der formwechselnden Gesellschaft vorzunehmen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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13/06/2017 09:48
Beim Formwechsel einer GmbH in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen weder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch ihre Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
19/01/2017 10:36
Ein Formwechsel einer GmbH in eine GbR setzt keine Eintragung in das Handelsregister voraus. Fälschlich eingetragene Gesellschafter haften für die Kosten gegen sie geführter Rechtsstreitigkeiten.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die neue Rechtsform des Rechtsträgers ist zur Eintragung in das Register, in dem der formwechselnde Rechtsträger eingetragen ist, anzumelden.
(2) Ist der formwechselnde Rechtsträger nicht in einem Register eingetragen, so ist der Rechtsträger
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published on 03/02/2022 18:38
Bundesgerichtshof
Urteil von 18.10.2016
Az.: II ZR 314/15
Ein Formwechsel einer GmbH in eine GbR setzt keine Eintragung in das Handelsregister voraus. Fälschlich eingetragene Gesellschafter haften für die Kosten gegen sie gef&
published on 18/10/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 314/15 Verkündet am: 18. Oktober 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 18/10/2016 00:00
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 1. Oktober 2015 aufgehoben.
published on 31/05/2010 00:00
Tatbestand
1
I. Am 27. Januar 2006 erhob die F-GmbH nach erfolglosem Einspruchsverfahren wegen Umsatzsteuer 2001 beim Finanzgericht (FG) Klage. In der Klageschrift gab d
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Annotations
(1) Die neue Rechtsform des Rechtsträgers ist zur Eintragung in das Register, in dem der formwechselnde Rechtsträger eingetragen ist, anzumelden.
(2) Ist der formwechselnde Rechtsträger nicht in einem Register eingetragen, so ist der Rechtsträger neuer...