Subventionsgesetz - SubvG | § 2 Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen

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(1) Die für die Bewilligung einer Subvention zuständige Behörde oder andere in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle oder Person (Subventionsgeber) hat vor der Bewilligung oder Gewährung einer Subvention demjenigen, der für sich oder einen anderen eine Subvention beantragt oder eine Subvention oder einen Subventionsvorteil in Anspruch nimmt (Subventionsnehmer), die Tatsachen als subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches zu bezeichnen, die nach

1.
dem Subventionszweck,
2.
den Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien über die Subventionsvergabe sowie
3.
den sonstigen Vergabevoraussetzungen
für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils erheblich sind.

(2) Ergeben sich aus den im Subventionsverfahren gemachten Angaben oder aus sonstigen Umständen Zweifel, ob die beantragte oder in Anspruch genommene Subvention oder der in Anspruch genommene Subventionsvorteil mit dem Subventionszweck oder den Vergabevoraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 2, 3 im Einklang steht, so hat der Subventionsgeber dem Subventionsnehmer die Tatsachen, deren Aufklärung zur Beseitigung der Zweifel notwendig erscheint, nachträglich als subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches zu bezeichnen.

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07.11.2011 17:35

Die erforderliche Abhängigkeit von Tatsachen im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB wird dabei nur begründet, wenn das Gesetz
06.02.2011 19:29

Der BGH hat mit dem Urteil vom 11.11.1998 (Az: 3 StR 101/98) folgendes entschieden:Die für die Annahme einer subventionserheblichen Tatsache nach § 264 Abs. 7 Nr. 2 StGB a.F. ( § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB n.F.) erforderliche gesetzliche Abhängigkeit lieg
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(1) Dieses Gesetz gilt, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt, für Leistungen, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind. (2) Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind,
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published on 30.04.2024 18:05

Der Bundesgerichtshof (BGH) macht zum hiesigen lesenswerten Fall in dem Beschluss vom 30.01.2024 (Az.: 5 StR 228/23) interessante Ausführungen zum „Schaden“ beim Subventionsbetrug. Vorliegend sah der BGH es als erwiesen an, dass der
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Der Bundesgerichtshof (BGH) macht zum hiesigen lesenswerten Fall in dem Beschluss vom 30.01.2024 (Az.: 5 StR 228/23) interessante Ausführungen zum „Schaden“ beim Subventionsbetrug. Vorliegend sah der BGH es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit seiner Beratungsfirma zu Unrecht Fördermittel für die Innovationsberatung von kleinen und mittleren Unternehmen in Millionenhöhe bezogen hatte und bestätigte im Ergebnis das Urteil des Landgerichts aus der Vorinstanz. Zwar wurden die Beratungsleistungen, für die Subventionen beantragt wurden, vollständig und mangelfrei erbracht. Jedoch war Vorraussetzung für die Gewährung der Subvention ein geleisteter Eigenanteil der beratenen Firma, welcher nicht geleistet wurde.  Der BGH wies außerdem darauf hin, dass das Landgericht bei der Strafzumessung die gesamte ausgezahlte Fördersumme berücksichtigen durfte, ohne den Wert der tatsächlich erbrachten Beratungsleistungen gegenzurechnen. Dies wird damit begründet, dass Beratungen ohne Eigenanteil der Staat gar nicht habe fördern wollen. 

published on 11.09.2023 16:05

Die Corona-Soforthilfen sollen den durch die Covid-19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen und Freiberuflern dazu dienen, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe auszugleichen und so Arbeitsplätze zu
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Die Corona-Soforthilfen sollen den durch die Covid-19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen und Freiberuflern dazu dienen, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe auszugleichen und so Arbeitsplätze zu erhalten.

Der Angeklagte beantragte über ein Onlineformular Corona-Soforthilfen in Höhe von 9.000 €. Dabei tätigte der Angeklagte wahrheitswidrige Aussagen bezüglich der Rechtsform seines Unternehmens und der Anzahl seiner Beschäftigten. Hierbei handelt es sich um subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Abs. 9 StGB. Der Angeklagte wurde wegen Subventionsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

 

published on 25.08.2022 13:46

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten.  Streifler&Kollegen - Rechtsa
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Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten. 

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 25.08.2022 13:31

Das Landgericht Hamburg stellt fest, dass staatliche Leistungen, die als "Corona-Soforthilfe" aufgrund der "geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" bzw. “Förderrichtlinie Hamburger Corona Soforthilfe” gewährt wurden,
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Das Landgericht Hamburg stellt fest, dass staatliche Leistungen, die als "Corona-Soforthilfe" aufgrund der "geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" bzw. “Förderrichtlinie Hamburger Corona Soforthilfe” gewährt wurden, Subventionen im Sinne des § 264 StGB darstellen. Falsche Angaben im "Corona-Soforthilfeantrag" sind demnach "Subventionsbetrug" und nicht "Betrug".

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Subjectssonstiges, Betrug
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