Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - StrEG | § 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen

(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.

(2) Andere Strafverfolgungsmaßnahmen sind

1.
die einstweilige Unterbringung und die Unterbringung zur Beobachtung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes,
2.
die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 der Strafprozeßordnung,
3.
Maßnahmen des Richters, der den Vollzug des Haftbefehls aussetzt (§ 116 der Strafprozeßordnung),
4.
die Sicherstellung, die Beschlagnahme, der Vermögensarrest nach § 111e der Strafprozeßordnung und die Durchsuchung, soweit die Entschädigung nicht in anderen Gesetzen geregelt ist,
5.
die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis,
6.
das vorläufige Berufsverbot.

(3) Als Strafverfolgungsmaßnahmen im Sinne dieser Vorschrift gelten die Auslieferungshaft, die vorläufige Auslieferungshaft, die Sicherstellung, die Beschlagnahme und die Durchsuchung, die im Ausland auf Ersuchen einer deutschen Behörde angeordnet worden sind.

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Strafrecht: „Refugees not welcome“ als Volksverhetzung

06.03.2018

Der Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" begründet nicht zwingend eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn er mehrdeutig ist – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
sonstiges

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Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - StrEG | § 4 Entschädigung nach Billigkeit


(1) Für die in § 2 genannten Strafverfolgungsmaßnahmen kann eine Entschädigung gewährt werden, soweit dies nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht, 1. wenn das Gericht von Strafe abgesehen hat,2. soweit die in der strafgerichtlichen V

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - StrEG | § 3 Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift


Wird das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zuläßt, so kann für die in § 2 genannten Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung gewährt werden, soweit dies nach den Umstä
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 116 Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls


(1) Der Richter setzt den Vollzug eines Haftbefehls, der lediglich wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, aus, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, daß der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werd

Strafprozeßordnung - StPO | § 127 Vorläufige Festnahme


(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Festste

Strafprozeßordnung - StPO | § 111e Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung


(1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringen

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2013 - III ZR 253/12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 253/12 Verkündet am: 14. März 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2019 - 3 StR 430/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 430/17 vom 6. März 2019 in der Strafsache gegen wegen Untreue ECLI:DE:BGH:2019:060319B3STR430.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. März 2019 beschlossen: 1. Das Verfahren wird eingestellt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2009 - 3 StR 350/09

bei uns veröffentlicht am 24.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 350/09 vom 24. September 2009 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung hier: sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung über die Entschädigungspflicht Der 3. Strafsenat

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2011 - 3 StR 280/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 280/11 vom 29. September 2011 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 3. au

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2012 - 1 StR 121/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 121/12 vom 10. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juli 2012 beschlossen: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2014 - 1 StR 36/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 3 6 / 1 4 vom 12. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Februar 2014 beschlossen : 1. Auf die Revision der Angeklagten

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 1 StR 76/19

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 76/19 vom 8. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen versuchter Anstiftung zum Mord ECLI:DE:BGH:2019:080519B1STR76.19.1 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2012 - 1 StR 534/11

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 534/11 vom 4. September 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ AMG § 96 Nr. 5, § 96 Nr. 13; StGB § 263 Ein in Deutschland nicht zugel

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2019 - 5 StR 499/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 499/18 vom 22. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen des Verdachts der Bestechung ECLI:DE:BGH:2019:220519B5STR499.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2019 gemäß § 153a Abs. 2, § 467 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2012 - 5 StR 441/12

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5 StR 441/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. Oktober 2012 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Führens eines Schlagrings Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2012 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2002 - 5 StR 559/01

bei uns veröffentlicht am 28.05.2002

5 StR 559/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 28. Mai 2002 in der Strafsache gegen wegen Mordes Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Mai 2002 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die im Urteil des Lan

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2007 - 5 StR 546/06

bei uns veröffentlicht am 18.04.2007

5 StR 546/06 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 18. April 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. April 2007 beschlossen:

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2002 - 5 StR 72/02

bei uns veröffentlicht am 22.08.2002

5 StR 72/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 22. August 2002 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Brandstiftung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. August 2002 beschlossen: Die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltsc

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2018 - StB 34/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 34/18 vom 29. November 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 95 Abs. 1 Zum Begriff der Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundes

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2007 - 5 StR 225/06

bei uns veröffentlicht am 04.07.2007

5 StR 225/06 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 4. Juli 2007 in der Strafsache gegen - Verfallsbeteiligte: Firma wegen Vergehens nach dem Außenwirtschaftsgesetz hier: Antrag auf Entschädigung nach StrEG Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2013 - 3 StR 331/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 331/13 vom 26. November 2013 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts am 26. Novembe

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2009 - III ZR 298/08

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 298/08 Verkündet am: 16. Juli 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja StrEG §§ 2, 7; ZPO §

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2015 - 3 StR 514/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 5 1 4 / 1 4 vom 5. März 2015 in der Strafsache gegen wegen versuchter Vergewaltigung hier: Sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung sowie gegen die Entscheidung über die Entschädigung für.

