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§ 59Amtlich · § 5 UrhG

Meldepflicht

Zeitreise: 16.04.2026

Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.

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