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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Zeitreise: 28.11.2016

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt: JahrUmrechnungswertvorläufigerUmrechnungswert„20151,150220171,1193”

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