Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 23 (weggefallen)

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 23 (weggefallen)
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Straßenverkehrsgesetz Inhaltsverzeichnis

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2 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Rechtsanwalt

Alexander Rothholz
Fachanwalt für
Strafrecht
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RU, UK,
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3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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10/10/2016 12:55

Egal ob es zu schnelles Fahren mit dem Auto ist, eine aus Unachtsamkeit überfahrene rote Ampel, nicht ordnungsgemäß befestigtes Gepäck oder Alkohol am Steuer: Es kann einem im Straßenverkehr schnell passieren, dass man sich nicht an die Vorschriften
by Rechtsanwalt Alexander Rothholz, Rechtsanwalt Alexander Rothholz
19/04/2016 16:13

Nicht nur Umwelt-, sondern auch Handyfreundlich!
29/12/2014 16:36

Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
Subjectsandere
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 27 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, 2 oder 4, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4, 5 oder § 28 Absatz 2 Satz 2 ein Fahrzeug, e
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse, die sich am 1. Januar 1999 bereits in den Akten befinden, brauchen abweichend von § 2 Abs. 9 Satz 2 bis 4 erst dann vernichtet zu werden, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bun
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 09/09/2014 00:00

Tenor Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Das angefochtene Urteil wird nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die gesamten Kosten d
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