Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 2 Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 2 Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Inhaltsverzeichnis
Tätigkeiten, die den in Anlage 1 genannten nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten zuzuordnen sind, dürfen nicht ausgeübt werden.
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published on 17/08/2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.
published on 01/12/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder H
published on 11/05/2004 00:00
Tenor
Das Verfahren wird nach teilweiser Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache eingestellt, soweit der angefochtene Bescheid der Beklagten vom 10.04.2001 durch deren Ergänzungsbescheid vom 20.12.2002 geändert worden ist.
Im Übrigen wird
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