Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG | § 13 Beschwerde

(1) Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

(2) Der Beschluss unterliegt nicht der Beschwerde, soweit

1.
einem Rehabilitierungsantrag stattgegeben worden ist und kein Verfahrensbeteiligter dem Antrag widersprochen hat,
2.
das Gericht einstimmig und auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der zu begründen ist,
a)
entschieden hat, dass die Rechtsfolgen der angegriffenen Entscheidung nicht in grobem Missverhältnis zu der zu Grunde liegenden Tat stehen, oder
b)
einen Antrag nach § 1 Abs. 6 als unzulässig verworfen hat.
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, soweit die erfolgreiche Anfechtung zur Verkürzung einer noch zu vollstreckenden Freiheitsstrafe führen würde.

(3) Über die Beschwerde entscheidet das Bezirksgericht oder das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Landesregierung ihren Sitz hat, in Berlin das Kammergericht. Das Beschwerdegericht entscheidet durch besondere Beschwerdesenate für Rehabilitierungssachen. § 9 gilt entsprechend.

(4) Will der Beschwerdesenat bei der Entscheidung einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Bezirksgerichts oder eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofes abweichen, hat er die Sache dem Bundesgerichtshof in entsprechender Anwendung von § 121 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzulegen.

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Staatshaftungsrecht: Zum Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung

21.05.2015

Die Anordnung einer Unterbringung in einem Heim hat nur dann der politischen Verfolgung gedient, wenn sie nach der Zweckbestimmung darauf abzielte, eine politische intendierte Benachteiligung herbeizuführen.
Verwaltungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 121


(1) Die Oberlandesgerichte sind in Strafsachen ferner zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel: 1. der Revision gegen a) die mit der Berufung nicht anfechtbaren Urteile des Strafrichters;b) die Berufungsurteile der kleinen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG | § 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen


(1) Die strafrechtliche Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 ist auf Antrag für rechtsstaatswidrig zu erkl

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2011 - 4 StR 548/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 548/10 vom 14. Juli 2011 in der Rehabilitierungssache des BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StrRehaG § 17a Abs. 1 und 2 Die für den Anspruch auf Gewährung der besonderen Zuwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2010 - 4 StR 254/10

bei uns veröffentlicht am 10.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 254/10 vom 10. August 2010 in der Rehabilitierungssache des wegen Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer hier: Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 5. Mai 2010 Der 4. Strafsenat des Bun

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2010 - 4 StR 646/09

bei uns veröffentlicht am 10.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 646/09 vom 10. August 2010 in der Rehabilitierungssache des BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StrRehaG § 17a Abs. 4 Satz 1 Die besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 05. März 2018 - 22 Ws_Reha 1/18

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor 1. Dem Betroffenen wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 17.10.2017 gewährt. 2. Dem Betroffenen

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Okt. 2017 - 2 Ws (Reh) 36/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Halle vom 25. Juli 2017 wird als unbegründet verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die notwendigen Auslagen der Betroffenen fallen der Staatskass

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. März 2017 - 22 Ws_Reha 6/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 23.05.2016 - 41 Rh 98/11 - wird aufgehoben. 2. Die Unterbringung der Betroffenen in den Kinderheimen „M.“ in der Zeit vom 30. Oktober 1954 bis zum 15. August 1955 und “K.“ in der Zeit vom 08.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Juli 2016 - 22 Ws_Reha 43/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die Anhörungsrüge der Betroffenen gegen den Senatsbeschluss vom 15.01.2016 wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Gründe I. 1 Der Senat hat mit Beschluss vom 15.01.2016 die Beschwerde der Betroffenen g

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Juni 2016 - 22 Ws_Reha 16/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen. 2. Kosten werden auch im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Ihre notwendigen Auslagen im Beschwerdeverfahren hat die Betroffene jedoch selbst zu tragen (§ 14 Abs. 4 StrRehaG, § 47

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. März 2015 - 4 StR 525/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR525/13 vom 25. März 2015 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StrRehaG § 2 Abs. 1 Satz 2 Die Anordnung der Unterbringung eines Betroffenen in einem

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 29. Okt. 2014 - 2 Ws (Reh) 25/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers werden der Beschluss der Kammer für Rehabilitierungssachen des Landgerichts Magdeburg vom 18. August 2014 und der Bescheid des Antragsgegners vom 15. November 2013 aufgehoben. 2. Der Antragsge

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 24. Sept. 2014 - 2 BvR 2782/10

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. Oktober 2010 - 2 Ws Reh 8/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 und aus Artikel 2 Absatz 1

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 24. Okt. 2012 - 2 Ws (Reh) 197/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Halle vom 09. Juli 2012 aufgehoben. Das Urteil des Bezirksgerichts Halle vom 20. September 1985 (Az.: BS 2/85) wird für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 14. Nov. 2011 - I WsRH 24/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2011

Tenor 1. Der Beschluss des Landgerichts Rostock vom 27.04.2011 - 16 Rh 30/10 - wird aufgehoben. 2. Die Einweisung des Betroffenen in den Jugendwerkhof Olgashof, Dorf Mecklenburg, in der Zeit vom 30.01.1974 bis zum 17.07.1975 aufgrund der vorläu

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 27. Okt. 2010 - I WsRH 33/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; notwendige Auslagen werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Das Landgericht Rostock hat mit Beschluss vom 11.08.2010 den Antrag der Betroffene

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 04. Aug. 2010 - 2 ARs 6/10

bei uns veröffentlicht am 04.08.2010

Tenor Die Zuständigkeitsbestimmung wird abgelehnt. Gründe I. 1 Durch Beschluss vom 23. Januar 2003 hat die 1. Kammer für Rehabilitierungssachen des Landgerichts Halle das gegen den Betroffenen Heimerziehung verhängende Urteil des Kreisgeri

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 13. Apr. 2010 - 2 Ws (Reh) 15/10, 2 Ws Reh 15/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Kammer für Rehabilitierungsverfahren des Landgerichts Magdeburg vom 08. Oktober 2009 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht frei von Gerichtskosten. Die notwendigen Auslagen

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 24. März 2010 - 2 Ws (Reh) 24/10, 2 Ws Reh 24/10

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der Kammer für Rehabilitierungssachen des Landgerichts Halle vom 09. Dezember 2009 wird als unbegründet verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; notwendige Auslag

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Apr. 2009 - I WsRH 5/09

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich der Ziffern 1 und 3 seines Tenors aufgehoben. 2. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Beschwerdeführers vom 06.05.2008 - III Reha 4250/1E - 216/07 - wird als unbeg

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 11. Dez. 2008 - I WsRH 42/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Kosten werden nicht erhoben. Ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Antragstellerin selbst. Gründe I. 1 Die Antragstellerin ist die T

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Sept. 2008 - I WsRH 29/08

bei uns veröffentlicht am 15.09.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Kosten werden nicht erhoben. Seine im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller selbst. Gründe I. 1 Der Antragsteller ist der nach § 7 Abs

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 25. Juni 2008 - I WsRH 15/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2008

Tenor Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Kosten werden nicht erhoben. Seine im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller selbst. Gründe I. 1 Der Antragsteller ist der Enkel des am 00.00.190

Referenzen

(1) Die Oberlandesgerichte sind in Strafsachen ferner zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel: 1. der Revision gegen a) die mit der Berufung nicht anfechtbaren Urteile des Strafrichters;b) die Berufungsurteile der kleinen und großen...