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§ 29Amtlich · § 5 UrhG

Leistungen und Leistungsart

Zeitreise: 17.06.2026

(1) Die Leistungen der Schnellen Hilfen umfassen Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz.

(2) Die Leistungen der Schnellen Hilfen stellen eine Leistung eigener Art dar.

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