Verfahrenslotse
(1) Junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen. Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Diese Leistung wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.
(2) Der Verfahrenslotse unterstützt den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. Hierzu berichtet er gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe halbjährlich insbesondere über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern.
Passende Werkzeuge
- ArbeitsrechtArbeitsbeendigungs-, Abfindungs- & Sperrzeit-Cockpit (KSchG · BGB § 622 · SGB III § 159 · GewO § 109)Prüfen Sie nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag an einem Ort die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG), die Kündigungsfrist (§ 622 BGB), die Abfindungsspanne inklusive Fünftelregelung (§ 34 EStG) sowie das Sperrzeit- und Ruhensrisiko beim Arbeitslosengeld I (§§ 158, 159 SGB III).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Verwaltungsverfahren & BehördenAufenthalts-, Fachkräfte- & Einbürgerungs-Kompass (StAG § 10, AufenthG §§ 9, 18c, 18g, 81)Prüfen Sie Ihr Aufenthalts-Zeitkonto für Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 und 3 StAG), Niederlassungserlaubnis (§ 9, § 18c AufenthG, Blaue Karte EU § 18g AufenthG), die Wiedereinreise mit Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 3 vs. Abs. 4 AufenthG) sowie die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.