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. März 2008 - 3 StR 378/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 378/07 vom 11. März 2008 in der Strafsache gegen wegen nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung hier: Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhöru

Bundesgerichtshof Urteil, 10. März 2010 - 5 StR 503/09

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

5 StR 503/09 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 10. März 2010 in dem Sicherungsverfahren gegen Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. März 2010, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richter Basdorf, Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2003 - 5 StR 378/02

bei uns veröffentlicht am 28.01.2003

5 StR 378/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 28. Januar 2003 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechlichkeit u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2003 beschlossen: Die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltsch

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2008 - 5 StR 274/08

bei uns veröffentlicht am 22.07.2008

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 66b Grenzen der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen mangelnder Therapiebereitschaft. BGH, Urteil vom 22. Juli 2008 - 5 StR 274/08 LGDr

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2015 - 1 StR 236/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 236/15 vom 15. Dezember 2015 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2015:151215U1STR236.15.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2017 - 3 StR 453/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 453/16 vom 25. April 2017 in der Strafsache gegen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls ECLI:DE:BGH:2017:250417B3STR453.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und de

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Dez. 2006 - 1 StR 534/06

bei uns veröffentlicht am 28.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 534/06 vom 28. Dezember 2006 in der Strafsache gegen wegen Hehlerei u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Dezember 2006 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Lan

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2005 - III ZR 271/04

bei uns veröffentlicht am 03.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 271/04 Verkündet am: 3. Februar 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 697;

Landgericht Augsburg Urteil, 13. Dez. 2018 - 16 Ns 202 Js 143548/14

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor 1. Die Berufung und die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Dillingen vom 20.03.2018 werden als unbegründet verworfen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Berufungsverfahrens ei

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 06. Nov. 2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird das Verfahren 11 Ns 412 Js 45500/15 mit Rücksicht auf die gegen den Angeklagten im Verfahren 3 KLs 503 Js 371/14 rechtskräftig erkannte Strafe gemäß § 154 Abs. 2 StPO i.V.

Oberlandesgericht München Urteil, 27. Nov. 2014 - 1 U 781/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Die Berufungen des Klägers und des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts München I vom 23.01.2013, Az.: 15 O 9627/11, werden zurückgewiesen, wobei der Tenor des Grundurteils wie folgt neu gefasst wird: 1. em Kl

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 11. Dez. 2018 - 1 Ws 266/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten wird der Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 10. Juli 2017 aufgehoben. 2. Die mit Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2018 - III ZR 191/17

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 191/17 Verkündet am: 8. November 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StPO § 111b Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2018 - III ZR 339/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 339/17 Verkündet am: 13. September 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 14 C

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 07. Aug. 2018 - 1 Ws 159/18

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz wird die Entscheidung des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 15. März 2018 - 1 Ks 7118 Js 11798/16 - über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Ziffer 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2018 - 4 StR 51/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 51/17 vom 24. Mai 2018 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Mord ECLI:DE:BGH:2018:240518B4STR51.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Mai 2018 beschlossen: 1. Das Verfahren wird einges

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2017 - 1 StR 64/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– BtMG § 1 Abs. 1, § 29 Abs. 4, Abs. 1 Nr. 1 1. Fahrlässig i.S.v. § 29 Abs. 4 BtMG treibt derjenige mit Betäubungsmitteln Handel, der bei fehlende

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2017 - 1 StR 39/17

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 39/17 vom 9. Juni 2017 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. ECLI:DE:BGH:2017:090617B1STR39.17.1 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Nov. 2016 - 5 Ws 318/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft insoweit zu entschädigen ist, als keine Anrechnung auf die festgesetzte Geldstrafe erfolgt. Die Kosten des Verfahr

Landgericht Hamburg Urteil, 01. Nov. 2016 - 617 KLs 12/16 jug.

bei uns veröffentlicht am 01.11.2016

Tenor Die Angeklagten werden f r e i g e s p r o c h e n. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse. Die Angeklagten sind für die in dieser Sache vollzogene Freiheitsentziehung du

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Aug. 2016 - 2 StR 493/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 493/15 vom 10. August 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. wegen Verabredung eines Raubs u.a. ECLI:DE:BGH:2016:100816U2STR493.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ha

Landgericht Aachen Urteil, 23. Juni 2016 - 66 KLs 24/15 - 901 Js 51/14 -

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Der Angeklagte wird freigesprochen. Der Angeklagte ist für die Dauer der Freiheitsentziehung vom 25.10.2013 bis 14.08.2014 zu entschädigen. Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen – einschließlich de

Amtsgericht Dortmund Urteil, 14. Juni 2016 - 763 Ls-803 Js 933/15-8/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat. Der Angeklagte ist für die erlittenen Ermittlungshandlung, namentlich etwa entstan

Landgericht Münster Beschluss, 07. März 2016 - 2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Angeschuldigte ist für die erlittene Durchsuchungsmaßnahme am 31. Juli 2015 aus der Staatskasse zu entschädigen. Die Kosten des Verfahrens und die notwend

Amtsgericht Bonn Beschluss, 17. Feb. 2016 - 52 Gs 53/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 2. April 2013 hinsichtlich der Gewährung von Akteneinsicht  als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 1Gründe 2I. 3Mit mittlerweile rechtskräftigen B

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2015 - 3 StR 302/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 302/15 vom 10. November 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. zu 2.: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Nov. 2015 - 4 StR 403/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR403/14 vom 4. November 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: fahrlässiger Tötung u.a. zu 2.: Beihilfe zum vorsätzlichen Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 03. Nov. 2015 - 1 K 3760/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Dienstunfalls.2 Der Kläger steht als Hauptsekretär im Justizvollzugsdienst des beklagten Landes und ist bei der Justi

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Mai 2015 - 3 StR 437/12

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 4 3 7 / 1 2 vom 26. Mai 2015 in der Strafsache gegen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 06. März 2015 - 11 U 95/14

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert. Das beklagte Land ble

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Dez. 2014 - 1 Ws 518/14

bei uns veröffentlicht am 30.12.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem ehemaligen Beschuldigten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt (§ 8 Abs. 3 StrEG i.

Landgericht Krefeld Urteil, 17. Dez. 2014 - 26 Ns 110/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Das Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht - Krefeld vom 23.06.2014 wird aufgehoben. Der Angeklagte B . T. wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten in beiden Instanzen

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(1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für...